E-Health-Strategie

Gröhe will „Tempo“ bei der Digitalisierung machen

Stuttgart - 14.11.2016, 10:40 Uhr

Wie schnell soll's gehen? Bundesregierung und Opposition streiten um die Digitalisierung. (Foto: Alexey Boldin / Fotolia)

Wie schnell soll's gehen? Bundesregierung und Opposition streiten um die Digitalisierung. (Foto: Alexey Boldin / Fotolia)


Das Bundesgesundheitsministerium will seine E-Health-Strategie tatkräftig weiterentwickeln und hat hierzu eine neue umfangreiche Studie vorgelegt. Gröhe will Gesundheits-Apps und Big-Data-Anwendungen besser für die Gesundheitsversorgung nutzen. Gleichzeitig wird er von der Opposition für fehlende Schutzmechanismen kritisiert.

Das Bundesgesundheitsministerium legte kürzlich nach: Die Expertise „Weiterentwicklung der E-Health-Strategie“ ergänzt die im April 2016 präsentierte Studie zu den „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA“. Sie enthält eine Bestandsaufnahme zu der Frage, wie die immer stärkere Digitalisierung für neue Versorgungsstrukturen und -abläufe im Gesundheitswesen genutzt werden kann. Dabei werden die Chancen, Herausforderungen und Risiken einzelner technologischer Entwicklungen unter Einbeziehung der wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen systematisch und umfassend aufgearbeitet. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf das Themenfeld „Big Data“ gelegt, also die automatisierte Auswertung großer Datenmengen. 

Datenschutz steht an erster Stelle

Die Studie empfiehlt als Primärziel, die Versorgungsqualität beim Einsatz von eHealth und Big Data im Gesundheitswesen künftig noch gezielter in den Mittelpunkt zu stellen. Zur Ausformulierung des Primärziels werden sieben weitere strategische Ziele und neun Handlungsfelder entwickelt. „Die Digitalisierung wird die weitere Entwicklung unseres Gesundheitswesens in entscheidender Weise prägen und ist ein besonders wichtiger Antrieb für den medizinischen Fortschritt“, erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. „Mir geht es darum, dass Patientinnen und Patienten digitale Anwendungen besser, sicherer und schneller als bisher nutzen können.“

Aus diesem Grund wolle die Bundesregierung mit dem E-Health-Gesetz „Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen“ machen, wie Gröhe sagt. „Mit dem Medikationsplan und einem elektronischen Notfalldatensatz führen wir erste nutzbringende Anwendungen für die Patienten ein“, betont der Minister. „Zukünftig wollen wir auch Gesundheits-Apps und Big-Data-Anwendungen besser für die Gesundheitsversorgung nutzen. Gleichzeitig muss der Schutz der höchstpersönlichen Gesundheitsdaten stets gewährleistet sein.“

Keine Strategie für Datenschutz

Manchen ist das Tempo des Ministers allerdings nicht hoch genug. So hat die Grünen-Bundestagsabgeordnete und frühere Verbraucherschutzministerin Renate Künast der Bundesregierung unlängst im Handelsblatt vorgeworfen, keine Strategie zu haben, wie sie mit der schnellen Entwicklung am Markt für digitale Gesundheitsleistungen umgehen wolle. „Statt konkreter Regelungsvorhaben beim Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten durch Apps, verweist sie lediglich auf eine E-Health-Initiative, die noch keine Ergebnisse geliefert hat, auf die EU und freiwillige Selbstverpflichtungen der Hersteller“, wird die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses zitiert. „Das ist inakzeptabel, denn Apps werden auf dem deutschen Gesundheitsmarkt bereits seit Längerem massenhaft eingesetzt“, erklärt Künast.

Bundesregierung ist das Kaninchen vor der Schlange

Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sieht auch Nachteile für die Wirtschaft. „Die Bundesregierung steht in Sachen Digitalisierung bis heute wie ein Kaninchen vor der Schlange“, sagte er dem Handelsblatt.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, soll es für Gesundheits-Apps schon bald europaweit einheitliche Qualitäts- und Datenschutzstandards geben. „Auf europäischer Ebene steht eine Selbstverpflichtung der Hersteller von Gesundheits-Apps zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen („Code of Conduct“) kurz vor dem Abschluss, die App-Entwicklern Unterstützung bei der Anwendung der geltenden Bestimmungen bieten wird“, zitiert das Handelsblatt aus der Antwort. Ebenfalls auf Initiative der EU-Kommission würden derzeit „Qualitätskriterien für die Beurteilung von Gesundheits-Apps entwickelt, die bis 2017 vorliegen sollen.

E-Health-Gesetz und E-Health-Initiative

Ende 2015 ist in Deutschland das E-Health-Gesetz in Kraft getreten. Es soll dafür sorgen, dass die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung besser genutzt und schneller nutzbringende Anwendungen ermöglicht werden. Parallel zur Einführung der Telematikinfrastruktur arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit daran, die Einsatzmöglichkeiten der Telemedizin im praktischen Alltag zu verbessern. Hierzu wurde bereits im Jahr 2010 eine E-Health-Initiative ins Leben gerufen. Sie soll die Hürden für die Umsetzung und Etablierung von Telemedizinanwendungen identifizieren und Strategien zum Abbau dieser Hürden erarbeiten.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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