Gesundheitsfonds

BMG stuft Abrechnungspraktiken der Kassen als illegal ein

Berlin - 14.11.2016, 17:30 Uhr

Illegale Machenschaften? Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums ist Up-Coding – wie es offenbar von einigen Kassen betrieben wird – rechtswidrig. (Foto: dpa)

Illegale Machenschaften? Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums ist Up-Coding – wie es offenbar von einigen Kassen betrieben wird – rechtswidrig. (Foto: dpa)


BMG sieht keine systematischen Aktivitäten

Allerdings sieht das BMG in den Daten des Bundesversicherungsamtes „keine Hinweise auf systematische Aktivitäten eines Up-Coding“, wie es in der Antwort auf die kleine Anfrage schreibt, die DAZ.online vorliegt. Zwar sei die Zahl der Diagnosen, die innerhalb des Morbi-RSA berücksichtigt werden, innerhalb der letzten Jahre stärker gestiegen als sonstige Diagnoseschlüssel – doch die Daten seien aus methodischen Gründen „mit Vorsicht zu interpretieren“.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) war nach Auskunft des BMG beispielsweise hellhörig geworden, da eine Krankenkasse einen Vertrag mit der Beratungsfirma ViaMed GmbH abgeschlossen hatte, bei der es offenbar um Diagnose-Kodierungen ging. „Nach Anforderung des Vertrages durch das BVA wurde der Vertrag jedoch gekündigt“, erklärt das Ministerium. Aktuell seien verschiedene Klagen anhängig, mit denen Krankenkassen gegen Kürzungen ihrer Zuweisungen vorgehen.

AOK akzeptierte Strafe von 1,4 Millionen Euro

Gegen die wohl umfangreichste Rückforderung von Zuweisungen durch das BVA war die AOK Rheinland/Hamburg gerichtlich vorgegangen – doch hat die Kasse vor Kurzem die Klage wieder zurückgezogen. Auch hier geht es um nachträgliche Korrekturen von Diagnosen, die nach Ansicht des BVA illegal waren. Die AOK Rheinland/Hamburg akzeptierte nicht nur eine Rückzahlung von 5,6 Millionen Euro, sondern auch eine Strafe von weiteren 1,4 Millionen Euro. Die Angelegenheit dürfte in Kürze den nordrhein-westfälischen Landtag beschäftigen:

Die FDP-Abgeordnete Susanne Schneider wirft der Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vor, den Landtag nicht ausreichend informiert zu haben. Ihr Ministerium ist für die Kassen-Aufsicht zuständig. 

Linke: Kassen-Wettbewerb treibt kriminelle Blüten

Manipulationsvorwürfe weißt die AOK Rheinland/Hamburg jedoch „entschieden zurück“: Die Einstellung des Verfahrens sei nur eine pragmatische Lösung gewesen. Es sei keinesfalls darum gegangen, „Versicherte kränker zu machen“, sondern die von der Kassenärztlichen Vereinigung gemeldeten korrekten Diagnosen zu übernehmen – wenn beispielsweise Insulin verordnet wurde, ohne Diabetes zu diagnostizieren.

Harald Weinberg, Linken-Sprecher für Krankenhauspolitik und Gesundheitsökonomie im Bundestag, sieht dennoch dringenden Handlungsbedarf. „Offenbar treibt der Kassenwettbewerb nicht nur wenig patientenfreundliche, sondern auch kriminelle Blüten“, erklärte er. „Wenn Kassen und Ärzte zusammen vereinbaren, Mittel der Solidargemeinschaft zu verschwenden, ist das für mich eine Form der Korruption“, betont der Gesundheitspolitiker. „Doch ebenso erschütternd ist es, dass die Aufsichtsbehörden hier auf dem Wettbewerbsauge blind sind und bekannten Praktiken nur sehr unzureichend nachgegangen wurde.“



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

GKV – Deutschlands größter Sumpf

von Machts Sinn am 14.11.2016 um 23:24 Uhr


Die genannte AOK gibt nur ein Beispiel für Deutschlands größten Sumpf, die gesetzliche Krankenversicherung. Dort passiert noch viel mehr und auch längst nicht mehr überraschend. Fachanwälte für Sozialrecht, VdK, SoVD, Gewerkschaften halten still. Also muss die Öffentlichkeit näher hinschauen: „BSG-Krankengeld-Falle“, „Tatbestands-Trick des BSG“, "illegaler Selbstvollzug des Krankengeld-Rechts“. Wettbewerb ist kein Freibrief für solche Machenschaften, auch nicht für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Aber der Fisch stinkt vom Kopf her. Rechtsaufsicht und Rechtsprechung sind Teil des Problems, nicht der Lösung.

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