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November-Tristesse: Immer weniger Apotheken in Deutschland. Ein nervenzerreibender Kampf für ein Rx-Versandverbot. Ob es kommt, steht in den Sternen. Da hilft auch kein Trostpflaster mit 100 Millionen, die wahrscheinlich kommen. Einzige Erheiterung zum Karnevalsauftakt: Der Bundesverband Managed Care sieht Chancen für Apotheker durch das EuGH-Urteil: weg mit dem Mehrbesitzverbot und mehr Wettbewerb! Wo ist der Karabinerhaken, schnell sichern!
7. November 2016
Der Karabinerhaken im Zentrum der Macht! Einen Monat lang wird man in Berlin an 200 Plakatflächen der Berliner U-Bahn den Karabinerhaken auf rotem Grund sehen. „Sichern!“ ist die Botschaft der ABDA, die vor allem die Politiker auf die unsägliche Situation der Apotheken nach dem EuGH-Urteil aufmerksam machen soll. Außerdem wird das Motiv noch auf Infoscreens in den Berliner Bahnhöfen laufen sowie auf weiteren Werbeflächen und als Anzeige in Tageszeitungen zu sehen sein. Die Apotheken sollen vorgedruckte Postkarten, auf denen kurz gefasst steht, was das Urteil bedeutet, an ihre Wahlkreis-Abgeordneten schicken. Ziel der Aktion ist, die Politik dazu aufzurufen, zu handeln – wie auch immer. Ein konkretes Rx-Versandverbot wird nicht gefordert. Mein liebes Tagebuch, hoffen wir, dass die Kampagne hilft. Zumindest kann sie den Effekt haben, dass die Politik spürt: Uns Apotheker ist es sehr ernst, wir kämpfen um unsere Existenz.
Die Kampagne allein reicht aber nicht. Wir Apothekers sollten mit allen, mit denen wir zu tun haben (Kunden, Freunden, Nachbarn…) über die Auswirkungen des Urteils sprechen und zumindest versuchen, auf die Folgen aufmerksam zu machen. Unser ABDA-Präsident versuchte, die Zusammenhänge seiner Friseuse zu erklären – er war sich nicht sicher, ob sie es verstanden hat. Mein liebes Tagebuch, das könnte an der komplexen Struktur der Dinge liegen. Vielleicht aber auch an den kurzen präsidialen Haaren: Die Zeit, sie zu trimmen, war zu kurz, um zu erklären, was freie Rx-Preise für ausländische Versandapos für eine Leipziger Friseuse bedeutet.
Mein liebes Tagebuch, jetzt sollte es endlich mal gut sein. In diesem Jahr haben bis heute wieder über 150 Apothekenleiter das Licht ausgemacht und ihre Offizinen zugesperrt. Ende des dritten Quartals gab es nur noch 20.093 Apotheken in Deutschland: Die Apothekenzahl ist weiter im Sinkflug. 2017 haben wir weniger als 20.000 Apotheken. Mir klingt bei diesem Thema immer die magische Zahl von 16.000 Apotheken im Ohr, die nach Ansicht von Gerd Glaeske für die Versorgung in Deutschland ausreichend sei. Sollte er Recht behalten? Eigentlich haben wir diese Zahl bereits erreicht: Denn in Deutschland gibt es nur noch 16.000 Hauptapotheken, die restlichen 4000 sind Filialen. So, und nun noch das EuGH-Urteil.
8. November 2016
Mein liebes Tagebuch, erinnerst du dich noch an die leckeren Ofenkrusti auf Apothekengutschein, verteilt von einer Darmstädter Apothekerin an Apothekenkunden, die Rezepte einlösten? Die Gerichte verboten es ihr, die Gutscheine zu verteilen. Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils will die streitbare Apothekerin weiter kämpfen, gegen Inländerdiskriminierung. Rechtsanwalt Morton sieht jetzt Chancen, dass sie weiterhin ihre Brötchen-Gutscheine verteilen darf – wegen des geringen Wertes der gewährten Vergünstigung. Im Vergleich zu den bis zu 30 Euro pro Rezept von ausländischen Versandapotheken seien die Brötchen nicht spürbar. Von wegen nicht spürbar- wer schon mal Brötchenkrümel im Bett hatte, weiß, wie das drückt. Mein liebes Tagebuch, wäre doch gelacht, wenn Apothekers selbst nicht mithelfen, dass alles den Bach runtergeht [war zynisch gemeint].
Ein echter Gabriel: warme Worte, aber nix Verbindliches. Der Bundeswirtschaftsminister sieht zwar schon, dass nach dem EuGH-Urteil Rechtsänderungen „unausweichlich“ sind. Rosinenpicken sei keine Lösung. Außerdem: Kein Apothekensterben in ländlichen Regionen. Aber was wird er tun? Er will sich „für ausgewogene Lösungen einsetzen, die allen Gemeinwohlaspekten so weit wie möglich gerecht werden“. So, mein liebes Tagebuch, jetzt reim dir daraus was zusammen. Immerhin, Gabriel erkennt, dass mit dem EuGH-Urteil irgendetwas auf die Apotheken zukommt. Herr Gabriel, wie war das eigentlich mit Tengelmann und Kaiser’s? Bei uns sind mindestens genauso viele Arbeitsplätze in Gefahr.
Hui, da wurden die Versandapotheken hochgejubelt – auf dem Kongress „Zukunft Apotheke“ des Veranstalters Inspirato. Die Shop Apotheke – das ist die mit dem Börsengang — wurde zur Jahresbesten gekürt, eine OTC-Tochter der Europa Apotheek Venlo, gefolgt von der Medpex und Apo-Rot. Nettes Schmankerl: Unterstützt wurde die Veranstaltung durch Medienpartner, unter ihnen ABDAs Zentralorgan PZ. Hier Versandhandel küren und dort für ein Rx-Versandhandelsverbot kämpfen – mein liebes Tagebuch, nun bleib mal schön flexibel.
9. November 2016
Jetzt aber mal richtig: Voraussichtlich ab Dezember startet die ABDA eine große Unterschriftenaktion: Die Apotheken sollen bitte alle Kunden unterschreiben lassen – für die Versorgung durch die inhabergeführte Apotheke vor Ort. Die Aktion soll bis Ende Februar laufen. Sinn der Aktion: Druck auf die Politik, zeigen, wie die Bevölkerung zur deutschen Apotheke steht. Also, dann mal los!
Sie machen’s, sie machen’s nicht, sie machen’s. Mein liebes Tagebuch, es ist schon ein arges Bangen und Zittern, ob das Bundesgesundheitsministerium an seinem Plan festhält, den Rx-Versand zu verbieten. Jetzt hat die Staatssekretärin Fischbach erklärt, dass man hier nicht auf die Bundesratsinitiative warten wolle, sondern: Man möchte ein separates Gesetz zum Verbot des Rx-Versandhandels einbringen. Was sie auch noch sagte: Das Vorhaben wird nicht an das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz angehängt, das zurzeit in der Mache ist. Wenn‘s nämlich mit diesem Gesetz Probleme gäbe, käme auch das Rx-Versandverbots-Gesetz ins Stocken. Dann schaun mer mal, was da kommt.
Unterdessen hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats für das Rx-Versandhandelsverbot ausgesprochen. Klingt gut, mein liebes Tagebuch, das deutet darauf hin, dass der Bundesrat Ende November dafür votieren wird. Aber freuen wir uns nicht zu früh: Der Bundesratsantrag sieht vor, das Rx-Versandverbot an das laufende Versorgungsstärkungsgesetz zu koppeln. Und das könnte problematisch sein – siehe der vorherige Tagebuch-Eintrag. Mein liebes Tagebuch, ist schon lustig, da wollen Bundesrat und Bundesgesundheitsministerium dasselbe – und alles könnte im Bundestag scheitern: Die SPD mit Karl Lauterbach und die Grünen mit Kordula Schulz-Asche wollen den Versandhandel für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten. In trockenen Tüchern ist also noch lange nichts. Das sieht auch der ABDA-Präsident so. Schmidt dämpft die Hoffnungen auf die Freude eines raschen Rx-Versandverbots. Er meint, das kann sich noch monatelang hinziehen. Genau.
10. November 2016
Es sieht so aus, als wollte sie ein bisschen grünes Gift verspritzen: Kordula Schulz-Asche, Grünen-Berichterstatterin für das Arzneimittel-Thema, meint, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) „ein falsches Spiel mit den Apotheker spiele. Warum sie das glaubt? Weil z. B. BMG-Staatssekretär Stoppe auf die Anfrage der Grünen-Fraktion, welche Handlungsoptionen das BMG nach dem EuGH-Urteil prüfe, ausweichend geantwortet habe. Ein Rx-Versandverbot habe Stoppe nicht genannt. Einerseits fordere Gröhe das Versandverbot, andererseits habe sein Haus eine Prüfung der Maßnahmen noch nicht abgeschlossen. Was nun? Mein liebes Tagebuch, ist das nur Gezänk oder werden wir hier wirklich an der Nase herumgeführt?
Die Brandenburger Kammer kuschelt wieder mit der ABDA – und zahlt brav die vollen ABDA-Mitgliedsbeiträge. Kammerpräsident und ABDA-Kritiker Dobbert und ABDA-Präsident Schmidt haben sich ausgesprochen, über die brandenburgischen Positionen (z. B. Bekenntnis zur Rezeptur und Qualitätssicherung), über die Öffentlichkeitsarbeit und Stärkung der heilberuflichen Apothekertätigkeit. Schmidt hat zugehört und verinnerlicht, Dobbert schaut nach Berlin, was draus wird. Also, mein liebes Tagebuch, alles wird gut und außerdem: In der jetzigen Zeit muss man zusammenstehen: geschlossen hinter den ABDA-Aktivitäten. Was doch so ein EuGH-Urteil bewirkt…
Das Urteil hatte ja bereits beim Hamburger Kammerpräsident Kai Peter Siemsen für ein Umdenken gesorgt, der auch nicht immer einverstanden ist mit der berufspolitischen Ausrichtung der ABDA. Und gern mehr gelebte Demokratie hätte. Die Kritik, die auch Siemsen umtreibt: Informationen von oben dringen nicht bis zur Basis durch. Da die Hamburger Kammer sich nicht traute, die ABDA-Beiträge zu kürzen, wählte Siemsen einen anderen Weg, Kritik zu üben: Er trat als Gegenkandidat zu Schmidt auf. Das EuGH-Urteil bewegte ihn dann zum Rückzug: Geschlossenheit ist angesagt. Mein liebes Tagebuch, Dobbert und Siemsen, unterschiedliche Wege der Kritik, Rückzug bei Gefahr von außen und Zusammenhalt. Ja, Demokratie macht Arbeit.
11. November 2016
Mein liebes Tagebuch, wir Apothekers müssen demnächst hellsehen können! Wir müssen einem Rezept ansehen, ob es der Patient aus der Hand des Arztes erhalten hat oder per Post. Und wenn’s per Post gekommen ist, dann darf es nicht beliefert werden. Es sei denn, der Patient hatte vorher persönlichen Kontakt oder es ist ein Wiederholungsrezept. Der Bundestag hat dafür votiert, diese Regelung ins Arzneimittelgesetz aufzunehmen. Der Sinn: Fernverschreibungen nach dem Modell von DrEd sollen damit verboten sein. Das soll es also nicht mehr geben: Patient ruft in England an oder schreibt eine Mail an die englische Praxis. Die schickt dann ein Rezept, das der Patient in Deutschland einlösen will. Das wäre dann noch relativ einfach zu erkennen. Aber in allen anderen Fällen? Deshalb, liebe Studenten, belegt den Kurs „Hellsehen mit Sherlock Holmes“ im achten Semester.
Geschafft, die erste Lesung des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes im Bundestag, das Gesetz, das mehr Geld für Rezepturen und BtM-Rezepte bringen wird. Jetzt kommt nur noch eine öffentliche Anhörung im Bundestag Mitte Dezember, dann die 2./3. Lesung voraussichtlich Mitte Februar. Die Abgeordneten sehen die 100 Mio. Euro mehr für die Apotheken als „vertretbar“ und „sachgerecht“ an – mit Blick auf das EuGH-Urteil: Denn vermutlich müssen die Apotheken dann mehr mit dem Versandhandel konkurrieren, so der Tenor. Oh, oh, mein liebes Tagebuch, klingt nicht so gut. Man geht also schon davon aus, dass sich die Vor-Ort-Apotheken mit den ausländischen Versandapos, die Boni und Rabatte auf Rx geben dürfen, in den Wettbewerb stürzen dürfen. Mein liebes Tagebuch, wir bekommen ein paar Euro mehr und müssen dafür einen Wettbewerb unter ungleichen Vorzeichen aushalten. Wir sind immer die Gekniffenen.
So, mein liebes Tagebuch, nun hab dich mal nicht so. Hier gibt’s zum Wochenausklang und Karnevalsauftakt noch einen echten Brüller: Wie kann man das EuGH-Urteil nur so negativ sehen! Die Apotheker sind doch die wahren Gewinner dieser Entscheidung – ist sich der Bundesverband Managed Care (BMC) ziemlich sicher. Die Apotheker könnten endlich ihr Berufsbild weiterentwickeln, hätten „die Chance für mehr“. Was das „Mehr“ in den Augen des BMC bedeuten könnte: die Aufhebung des Mehrbesitzverbots, das Einziehen von Strukturen des Medikationsmanagements und die Einbeziehung der Apotheken in die integrierte Versorgung. Klingt doch verdammt gut, oder? Überhaupt, es gäbe dann endlich mehr Wettbewerb in der Apothekenlandschaft. Oh, wie schön, kein Mehrbesitzverbot mehr, endlich so viele Apotheken, wie ich möchte. Und überhaupt, mehr Wettbewerb mit den Versandapos. Kann ich mir Schöneres vorstellen? Und ist das Mehrbesitzverbot erst mal weg, dann kommt ganz schnell der Fremdbesitz. Mein liebes Tagebuch, wir sind gespannt, was die ABDA und die Apothekerkammer Niedersachsen zu den BMC-Fantastereien sagen. Denn die beiden sind Mitglied im BMC.
4 Kommentare
Ausverkauf Deutschlands
von Karl Friedrich Müller am 13.11.2016 um 18:20 Uhr
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Der gleiche Fehler droht..
von Ulrich Ströh am 13.11.2016 um 8:55 Uhr
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AW: Der gleiche Fehler droht
von Thesing-Bleck am 13.11.2016 um 10:16 Uhr
AW: Der gleiche Fehler droht
von Christian Timme am 13.11.2016 um 12:16 Uhr
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