Änderung des AMG

Bundestag verabschiedet DrEd-Verbot und umstrittene Studien-Regeln

Stuttgart - 11.11.2016, 13:00 Uhr

Am 11. November stimmte der Bundestag über Änderungen des Arzneimittelgesetzes ab. (Foto:dpa)

Am 11. November stimmte der Bundestag über Änderungen des Arzneimittelgesetzes ab. (Foto:dpa)


Am Freitag votierte die Mehrheit des Parlaments für eine umfassende Änderung des Arzneimittelgesetzes. Es regelt die Durchführung klinischer Studien, erlaubt stark umstrittene Forschung an Demenzpatienten – und verbietet Fernverschreibungen wie bei DrEd.

Mit dem vierten AMG-Änderungsgesetz setzt der Bundestag die EU-Verordnung 536 für klinische Studien in Deutschland um. Bei der namentlichen Abstimmung votierten am Freitagmorgen 357 der 542 anwesenden Bundestagsabgeordnete für den Gesetzentwurf, 164 Parlamentarier stimmten dagegen, 21 enthielten sich. Neben vielen technischen Fragen zur Beantragung, Genehmigung und Durchführung klinischer Studien, die den neuen EU-Regularien angepasst werden mussten, enthält das Gesetz auch einige umstrittene Aspekte.

Für Apotheker ist besonders eine Regelung relevant: Mit dem Gesetz werden Fernverschreibungen nach dem Modell von DrEd verboten. „Eine Abgabe von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, darf nicht erfolgen, wenn vor der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung offenkundig kein direkter Kontakt zwischen dem Arzt oder Zahnarzt und der Person, für die das Arzneimittel verschrieben wird, stattgefunden hat“, heißt es zukünftig in § 48 des Arzneimittelgesetzes. Hiervon dürfe nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden: Insbesondere, „wenn die Person dem Arzt oder Zahnarzt aus einem vorangegangenen direkten Kontakt hinreichend bekannt ist und es sich lediglich um die Wiederholung oder die Fortsetzung der Behandlung handelt“. 

Kontrolle des Fernverschreibungsverbots bliebt unklar

Wie genau vom Apotheker zu kontrollieren ist, auf welchem Wege das Rezept erstellt wurde, bleibt offen. „Die oder der Verschreibende muss sich von dem Zustand der Person überzeugt haben“, heißt es nur knapp in der Gesetzesbegründung. „Die Regelung dient dazu, die Qualität der Versorgung zu sichern.“ Das Fernverschreibungsverbot war von manchen Politikern wie der Grünen-Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche kritisiert worden, die zwar gleichfalls das Geschäftsmodell von DrEd verbieten wollte – aber beispielsweise für Chroniker Lockerungen forderte.

Erweitertes Berufsbild

Ebenfalls für Apotheken relevant: In der Bundes-Apothekerordnung wird das Berufsbild der Apotheker jetzt noch umfassender beschrieben. Bislang nicht ausdrücklich genannte Tätigkeiten, zum Beispiel in der Lehre und Forschung oder in der öffentlichen Verwaltung, wurden aufgenommen. Das ist nicht zuletzt wichtig, wenn es um die Frage der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht geht.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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