Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

23.10.2016, 08:00 Uhr

Der 19. Oktober geht auch in die Pharmaziegeschichte ein... (Foto: Andi Dalferth) 

Der 19. Oktober geht auch in die Pharmaziegeschichte ein... (Foto: Andi Dalferth) 


Tag 1 nach dem EuGH-Urteil: Die holländischen Versandapos überbieten sich mit Boni und Rabatten. Die ABDA will aus allen Rohren schießen und klebt Plakate mit Karabinerhaken. Und klammert sich an die letzte Chance: ein Rx-Versandverbot. 

Die Woche des 19. Oktobers

Mein liebes Tagebuch, kennst du das Gefühl, wenn man nach einem schlechten Traum aufwacht, sich kneift und heilfroh ist, dass alles nicht wahr ist? Als ich am Tag nach dem 19. Oktober aufgewacht bin, hab ich mich auch gekniffen – aber das Unheil war noch da! Ein Urteil, das viele nicht für möglich gehalten hatten. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Das deutsche Arzneimittelpreisrecht gilt nicht mehr für ausländische Versandapotheken, sie dürfen Preisnachlässe gewähren, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Deutschland versenden.

Am Morgen danach fiel mir die „Welt kompakt“ in die Hände: Ein riesengroßes Apotheken-A auf der Titelseite und die Unterzeile: „A wie Auslaufmodell – die deutschen Apotheken verlieren ihre Privilegien.“ Das war’s dann also mit unserer schönen Apothekenwelt? Nichts ist mehr so wie zuvor?

 

Halt, mein liebes Tagebuch, mal langsam, was ist da eigentlich genau passiert? Fürs deutsche Arzneimittelpreisrecht bleibt alles so wie es ist. Alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel kosten in jeder deutschen Apotheke, auch in deutschen Versandapotheken dasselbe, Preisnachlässe in Form von Rabatten und Boni auf Rx sind verboten. Genau das aber dürfen ab sofort die ausländischen Versand-Apos – und sie haben noch am gleichen Tag damit begonnen. DocMorris gibt Boni bis zu 12 Euro pro Rezept. Super, oder? Und die Europa Apotheek gleich hinterher: Bis zu zehn Euro Bonus pro Arzneimittel. Jetzt geht’s los! Kann man dem klammen Rentner Max und dem cleveren Mittvierziger Moritz verdenken, wenn sie ihre zuzahlungspflichtigen Rx-Packungen in Holland bestellen – und sparen wollen? Wer kauft nicht gern mit satten Rabatten ein? An vorderster Front wir Apothekers.

 

Wer eins und eins zusammenrechnen kann, der sieht die Folgen: Wenn unsere Patienten ihren (planbaren) Rx-Arzneibedarf bei ausländischen Versandapotheken bestellen, bleibt für die Vor-Ort-Apotheken in erster Linie nur die Akutversorgung. OTC-Arzneimittel ziehen die Versender bereits kräftig von unserem Apothekenumsatz ab. Aber nur von der Akutversorgung können die wenigsten Apotheken leben, da bleiben jede Menge auf der Strecke. Der Weg des Patienten zur nächsten Apotheke wird weiter werden, vor allem auf dem Land.

 

Die Wirtschaftsblätter denken nicht so weit. Dort gibt’s nur Jubel übers Urteil und Häme gegen die Apotheken. Die wenigsten Ökonomen haben verstanden, dass das Urteil auch weniger Apotheken, vor allem auf dem Land, und damit längere Wege zur Apotheke nach sich ziehen wird. Die meisten Blätter hüpften vor Freude: Endlich mehr Wettbewerb bei den privilegierten und abgeschirmten Apotheken, „Kampf den Mondpreisen“, „Konkurrenz belebt den Apotheker“, „Weg mit dem Apothekerprivileg!“ „Das Ende der Apothekerpreise.“ Unisono Freude, dass die „Apothekerpreise“ geknackt wurden. Ja, mein liebes Tagebuch, zum Teil unglaublich, wie schräg und falsch das Urteil bejubelt wurde. Und die User-Kommentare in den Online-Medien der Nachrichtenportale (zum Beispiel auf Spiegel online) zum EuGH-Urteil wollen wir nicht lesen – macht depressiv. Da scheinen sich die Apothekenhasser und -neider der Republik versammelt zu haben. Mein liebes Tagebuch, was ich als leicht schizophren empfinde, ist die gespaltene Betrachtungsweise dieser Medien. Einerseits die Freude darüber, dass die Apotheken sich jetzt endlich dem Wettbewerb stellen müssen, andererseits jammern und klagen sie und sprechen von Abzocke (z. B. NDR-Sendung „Markt“), wenn die Apotheken mit dem Wettbewerb Ernst machen und den Kunden z. B. beim Wunsch nach Erkältungspräparaten „mehr als 20 Euro abnehmen“. Den Apotheken ginge es primär ums Verkaufen, hieß es. Mein liebes Tagebuch, wie verrückt ist das denn?

 

Zum Urteil selbst. Christian Rotta hat es hier auf DAZ.online so ausgedrückt: Krude, selektiv, zynisch – ein hanebüchenes Urteil. Krude in seiner Begründung, selektiv in der Wahrnehmung und verworren in seinen Schlussfolgerungen. Mein liebes Tagebuch, damit ist alles gesagt. Der EuGH sieht nur den Wettbewerb. Und schießt den Vogel ab mit seinen super-zynischen Anmerkungen, die man so auf den Punkt bringen kann: Weil die Versandapotheken nicht so gut vor Ort beraten könnten wie „traditionelle Apotheken“ und weil sie auch nicht in der Lage seien, eine Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen, müsse man ihnen den Preiswettbewerb einräumen – das sei die einzige Möglichkeit für die Versandapos, den unmittelbaren Zugang zum Markt zu finden. Cool, oder? Auf so eine Begründung muss man erstmal kommen. Und dann setzen die EuGH-Roben noch ein Krönchen drauf: Für traditionelle Apotheken könnte es doch reizvoll sein, sich im Wettbewerb mit den Versandapotheken durch mehr Herstellung von Rezepturarzneimitteln und die Bereitstellung eines gewissen Vorrats und Sortiments an Arzneimitteln zu profilieren. Das ist einmal Apotheken abwatschen. Und es zeigt, wie wenig Mühe sich diese Juristen mit den Eigenheiten des Apothekenmarkts und Gesundheitswesens gemacht haben. Mein liebes Tagebuch, auf welchem Stern leben diese Zyniker? Da können wir nur froh sein, dass diese Richter 2009 nicht über Fremd- und Mehrbesitzverbot entschieden haben.  

Der deutsche Rechtsprofessor Hilko Meyer nennt das Urteil „skandalös“, für den Apothekenrechtsexperten Elmar Mand ist es „ein einmaliger Affront“. Für Rechtsanwalt Morton Douglas ist das Urteil aber auch „eine schallende Ohrfeige für diejenigen, die die Interessen der Apotheker in Deutschland vertreten haben“: Es fehlte den Richtern an Beweisen und Belegen dafür, dass die Preisbindung geeignet sei, die Gesundheit der Bürger zu schützen. Mein liebes Tagebuch, wie wahr!

 

Die deutschen Gesundheitspolitiker zeigten sich überrascht vom Urteil. Gut, dass die Vorwahlkampfzeit beginnt, mein liebes Tagebuch, da stellen sich alle schützend vor die deutsche Apotheke. Gesundheitsminister Gröhe ist „fest entschlossen, das Notwendige und das uns Mögliche zu tun“. Da sind wir gespannt! Und alle gesundheitspolitischen Sprecherinnen der Parteien sehen nur eine Möglichkeit: Plan B, sprich ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Bayern hat dazu gleich eine Bundesratsinitiative angekündigt. Recht so, mein liebes Tagebuch, jetzt muss es schnell gehen! Sehr schnell sogar. Die Zeit könnte günstiger nicht sein: Ein Verbot könnte, so es die Koalition und das Parlament wollen, noch mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren, z. B dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz umgesetzt werden. Oh ja, mein liebes Tagebuch, für Apotheker wäre dieses Gesetz dann eine runde Sache: Mehr Geld für Rezeptur und Dokumentation plus ein Rx-Versandverbot – das hat Charme. Ein Traum! Und unsere lieben holländischen Versender dürfen sich dann auf den Versand von OTCs konzentrieren.  

 

Doch so weit sind wir leider noch lange nicht. Schon haben unsere Apothekerkammern die Peitsche ausgepackt und drohen ihren Mitgliedern: Wehe, ihr Apothekers, wenn ihr jetzt anfangt, Rabatte und Boni zu geben! Dann werdet ihr uns mit aller Härte kennenlernen! Die deutschen Apotheker müssen sich rechtstreu verhalten und vorübergehend hinnehmen, so heißt es in den Kammerrundschreiben, dass die ausländischen Versandapotheken jetzt Boni geben und ein bisschen absahnen. Und noch eins: Wer Verstöße von Kollegen bemerkt, der sollte das bitte an seine Kammer melden! Ob so ein Aufruf zum Denunzieren fruchtet? Mein liebes Tagebuch, wir sind gespannt, wie lange die deutschen Versender stillhalten.  

 

Und unsere ABDA? Hätte sie sich nur im Vorfeld besser angestrengt. ABDAs Vortrag beim EuGH soll saft- und kraftlos gewesen sein, wenig überzeugend, der Gerichtshof habe sich in seiner Urteilsbegründung beklagt, dass die Apothekerseite ihre Argumente „unzureichend untermauert“ habe. Hätte, hätte....

Jetzt ist sie entsetzt über das Urteil, sie ruft nach der Politik, die wieder Ordnung ins System bringen muss. Schmidt soll bereits bei Gröhe vorgesprochen haben. In einem Interview mit der FAZ nannte der ABDA-Präsident das Urteil „eine maximale Provokation“, eine Geringschätzung der pharmazeutischen Arbeit, Apotheker würden zu Arzneimittelhändlern degradiert. Als Lösung aus der Urteilsmisere sieht auch die ABDA nur den einen Weg: das Versandverbot von Rx. Um dies zu erreichen, will sie nun „aus allen Rohren schießen“. Wumm! Ich zucke zusammen. Hoffentlich geht kein Schuss nach hinten los. Einer der ABDA-Schüsse soll eine Öffentlichkeitskampagne sein: Anzeigen, Plakate, Poster und mehr. Motiv „Karabinerhaken“, Aussage „Sichern“. Wenn das mal richtig verstanden wird! Es soll Druck auf die Politik aufgebaut werden, die politische Kommunikation soll auf allen Kanälen verstärkt werden. Mein liebes Tagebuch, die ABDA sagt von sich selbst, sie sei im Krisenmanagement schon immer gut gewesen. Wirklich?

 

Nach dem Tiefschlag vom 19. Oktober – mein liebes Tagebuch, wie geht’s weiter? Bei allem Frust, bei aller Enttäuschung: Es geht weiter. Lass die Versender mit Boni und Rabatten sich selbst übertrumpfen. Sie werden das eine oder andere Rezept über diese Masche bekommen. Aber ich bin mir sicher: Die meisten Patienten brauchen uns vor Ort und schätzen uns. Das sollten wir ausbauen mit Beratung und Service. Und währenddessen kämpfen wir fürs Rx-Versandverbot. Die Chance gibt es. Allerdings: es sollte rasch kommen, sehr rasch...


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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14 Kommentare

Die Apotheker sind selbst schuld, die inhabergeführte Apotheke wird in 20 Jahren vermutlich Geschichte sein.

von Thomas Püschel am 26.10.2016 um 14:04 Uhr

Guten Tag,

die älteren von Ihnen werden sich sicher noch an das GKV-Modernisierungsgesetz (ab 2004) erinnern, mit welchem die früheren Handelsspannen abgeschafft wurden.
Die Politik versprach damals, dass die neue Regelung für die Apotheker ertragsneutral sein und dass die Patienten die Zeche bezahlen sollten. Durch die Regelung trat für die im großen unteren Bereich der Pyramide befindlichen Arzneimittel mit niedrigen Preisen eine erhebliche Verteuerung ein, die aber von den Patienten durch die Zuzahlungen übernommen werden musste, während die Handelspanne bei den hochpreisigen Medikamenten zu Gunsten der Krankenkassen wegfiel.

Viel Widerstand fand diese verkappte Beitragserhöhung zu Lasten der Patienten bei den Apothekern nicht. Die Apotheken mit vielen niedrigen Rezepten erhofften sich durch die Regelung eine Verbesserung ihrer Betriebsergebnisse und die Apotheken mit relativ hohen Rezepten waren in der Minderzahl, so dass Prinzip des Teilens und Herrschens politisch erfolgreich war. Es fehlte insoweit an der Solidarität im Berufsstand insgesamt.

Dabei war es damals schon absehbar, dass sich die Apotheker als Preis für die angebliche erfolgsneutrale Regelung bei den Patienten dem Vorwurf der überteuerten Apothekenpreise einhandeln würden, der ihnen auch heute noch von nicht unbedingt immer fachkundigen Journalisten gemacht wird.
Und eine europäische Union mit unterschiedlichen Preisen und Steuersätzen für Arzneimittel gab es damals auch schon, so dass die heutige Diskussion nicht besonders überraschend ist mit Ausnahme der Tatsache, dass sie recht spät kommt.

Worüber ich mich als Anwalt allerdings schon damals gewundert habe, war die Gutgläubigkeit der Standesführung in die Versprechungen der Politik. Am Beispiel der gesetzlichen Gebühren für Rechtsanwälte hätte man doch sehen können, wohin eine Zustimmung zu einem staatlich festgelegten (Abgabe-) Gebührensystem langfristig führt.

Beispiel:
1987: Rechtsstreit aus Anlass eines Verkehrsunfalls mit Zeugenvernehmung darüber, wer bei Rot gefahren ist.
Streitwert DM 5.000,00, (€ 2.555,46) Nettogebühren des Anwalts: DM 837,00 (€ 427,95) , Gerichtskosten: DM 396,00 (€ 202,47)
Rechnet man für Ende 2016 den Streitwert und die Gebühren am Preisindex hoch ergibt bzw. ergäbe sich
Streitwert: € 4.284,66, Nettogebühren des Anwalts € 717,25, Gerichtskosten 339,34
Tatsächlich ist es aber so:
Streitwert: € 4.284,66, Nettogebühren des Anwalts: € 630,00 ( - € 87,25) , Gerichtskosten 438,00 (+90,86)
.
Den Rechtsanwälten ist der Abschluss einer Gebührenvereinbarung erlaubt, so dass für sie die unzureichenden Gebührenanpassungen zwar ärgerlich aber nicht existentiell sind.
Bei den Apothekern sieht das aber anders aus, und sie können sich jetzt schon ausrechnen, wie sie mit ihren Abgabegebühren in ca. 20 Jahren stehen werden. Sie brauchen in dem o.a. Beispiel nur die Position Rechtsanwaltsgebühren durch ihre Abgabengebühren und die Position Gerichtskosten durch Verwaltungskosten der Krankenkassen zu ersetzen. Dann dürfte ihnen das politische Prinzip schon klar werden.

Deshalb verstehe ich nicht, warum die Apotheker das EuGH Urteil nicht zum Anlass nehmen, um mit seiner Hilfe die Abgabegebühren abzuschaffen und wieder zu den (begrenzten) Handelsspannen zurückzukehren. Wenn man schon mit dem Begriff Inländerdiskriminierung arbeiten will, dann kann man das auch richtig tun. Man muss nicht nur sagen, dass man den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verboten haben will, weil er das deutsche System der Abgabegebühren stört. Man kann auch sagen, dass man wieder eine Handelsspanne möchte, um die den ausländischen Versandapotheken in einen fairen Wettbewerb eintreten zu können.

Und dabei kann man dann auch damit argumentieren, dass viele Medikamente mit einer Handelspanne und keiner Zwangsgebühr für die Patienten wesentlich billiger wären, und dass es einfach unehrlich ist, die Patienten für preiswerte Medikamente mit hohen Abgabegebühren zu belasten, nur damit die Krankenkassen bei den hochpreisigen Medikamenten sparen können.

Jetzt hätten die Apotheker eine Chance, aber besonders groß ist sie aufgrund der Fehler ihrer Standesführung in der Vergangenheit wohl nicht.
Th. Püschel

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Handlungsempfehlung

von Thomas Luft am 25.10.2016 um 2:17 Uhr

Ein Kollege auf apotheke-adhoc schrieb, dass man als Inhaber die Apotheke schließen sollte, so sie denn ein EBITDA unter 100.000 Euro aufweist. Dem ist nichts hinzuzufügen und auch Herr Schmidt hat das ja schon vor Jahren durch seinen "Budenkommentar" (verzeihen Sie die Despektierlichkeit) so kommuniziert.

Der EuGH hat das Apotekenwesen in Deutschland auf den Kopf gestellt. Es liegt nun an der Politik wieder Ordnung zu schaffen.

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Freie Fahrt für E-Bay, Amazon und co

von Bernd Jas am 23.10.2016 um 18:13 Uhr

Ob das EuGH-Urteil für uns positiv oder negativ ausgefallen wäre, konnte man vorher nur erahnen und auch dann noch an diese Ahnung glauben. Aber wie man mit solchen Situationen umzugehen hat ist ganz einfach; man macht es so wie Herr Wessinger und schreibt mehrere Editorials. Dank des Zeitpunktes des Erscheinens der DAZ, konnten wir uns sogar eins aussuchen.
Jetzt Plakate mit Rettungsankern und Karabinerhaken zu malen, zeugt schon von der Gelassenheit eines Clint Eastwood um High Noon.

Na, wie auch immer. Jetzt zählt es, unter schmerzhaftem Ignorieren der ständig wachsenden Lücken im Gebiss, die Zähne zusammen zu beißen und zu rechnen, um danach durch harte Fakten untermauert mit Politik, Partnern und Wirtschaft zu verhandeln.
Wo sind die Gesetze, Verträge und deren Lücken, dass eine derartige Ungleichbehandlung zu Stande kommen konnte? Wo bleiben wir in Zukunft als e.K., wenn wir keine Rabatte für uns aushandeln dürfen, unsere EU-Partner jedoch wohl? Wenn wir egal sind, dann lassen wir es halt mitsamt den in Gesetzes-Ketten geschweißten Privilegien wie Notdienst, Rezeptur etc.

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Hätte...Hätte.. Benjamin Müller

von Reinhard Rodiger am 23.10.2016 um 14:34 Uhr

Dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Die Warum-Fragen sind eine Agenda und als inhaltliche Unterstützung einer veränderten Führung gedacht.Es lag mir am Herzen, die Gründe zu formulieren,um einem weiteren Verzicht vorzubeugen.

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AW: Hätte...Hätte..

von Benjamin Müller am 24.10.2016 um 19:55 Uhr

Ich stimme Ihnen ja auch prinzipiell zu, Herr Rodiger. Es sollte nicht abwertend gemeint sein, falls das so rüberkam.

Wer fragt nach den Gründen?

von Reinhard Rodiger am 23.10.2016 um 13:39 Uhr

Es ist ein fundamentaler Irrtum,zu glauben, der einzelne könnte ohne Schaffung der Voraussetzungen das Geschick wenden.Schlüsselproblem ist der nicht ausreichend validierte Nutzen. Die zur Umsetzung nötigen Bedingungen zur Funktionsfähigkeit der Apotheken sind nicht mit Fakten lückenlos belegt und politisch transportiert werden. Warum wird alles zu Arzneimittelmarktfragen den Krankenkassen überlassen? Warum gibt es keine wirksame öffentliche Positionierung? Warum wird die Erkennbarkeit des Nutzens nicht gefördert ? Warum wird auf Präsenz in Entscheidungsgremien verzichtet?
Warum bleiben die SVR-Gutachten fachlich völlg unkommentiert?
Dies anzumahnen wird neben vielem anderen als Nörgelei abqualifiziert.Sollen sich doch die durch dieses Fehlen aktiviert selbst aus dem Sumpf ziehen.
Es gibt nichts zynischeres als nach jahrelangem Anstreben dieses Zustands nach den kleinen zu rufen.

Das heisst nicht, dass nicht für alle Arbeit da ist. Aber zuerst geht es um Konsequenzen aus der Abstinenz , für Fundierung zu sorgen.

Es ist immer wieder erschreckend, wie wenig der strukturelle Einfluss des Versands verstanden wird.Es ist da Verständnis dafür notwendig, dass die Eliminierung persönlich verantwortlicher,umsichtiger.niederschwelliger Zugangsmöglichkeit zu unabhängiger (auch finanziell) Beratung eine erhebliche Risikosteigerung bedeutet. Dies ist zahlenmässig nach allen Regeln der Kunst zu belegen. Dies hat nicht stattgefunden.So ist die Mahnung von Glaeske , der ja das Gegenteil postuliert, nur zu verständlich.Er weist darauf hin, dass niemand substantiell zu den SVR-Gutachten öffentlich Position bezogen hat.

Was hat das mit der vorliegenden Frage zu tun? Es zeigt die nicht wahrgenommene Verantwortung der Führung.

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AW: Wer fragt nach den Gründen

von Benjamin Müller am 23.10.2016 um 13:47 Uhr

Leider wahr... nur hilft dieser Blick auf die Vergangenheit wenig weiter.
Von den Medizinern hätte man sich in puncto Öffentlichkeitsarbeit Einiges abschauen können. Hätte, hätte...

"Tritt fest auf ......"

von Gunnar Müller, Detmold am 23.10.2016 um 12:32 Uhr

(gilt nicht nur - aber dann insbesondere - im Lutherjahr 2017),
"mach's Maul auf"......,
(allenthalben in derart rauhen Zeiten wie diesen;
und für manche gilt dann eben manchmal auch:)
"hör' bald auf .......!"
Möge die ABDA-MV, die BAK und der DAV weise Entscheidungen treffen, mit welcher Führung die deutsche Apothekerschaft in diesem schwierigen Fahrwasser bestehen will.
Habt Mut!
Herzliche Grüße aus dem sonntäglichen Notdienst.
Fühle mich mit all meinen Gemeinwohlpflichten gerade ungeheuer privilegiert .......

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Rohrkrepierer

von Christian Giese am 23.10.2016 um 11:34 Uhr

"Wenn der soziale Zusammenhalt gefährdet ist, muss das Gefühl, das Empfinden von Gerechtigkeit gestärkt werden."
Das gilt führungshalber vermutlich nicht nur in unserer Apotheke.
Innenarbeit wäre jetzt zehnmal wichtiger, als im Nachhinein der Bevölkerung Glauben zu machen, der EU GH-Beschluss sei sowas von ungerecht.
Der Wert hat sich gewandelt, beim Anderen muss gespart werden. Geiz ist geil!
Jetzt ist wirklich anderes gefragt, aber da habe ich meine Zweifel beim völlig empathielosen FS.
Sich einfühlen in die Schwächeren?
Den Zusammenhalt stärken?
Dem eh schon zerissenen Mittelstand nicht noch mehr Gräben aufreissen?
Gerechtigkeit gegen Ungerechtigkeit abwägen?
Alles bisher nur disqualifizierend und beschämend mit "Buden" beantwortet.

Politische Veränderungen gibt es nie in Schönwetterzeiten, politische Veränderungen geschehen nur dann, wenn´s kracht, wenn´s klemmt.
Übergangsweise Herrn Siemsen UND Herrn Dobbert, sich gegenseitig unterstützende Doppelspitze, davon verspreche ich mir mehr Pragmatismus und Gehörtwerden, als aus Rohren zu schiessen, die die Rohrkrepierer eh schon zerfetzt haben.

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urteil

von Frank Ebert am 23.10.2016 um 10:22 Uhr

Man muss auch das gute am Eugh - Urteil sehen. Endlich haben die Apotheken Zeit sich ordentlich auf die digitale Betriebsprüfung vorzubereiten. Endlich können viel mehr Apotheken am Leitbild 2030 mitarbeiten, weil keine Kunden mehr kommen. Und an alle Träumer des RX-Versandhandelsverbots, es hat überhaupt keine realistische Chance. In der heutigen Zeit geht es nur ums Geld, Geld und nochmals Geld. Nicht um Daseinsfürsorge, Werte und ein klasse funktionierendes System. Plakataktion ---warum jetzt?---totaler Quatsch. Ich habe gestern auch gleich 5 Säcke Katzenstreu gekauft, weil der Sack zwei Euro billiger war. Fazit: Aus die Maus! Ich möchte mich aber noch einmal ganz herzlich bedanken bei der ABDA für nichts und ihre Unfähigkeit, bei Ulla Schmidt, bei der Wettbewerbszentrale, bei dem polnischen Generalanwalt (ist das jetzt schon rassistisch?----dann bitte polnisch streichen) , bei den unsäglichen Richtern des Eugh-Gerichts. Man kann vielleicht so urteilen, aber nicht mit dieser Begründung ! Und zu guter Letzt : danke EU!

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Tagebuch

von Michael Zeimke am 23.10.2016 um 9:49 Uhr

Duckmäuser gehören nicht an die Spitze.
Wer bisher leistungsloses Einkommen erzielt hat,
sollte soviel Anstand besitzen und zurücktreten und einer neuen Mannschaft eine Change geben.
Siemsen sollte es versuchen.

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Wunden lecken...

von Veit Eck am 23.10.2016 um 9:47 Uhr

Eigentlich ist fast alles gesagt, der Katzenjammer nach dem EuGH Urteil ist groß, und wer sich auf die Umfragen verlassen hatte, wie sehr die Menschen ihre Apothekerin und ihren Apotheker schätzen würden, der wird nun schnell in die Realität zurück geholt.

Sicher wird in den Medien wie dem Handelsblatt und Spiegel online Meinung gemacht, und zwar mit einer erschreckend schwachen Recherche. Man schreibt, was opportun ist: Geiz ist geil- und der Preis ist alles.

Aufgewacht, und in die Hände gespuckt. Das gilt nicht nur für unsere Standesfunktionäre, sondern auch für die allgegenwärtigen Nörgler bei Apothekers. Was wir brauchen ist so etwas wie eine Immunantwort. Klare Kante und einen Plan, wie wir die Politik, egal, ob es Herr Gröhe, Herr Lauterbach oder wer auch immer es ist, zu einer langfristigen, stabilen Lösung überzeugen: damit auch noch die nächste Apothekergeneration in der öffentlichen Apotheke ihre Perspektive sehen kann.

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saft- und kraftlos für alle!

von Ulrich Ströh am 23.10.2016 um 9:11 Uhr

Wenn der Auftritt der ABDA beim EuGH saft - und kraftlos gewesen sein soll,stellt sich die Frage der Verantwortlichkeit!

Laut BILD -Zeitung von gestern klagt bereits eine Berliner Versandapotheke auf Binnenländerdiskreminierung.

Und lieber Herr Ditzel,dass die meisten Patienten vor Ort uns schätzen und uns brauchen,stimmt zwar,wirkt aber in diesem Szenario ebenfalls kraftlos....

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Ist es nicht erschreckend?

von Christiane Patzelt am 23.10.2016 um 8:34 Uhr

,,,wie fragil unser Apothekensystem ist?
Der Gesundheitsminister entscheidet sich bitte schnell, ob er Apotheken mit Gemeinwohlpflichten in Deutschland etabliert haben möchte, oder reine Verkaufsstätten. Ich hab keine finanziellen Polster, diesen Zustand 12 Monate auszusitzen. Ich bin nicht wirklich glücklich darüber, dass ich von Herrn Gröhe selber nur Allgemeinposten höre, aber keine konkreten Vorschläge - nun mag das alles sehr frisch sein, zeigt mir aber auch, nicht nur die ABDA hatte keinen Plan B, unser Gesundheitsminister war ebenso planlos.

In Hinblick auf Ceta und dem vielleicht irgendwann unterzeichnetem TTIP kann sich die Bundesregierung bei der Gelegenheit einen Kopf machen, wie sie sich zur Apotheke in Deutschland positioniert.

Was das Urteil mit mir als Europäer macht? Es nahm mir die Romantik, am Ende gehts nur um die Kohle, denn der europäische Gedanke wird vom Großkapital ausgehöhlt, so dass die Menschen in dieser Gemeinschaft sich davon abwenden (müssen). Auf facebook schrieb uns Protestis ein griechischer Kollege an, der sein Beileid kundtat und so nebenbei bemerkte: Liebe Kollegen, so fühlt sich das an, in Europa zu sein! Auch eine schweizer Kollegin schrieb, sie sei das erste Mal richtig glücklich, nicht in D wirken zu müssen.

Gut, Mitleid hilft beim geschäftlichen Werden nicht weiter, aber eine zeitnahe Entscheidung in die eine oder andere Richtung.

Denn auch wenn die ABDA keinen Plan B hat, ich habe einen für mein Leben, ich schließe meine Landapotheke, denn ich muss keinen langsamen Tod sterben, uns fehlt doch jetzt schon oft genug die Luft zum Atmen. Dieser Konkurrenz aus NL hab ich nichts entgegenzusetzen, ich muss auch nicht sukzessive mein Personal reduzieren und mehr als 60-80Stunden die Woche kann ich gar nicht arbeiten.

So, ich fahr jetzt in meine Apotheke, mach die Buchhaltung und freue mich über jeden Tag, den ich in Leegebruch arbeiten darf! Ich hoffe ein wenig auf das RX-Versandverbot...
Am Ende wird alles gut, und wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende!

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