Interview mit Kordula Schulz-Asche (Grüne)

„Versandapotheken sind ein wichtiger Bestandteil der Versorgung“

Berlin - 01.11.2016, 13:30 Uhr

Versandapotheken erhalten: Aus Sicht von Kordula Schulz-Asche, Arzneimittelexpertin bei den Grünen, ist der Versandhandel eine wichtige Versorgungskomponente. (Foto: Grüne)

Versandapotheken erhalten: Aus Sicht von Kordula Schulz-Asche, Arzneimittelexpertin bei den Grünen, ist der Versandhandel eine wichtige Versorgungskomponente. (Foto: Grüne)


Die Bundesregierung hat einiges versäumt

DAZ.online: Den Versandhandel wollen sie erhalten. Durch das Urteil hat sich im Markt aber einiges getan. Was soll Ihrer Meinung nach denn nun passieren?

Schulz-Asche: Es liegt jetzt an der Bundesregierung, alle möglichen Alternativen aufzuzeigen, mit denen auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Versorgung sichergestellt werden kann. Die Bundesregierung hatte ja genug Zeit, um sich darauf vorzubereiten.

DAZ.online: Wie meinen Sie das?

Schulz-Asche: Eineinhalb Jahre hing das Verfahren über die Zukunft der deutschen Arzneimittelversorgung beim EuGH, und trotzdem hat sich die Bundesregierung offensichtlich keine Zeit genommen, sich für den jetzt eingetretenen Fall vorzubereiten. Im Urteil selbst wird deutlich darauf hingewiesen, dass zur Beibehaltung der bisherigen Rechtslage keine ausreichenden Gründe vorgetragen wurden. Das ist ein klares Versäumnis der Regierung - zu Lasten der Patienten. Minister Gröhe sollte nun endlich deren Wohl in den Mittelpunkt stellen und aufzeigen, welche Handlungsoptionen wir haben, um im Einklang mit europäischem Recht auch in Zukunft die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. 

DAZ.online: Sollte es die CDU doch schaffen, im Bundestag eine Mehrheit für das Rx-Versandverbot zu organisieren, könnten die Grünen im Bundesrat noch Widerstand leisten. Wirken Sie darauf hin?

Schulz-Asche: Über ein mögliches Vorgehen kann erst entschieden werden, wenn alle Optionen auf dem Tisch liegen und Chancen und Risiken aller Alternativen eruiert wurden. Für mich und meine Parteikolleginnen und –kollegen in den Ländern steht dabei im Vordergrund, dass die Patienten von einer möglichen Lösung profitieren müssen und die Daseinsvorsorge von Apotheken, auch im ländlichen Raum, sichergestellt wird. Von Schnellschüssen, die dann in einem späteren Verfahren womöglich erneut kassiert werden, raten wir ab.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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13 Kommentare

Der Zweitbeste Weg

von Wolfgang Müller am 02.11.2016 um 17:12 Uhr

Wenn ich das richtig einordne, gehört Frau Schulz-Asche genau wie Frau Dittmar andererseits zu denen, die uns das Rezeptur-Honorar entsprechend dem Rest der Welt voller Respekt für diese Aufgabe SOFORT auf ein profitables Niveau erhöhen würden. Was eine typische Apotheke inkl. Wegfall des allgemeinen Rezeptur-Unsinns schon mal ein Drittel bis die Hälfte auf den Weg bringen würde, mit "Dem Versand" einigermaßen konkurrieren zu können.

Was aber in der aktuellen Gesetzgebung "die ABDA" gar nicht wollte. Was auch OHNE EuGH-Urteil für sehr viele schon kaum zu glauben und schlimm genug war.

Wie man den Rest des Weges gehen könnte, wenigstens eine einigermaßen große Anzahl Typischer Apotheken vor Allem kostenmäßig und dabei trotzdem 100 % bedarfsgerecht so zu entlasten, dass es am Ende gar kein so vollkommen unüberwindliches Problem sein müsste, bei richtig guter pharmazeutischer und logistischer Vor-Ort-Arbeit mit "Dem Versand" mitzuhalten:
Das liegt für jeden z. B. im DAV, der ENDLICH auch mal normal kaufmännisch zu rechnen bereit ist, doch auf der Hand. Und wäre LÄNGST sowieso schon zwingend nötig gewesen!

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50%

von Anita Peter am 02.11.2016 um 13:40 Uhr

Habe die Tage mal genauer meine Kundenstruktur analysiert. 50% meiner Kundschaft hat kein Internet, und kann dieses auch nicht bedienen. Bei 10% Kundenschwund kann ich zuschliessen. Frau Kordula Schulz-Asche, bitte sagen Sie mir, wer diese Menschen dann mit Arzneimitteln versorgt? Wer berät diese Menschen vor Ort? Als Arzneimittelexpertin ( ich dachte übrigens für diese Bezeichnung bedarf es eines Pharmaziestudiums ) haben Sie sicherlich Antworten darauf. Ich würde mich auf eine Antwort hier im Forum freuen.

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RX Boni

von Jöntgen am 02.11.2016 um 12:34 Uhr

Das die Grünen dem Grosskapital das Wort reden ist doch ein alter Hut.
Für wichtiger halte ich, dass Rx Boni m.E. nach den Tatbestand der Korruption erfüllen.
Wenn Sachbearbeiter X im Baudezernat dem Bauunternehmer Y bei gleichem Auftragsvolumen den Auftrag erteilt und dafür Geld bekommt oder die Zusage den Pool billiger zu bauen schreit jeder auf: Korruption
Bei Doc Morris ist das eine Entlastung der Versichterten und wir haben Robin Hood, der gut dasteht auf Kosten der gesamten Allgemeinheit der Versicherten, da einige wenige persönliche Vorteile herausziehen.
Wie sieht denn die Justiz diesen Sachverhalt??

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AW: RX Boni im Juli 2016

von gabriela aures am 02.11.2016 um 13:37 Uhr

Das Ausstellen von Quittungen über Zuzahlungen, die Kunden gar nicht geleistet haben, ist rechtswidrig. Was sich banal liest, musste dem niederländischen Unternehmen Doc Morris nun das Landgericht Ravensburg (LG) per Urteil untersagen.
Die Versandapotheke verstößt eindeutig gegen das Wettbewerbsrecht und die fachliche Sorgfaltspflicht, wenn sie Kunden einen Zuzahlungsbeleg ausstellt über eine Summe, die dieser tatsächlich nicht geleistet hat. Das hat das LG Ravensburg in seinem Urteil vom 21. Juli 2016 entschieden.








Foto: Fotolia/Dmytro Smaglov



Im konkreten Fall hatte ein Apotheker den Versender angezeigt, weil dieser einer Kundin eine Zuzahlung in Höhe von 5,71 Euro quittiert hatte, obwohl sie abzüglich eines sogenannten »Gesamt-Vorteils aus diesem Paket« –laut Doc Morris handelte es ich um einen Neukunden-Rabatt – in Höhe von 2,86 Euro lediglich 2,85 Euro gezahlt hatte, also nur 50 Prozent des eigentlichen Zuzahlungsbetrags. Gleichzeitig stand auf der Quittung der Hinweis, diese diene zur Vorlage bei der Krankenkasse.



Im Dezember hatte das LG in dieser Sache bereits eine einstweilige Verfügung erlassen. Nun ist das Urteil auf Unterlassung ergangen. Im Januar hatte dann das Landgericht Köln dem Versender die Ausstellung solcher Quittungen untersagt. Gegenstand der Verurteilung war dabei allerdings die Auslobung und Gewährung von Rx-Boni. Die Ravensburger Richter fokussierten sich hingegen in dem Verfahren auf den Verstoß gegen die unternehmerische Sorgfaltspflicht.



Demnach ist das Ausstellen einer solchen Quittung geeignet, »das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen«, heißt es in der Urteilsbegründung. Es könne Kunden dazu veranlassen, benötigte Arzneimittel nur deswegen bei der Beklagten zu beziehen, weil sie aufgrund der überhöhten Zuzahlungsquittungen die Belastungsgrenze erreichen oder eine Steuerersparnis erzielen könnten. Damit entstehe dem Kunden unter von ihm erkennbaren Umständen ein wirtschaftlicher Vorteil. Durch falsche Quittungen erreiche der Kunde möglicherweise schneller die gesetzlich zulässige Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens und wäre dann von Zuzahlungen befreit. Auch könne er Quittungen über ärztlich verord­nete Arzneimittel als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuer geltend machen und dadurch Steuern sparen. Aus Sicht der Richter dient daher das von Doc Morris praktizierte Vorgehen eindeutig der Verkaufsförderung und stellt somit nach geltendem Recht einen Wettbewerbsverstoß dar.



Das LG Ravensburg verpflichtet Doc Morris dazu, Auskunft über die Anzahl der Verschreibungen zu geben, die bislang unter die rechtswidrige Praxis gefallen sind, aufgeschlüsselt nach Kalendermonaten, Bundesländern sowie über die mit diesen Verschreibungen erzielten Umsätze. Den entstandenen Schaden muss der Versender dem Kläger begleichen. Das Unternehmen hat nun die Möglichkeit, seinerseits gegen das Urteil vorzugehen. Erfahrungsgemäß wird Doc Morris das auch tun.

PZ 31/2016

http://www.pharmazeutische-zeitung.online/index.php?id=64535

Ausflüchte

von Reinhard Rodiger am 01.11.2016 um 20:11 Uhr

Es ist schon sehr billig, das selbst geschaffene Problem mit dem Hinweis zu lösen, für Lösung seien die Grünen nicht zuständig. Was ist das Problem?
Der Versand hat die Querfinanzierung der Apotheken zerstört ohne vergleichbare aufwendige Leistungen erbringen zu müssen. Meine Kunden haben sich beraten lassen und im Internet gekauft. Was das mit Versorgungssicherheit zu tun hat ,frage ich mich schon.Dazu muss man wissen, dass hier nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel ging.Es hat lediglich bewirkt, nicht mehr rentabel arbeiten zu können.
Jetzt geht es um einen weiteren Impuls, die Lebensfähigkeit der Vor-Ort-Apotheke zu gefährden.
Dies ergibt sich aus der gegebenen Ungleichbehandlung.Wenn von gleichen Vorteilen gesprochen wird, so auch von gleichen Pflichten gesprochen werden.Es ist betriebswirtschaftlicher Wahnsinn, belastet mit erheblich mehr Kosten, einfach weiter zu machen.
Genauso ist von wirklich mitdenkenden Politikern zu verlangen, sich dieser Frage zu stellen.Und da reicht verweigern und blockieren nicht aus.
Waren die Grünen nicht mal Exponenten Bürgernaher Vernetzung, um Raubbau zu vermeiden.?
Vergangenheit! Es überwiegen reine Industrieinteressen, denn das sind die wahren Akteure. Es geht um Entfernung unbequemer Fachleute, die den grossen Ansatz stören könnten.
(Nach Prof.Unschuld)
Das sollte eigentlich nicht Ziel der Grünen sein können.

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"Arzneimittelexpertin"

von Benjamin Hemmerling am 01.11.2016 um 19:01 Uhr

Mich würde nur am Rande mal interessieren, wie Frau Schulz-Asche für sich die Rolle der Arzneimittelexpertin rechtfertigt? Aus Ihrer Vita ist da wenig zu entnehmen....

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Vertrauen in die Politik?

von Christian Giese am 01.11.2016 um 18:18 Uhr

Die Demokratie wird immer käuflicher.
Das Misstrauen in die Politik wird immer grösser.

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Zahlen, Zahlen, Zahlen

von gabriela aures am 01.11.2016 um 16:24 Uhr

Im Jahr 2014 betrug die Zahl RX-Packungen, die von Versandapotheken umgesetzt/verkauft wurden:

4,5 Millionen
von insgesamt ca.
745 Millionen Packungen RX zu Lasten der GKV.
Also ca. 0,6% aller abgegeben RX-Packungen.

Ca. 3% der Deutschen haben ihre RX -Medikamente bei Versandapotheken bestellt, heißt also, daß
97% der Bevölkerung diesen Vertriebsweg NICHT vermissen würde, da sie bisher , bequem, niederschwellig, gut und schnell vor Ort versorgt werden konnten.

Liebe Frau Schulz-Asche,
wie groß mag also der "Schaden" oder die Lücke sein, wenn der RX -Versand verboten würde ?
Und was mag wohl das tiefere und eigentliche Bestreben der (ausländischen ) Versandapotheken sein ?
Die Wiederherstellung einer sicheren Versorgung kann es nicht sein, denn die haben wir (noch).
Und diese sichere, flächendeckende und umfassende Versorgung aufzugeben, um den profitorientierten Durst ( und bestimmt auch Druck) von Aktiengesellschaften zu stillen und dann im gleichen Gedankengang über mögliche kostenintensive Sicherstellung der ( jetzt vorhandenen !) Fächendeckung nachzudenken, ist schon etwas ...seltsam.

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AW: Zahlen, Zahlen, Zahlen

von Barbara Buschow am 01.11.2016 um 19:50 Uhr

Das deckt sich doch sehr mit der Aussage meines Filius (23),
der meinte, das diejenigen, die jetzt gerade den Versandhandel und die Preisvorteile frenetisch bejubeln wohl eher jung und gesund sind und nicht ständig und in grösserem Umfang auf Medikamente angewiesen sind.
Die sehen nur, das klappt bei Zalando doch auch, warum also nicht auch bei DM. Vielleicht sollte man ihnen mal klar machen, dass z.B. Retouren bei Nichtgefallen oder Falsch-Verordnung nicht vorgesehen sind oder das bei Nicht-Verfügbarkeit der bestellten Ware das Rezept nach vier Tagen zurückkommt, bestenfalls mit dem Hinweis sich doch bitte selbst zu kümmern.
Ist halt die Generation "...ich weiß gar nicht, wofür ich jeden Monat diese horrenden Beiträge bezahle!"
Das "Solidaritätsprinzip" sollte schon in der Grundschule Unterrichtsfach sein finde ich.

RX-Versandverbot

von Dr. Radman am 01.11.2016 um 16:04 Uhr

Zu kurz gedacht! Junge Dame..

Die Argumente hat Frau Aures (s.O.) aufgeführt...

Überlegen Sie es sich nochmal...

Danke

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Alternative Szenarien

von gabriela aures am 01.11.2016 um 15:05 Uhr

Sehr geehrte Frau Schulz-Asche,

das Urteil des EuGH mag sich vordergründig auf "Teile der Preisbindung" beziehen, de facto wird diese aber keinen Bestand mehr haben können und anderen Modellen weichen müssen.

Zu hinterfragen ist an dieser Stelle auch, ob die ausländischen Apotheken beim RX-Einkauf den gleichen Gesetzen mit geregeltem Maximalrabatt von 3,15% bzw. gedeckelt bei ca. 37 € (AMNOG 2012) unterworfen sind wie die deutschen Apotheken oder ob sie bereits hier monetäre Vorteile generieren.
Wettbewerb bedarf nunmal der gleichen Grundvoraussetzungen, darüber sind wir uns vermutlich einig.

Es gibt zwei bereits "beworbene" Szenarien:

Welche Szenarien sind denkbar?
1. Bleibt es bei der Möglichkeit der Bonus-Zahlungen bedeutet dies letztlich die Aufhebung der derzeit gültigen, gesetzlich festgelegten Arzneimittelpreisverordnung Das heißt, es gibt keine Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern mehr und über 3 Milliarden Euro jährliche Einnahmen der Krankenkassen stehen auf dem Spiel. Woher soll das Geld kommen? Irgendjemand wird es zahlen müssen und was liegt da näher als die Aufteilung auf die ca. 70 Millionen Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse. Heißt: die Beiträge werden steigen!
2. Es könnte zu einer sogenannten HÖCHSTPREIS-Verordnung kommen. Die Krankenkassen legen demnach fest, wie viel sie für ein Medikament bezahlen. Der Versicherte hat die Möglichkeit, sich für ein günstiges Präparat zu entscheiden und spart sich die Zuzahlung. Das ist durchaus von Vorteil. Welches Präparat ( rote, gelbe oder grüne Packung) er zuzahlungsfrei bekommt, hängt natürlich davon ab, mit welchem Hersteller die Apotheke ( egal, ob in Holland oder Deutschland !) den besten Deal ausgehandelt hat. Das ist einfaches betriebswirtschaftliches Handeln ,wie von vielen immer wieder gefordert. Möchte der Patient aber sein gewohntes Präparat, wird er einen Anteil selber zahlen müssen.
3. Und dann gibt es noch die Möglichkeit der SELEKTIVVERTRÄGE und das Ende der freien Apothekenwahl, indem bestimmte Apotheken mit den Krankenkassen Lieferverträge abschließen. Dann ist der Versicherte gezwungen, bei dieser Apotheke seine Medikamente zu beziehen. Ende der eigenen Entscheidung! Teuer (für den Versicherten) wird es dann, wenn er mal nicht auf die Post aus Holland warten kann, aus welchen Gründen auch immer. Oder die Post wird mehrere Tage nicht zugestellt. Dann wird er voraussichtlich in einer anderen Apotheke den vollen Preis zahlen müssen, da diese das Medikament nicht von der Krankenkasse erstattet bekommt.
4. Außerdem gibt es noch einige andere Sparinstrumente der Krankenkassen in direkter Zusammenarbeit mit den Herstellern, die heute weder Apotheken noch Patienten direkt betreffen, dann aber auch wegfallen.

Die Höchstpreis-VO hat der CEO von DocMo bereits publikumswirksam beworben und Einsparungen von "bis zu"
1,5 Milliarden € an Zuzahlungen für die Versicherten sowie Einsparungen von "bis zu" 500 Millionen € für die Krankenkassen ausgelobt.
Bleibt aber eine Lücke von weit über 1 Milliarde € , plus eventuelle weitere Ausfälle des 7%igen Herstellerrabattes.

Des Weiteren darf nicht aus den Augen verloren werden, WIE die Patienten grundsätzlich an ihre Rezepte kommen:
Sie müssen zum Arzt und sich ihre Verschreibung holen !
Und auf dem Weg zurück liegen (noch) genug Apotheken, die auch "den Chroniker" entweder sofort direkt und vor Ort versorgen bzw. im Nedarfsfall einen Botendienst anbieten.

Rein logistisch ist also der RX-Versand nicht nötig !

Bevorzugt jemand von zu Hause aus sein Nasenspray, Schmerzmittel, Schlafmittel oder die Schmerzcreme zu bestellen, kann er das weiterhin ungehindert machen und NIEMAND möchte ihm das wegnehmen !

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Der ökologische Aspekt

von Christiane Patzelt am 01.11.2016 um 14:51 Uhr

wird hier leider auch völlig ausgeblendet! Davon ab, dass der Verpackungsmüll generell durch den Versandhandel explodiert, wird für jedes Päckchen Arzneimittel das Transportauto gestartet und schön CO2-unneutral durch die Gegend geschubst. Natürlich am logistischen Arzneizentrum vor Ort vorbei (örtliche Apotheke).

Da ist nichts grün an der Dame!!

Die Haltung der Frau Schulz-Asche hat nichts mit "grünem" Inhalt zu tun und ist dazu noch frauenfeindlich!! Auf dem DAT klang sie noch ganz anders, aber vielleicht ist sie ja mittlerweile best friend mit Biggi Bender oder steht wie eben genannte auch auf dem Gehaltsblock von Doc Morris, die kaufen ja eh gerade groß ein in Deutschland...

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1,5 Jahre

von Anita Peter am 01.11.2016 um 14:18 Uhr

Liebe Frau Kordula Schulz-Asche, auch Sie hatten 1,5 Jahre Zeit sich Alternativen zu überlegen. Sie sind schliesslich ausgewiesene Arzneimittelexpertin. Was haben Sie die letzten 1,5 Jahre gemacht?
Es gibt keinen Winkel in Deutschland, der nicht über Botendienst und Rezeptsammelstelle mitsamt pharmazeutischer Beratung erreicht werden könnte.
Und warum benennen Sie das Problem nicht einfach ganz konkret? Die Versandhandel wird sich die Rosinen rauspicken, das margenarme und beratungsintensive Geschäft bleibt den Apotheken. Dazu darf die örtliche Apotheke noch Gemeinwohlpflichten erfüllen.
Ebenso frage ich mich wie es in 21 EU Staaten mitsamt RX Versandverbot funktioniert?
Ich erwarte von einer ausgewiesenen Arzneimittelexpertin schon ein bisschen mehr Inhalt in so einem Interview.

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