Eröffnung der Expopharm

Becker kämpft weiter für Honorar-Dynamisierung

München - 12.10.2016, 10:50 Uhr

Danke an Gröhe! DAV-Chef Fritz Becker dankt dem Bundesgesundheitsminister für das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG). (Foto: DAZ.online)

Danke an Gröhe! DAV-Chef Fritz Becker dankt dem Bundesgesundheitsminister für das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG). (Foto: DAZ.online)


Es war eine lange Liste an Sorgen und Forderungen, die DAV-Chef Fritz Becker in seinem politischen Lagebericht zur Eröffnung der Expopharm abarbeitete. Doch es waren auch einige wenige Errungenschaften der Apotheker dabei. Der Medikationsplan in seiner heutigen Form gehört allerdings nicht dazu, wie Becker durchblicken ließ.

Immerhin, es zeichnet sich ab, dass die Apotheker mit einer Verbesserung der Rezepturvergütung und einer Erhöhung der Dokumentationsgebühr bei Betäubungsmittel- und T-Rezepten rechnen können, wie Becker mit Dank an die Gesprächspartner in Politik feststellte. Doch diese Anpassung „kann die dringend notwendige Anpassung des Fixhonorars in einem regelmäßigen Verfahren mit einer fairen Methodik nicht ersetzen!“ Man setze sich daher für eine sukzessive Weiterentwicklung der bestehenden Arzneimittelpreisverordnung ein. Der Gesetzgeber sieht sie als „Garant für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung“. Daher, so Becker, blicke man mit Zuversicht, aber auch mit Spannung auf die bevorstehende Veröffentlichung des EuGH-Urteils. 

Zyto-Ausschreibungen verbieten!

Zu den Zytostatika-Ausschreibungen fand der DAV-Chef klare Worte: Sie müssen verboten werden, da sie patienten- und versorgungsfeindlich sind. Der DAV sieht allerdings auch Schwächen im bisherigen Modell. Deshalb habe man einen Vorschlag zur Anpassung der Hilfstaxe unterbreitet. Und der Appell an die Industrie: „Schaffen Sie therapiegerechte Packungsgrößen!“

Beim Streit um Nullretaxationen habe sich unermüdlicher Einsatz gelohnt, so Becker. So habe man mit dem GKV-Spitzenverband eine Lösung gefunden: In den meisten Fällen dürfe nun bei Formfehlern nicht mehr auf null retaxiert werden.

Problematisch werde es allerdings, wenn die aktuellen Lieferengpässe bestehen blieben. Mittlerweile gebe es eine „erschreckend lange Liste nicht verfügbarer Arzneimittel“, so Becker, „eine enorme Belastung.“ Der DAV-Chef fordert die Politik auf, endlich Maßnahmen zu ergreifen. Mindestens zwei pharmazeutische Anbieter sollten den Zuschlag erhalten.

Importquote abschaffen!

Im Hilfsmittelbereich zeigt sich, dass Preisdruck und rigide Ausschreibungsmodalitäten zu mangelhafter Versorgungsqualität führen. Das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz begrüße man, aber die vorgeschlagenen Maßnahmen dürften nicht zielführend sein, vermutet Becker. Allenfalls der bürokratische Aufwand steigt.

Zu den Erstattungsbeträgen merkte Becker an: Man habe akzeptiert, dass der niedrige Erstattungsbetrag als neue Basis für den 3-Prozent-Zuschlag herangezogen werde. Allerdings  müssten neue Regelungen für die Apotheken praktikabel sein, sie dürften keinen Mehraufwand oder bürokratische Hürden aufbauen.

Klare Worte zur Importquote für Arzneimittel: Es ist ein veraltetes Marktsteuerungsinstrument, sie gehört abgeschafft.

Fehlende Rechtssicherheit für Dienstleistungsverträge mit Krankenkassen – auch das gehörte zum Sorgen- und Forderungskatalog des Apothekerverbands. Zurzeit sieht beispielsweise das Bayerische Gesundheitsministerium die Rechtmäßigkeit solcher Verträge nicht gegeben, wenn sie keinen Bezug zur Arzneimittelabgabe haben. Becker appellierte daher an den Gesetzgeber, hier Rechtssicherheit herzustellen.

„Krasse politische Fehlentscheidung“

Als „krasse politische Fehlentscheidung“ geißelte Becker die Tatsache, dass der Medikationsplan nur durch Hausärzte erstellt werde dürfe. Es sei „mehr als bedauerlich“, dass der Patient dieses Recht nur beim Hausarzt einlösen könne. Die GKV ist bereit, die Ärzte dafür auch zu honorieren. Und so hofft Becker, „dass zur Einführung der elektronischen Form des Medikationsplans in einem Jahr auch wir Apotheker für unsere Mitarbeit bei der Erstellung und Aktualisierung dieses für unsere Patienten so wichtigen Instruments honoriert werden“.

Als erfolgreiches Instrument gegen bürokratische Hürden konnte der DAV-Chef das Online-Vertragsportal  (OVP) für das Navigieren im Hilfsmittelbereich lobend herausheben. Der Apotheker sehe damit auf einen Blick, an welchen Dienstleistungs- oder Hilfsmittelverträgen sich seine Apotheke beteiligt. Becker empfahl allen Apotheken, dieses Instrument zu nutzen. Die Softwarehäuser, die das OVP noch nicht in ihre Warenwirtschaft integriert haben, sollten dies baldmöglichst nachholen.

Darüber hinaus kümmere sich der Deutsche Apothekerverband um weitere Themen, beispielsweise um die Anpassung der Hilfstaxe, die Umsetzung des Entlassrezeptes, die Neuaufsetzung des Rahmenvertrages und vieles mehr.


Peter Ditzel (diz), Apotheker
Herausgeber DAZ / AZ

redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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