Lagerung für Reaktorunglücke

Wer bezahlt die Jodtabletten?

Düsseldorf - 11.10.2016, 09:30 Uhr

Im Umkreis der acht noch im Betrieb befindlichen AKW sind Tabletten vorhanden. (Foto: Christian Schwier / Fotolia)

Im Umkreis der acht noch im Betrieb befindlichen AKW sind Tabletten vorhanden. (Foto: Christian Schwier / Fotolia)


Als Fernzone gilt im Katastrophenfall das gesamte Staatsgebiet

Vier Zonen kennt diese Planung für den Katastrophenfall: die Zentralzone, die Mittelzone, die Außenzone und die Fernzone. Bis zur Neuregelung umfasste die Zentralzone den Bereich im Zwei-Kilometer-Umkreis um ein Atomkraftwerk (AKW). Sie wurde auf fünf Kilometer vergrößert. Die Mittelzone wuchs von Zehn-Kilometer-Umkreis auf 20 Kilometer. Die Außenzone galt vor Fukushima als bis 25 Kilometer Entfernung, nun sind es 100 Kilometer, und die Fernzone schließlich wuchs von bisher bis 100 Kilometer Entfernung auf nun das gesamte Gebiet der Bundesrepublik.

Bislang würden im 25-Kilometer-Umkreis um AKW Kaliumjodidtabletten, die den Bundesländern gehören, dezentral gelagert, also bevölkerungsnah in den Gemeinden und auf Kreisebene, erklärt eine Sprecherin des BMUB. „Für den Bereich ab 25 Kilometer um ein Kernkraftwerk lagern die im Eigentum des Bundes befindlichen Jodtabletten in acht zentralen Lagern in Neumünster, Cloppenburg, Wunstorf, Eggenstein-Leopoldshafen, Lahr, Würzburg, Roding und Kempten“, sagt die Sprecherin. „Von diesem Konzept hat sich Nordrhein-Westfalen seit mehreren Jahren gelöst und lagert Jodtabletten dezentral ein“, so die Sprecherin. Allerdings gibt es in NRW auch keine AKW. Bisher lägen dem BMUB aber keine Erkenntnisse darüber vor, ob weitere Länder eine Beschaffung von Jodtabletten nach dem Beispiel NRWs vorsähen, sagt sie

In der Nähe der acht noch im Betrieb befindlichen AKW sind Tabletten vorhanden

Acht AKW sind noch bis spätestens 2022 in Betrieb in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Dort sind entsprechend den bisherigen Katastrophenschutz-Planungen ohnehin bereits im Länderbesitz befindliche Jodtabletten eingelagert. In Zukunft aber könnten andere Bundesländer dem Beispiel NRWs folgen und für alle Fälle dezentral Tabletten einlagern. Im Falle von NRW geschah das vor allem aus Sorge um die AKW in der Nachbarschaft, insbesondere den Pannenreaktor im belgischen Tianghe. „Mit der Umsetzung der neuen Empfehlungen müssen mehr Iodtabletten vorgehalten werden. Seitens des Bundes wird daher ein Wechsel zu einer dezentralen Bevorratung favorisiert“, erklärt die Ministeriumssprecherin. Die Lagerung solle künftig dezentral in ausschließlicher Zuständigkeit der Länder erfolgen.



Volker Budinger, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.