Roller vor Apotheke geparkt

Schwerbehinderter muss Strafe zahlen

Vellmar - 07.10.2016, 12:30 Uhr


Ein 72-jährige Mann stellt seinen Roller kurz vor der Markt-Apotheke in Vellmar ab, um wichtige Medikamente abzuholen. Wie die Hessische/Niedersächsische Allgemeine
berichtet, schreibt ihm ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Knöllchen. Zu Recht?

Ortwin Vaupel ist stinksauer: Als der Senior aus Ahnatal in der Markt-Apotheke wichtige Medikamente abholt, parkt er seinen Rolle kurz vor der Tür. Wie die Hessische / Niedersächsische Allgemeine (HNA) berichtet, bekommt er genau in dieser Zeit ein Knöllchen über 30 Euro – weil er seinen Roller kurz vor der Tür abgestellt hatte.

Rein rechtlich sei die Lage eindeutig, schreibt die HNA: Die Apotheke befindet sich in einer Fußgängerzone. Laut Straßenverkehrsordnung haben Fahrzeuge in Fußgängerzonen grundsätzlich nichts zu suchen. Das gilt auch für abgestellte Roller.

„Mir geht es gar nicht um die 30 Euro“, sagt Vaupel der HNA, „die habe ich gleich bezahlt.“ Ihn störe vielmehr das Auftreten der Ordnungshüter. Schließlich sei er, nachdem er den Brief von der Stadt bekommen hatte, persönlich ins Rathaus gegangen und habe seinen Schwerbehindertenausweis vorgezeigt. Er habe dem Beamten berichtet, dass er im Januar ein neues Knie bekommen habe, nur schwer laufen könne und die Situation an der Apotheke geschildert.

„Das hat den Mann aber überhaupt nicht interessiert“, sagt Vaupel. „Es wäre schön, wenn das Ordnungsamt mehr auf die Bürger eingehen und sich nicht nur hinter Paragraphen verstecken würde.“


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