Apotheken-Dienstleistung

Immer mehr Schweizer Apotheker dürfen impfen

Berlin - 05.10.2016, 13:25 Uhr

In der Apotheke: Immer mehr Schweizer Kunden profitieren von neuen Dienstleistungen, wie dem impfen in ihrer Apotheke. (Foto: Africa Studio/fotolia)

In der Apotheke: Immer mehr Schweizer Kunden profitieren von neuen Dienstleistungen, wie dem impfen in ihrer Apotheke. (Foto: Africa Studio/fotolia)


In der Schweiz haben viele Apotheker ihren deutschen Kollegen eine besondere Kompetenz voraus. Sie dürfen impfen, jedenfalls gegen bestimmte Infektionskrankheiten und in bestimmten Kantonen. Das werden immer mehr. Im November zieht der Kanton St.Gallen nach.

Nachdem die Regierung des ostschweizerischen Kantons St-Gallen eine entsprechende Anpassung der Heilmittelverordnung abgesegnet hat, darf dort ab dem 1. November 2016 in Apotheken selbständig und ohne Rezept geimpft werden. Yvonne Geiger, Präsidentin des St.Gallisch-Appenzellischen Apothekerverbandes, hat mit der Erlaubnis gerechnet. Sie teilt im St. Galler Tagblatt mit: „Es gibt bereits Apotheker in unserem Verbandsgebiet, die über die nötige Befähigung verfügen. Weitere sind in Ausbildung."

In zwölf Kantonen erlaubt

Im Jahr 2015 waren in der Schweiz die Kompetenzen und Verantwortungen der Apotheker auf Bundesebene mit Anpassungen im Medizinalberufe- und im Heilmittelgesetz erweitert worden. Unter anderem wurde auch das Impfen vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen und Genehmigungen erlaubt. Der erste Schweizer Kanton, in dem speziell dafür ausgebildete Apotheker gesunde Erwachsene ohne vorliegendes Arztrezept impfen durften, war Zürich, und zwar seit September 2015. In der zweiten Jahreshälfte 2015 zogen die Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg, Solothurn und Zürich nach. Mittlerweile darf in zwölf Kantonen direkt, das heißt ohne Rezept, und im Tessin mit Rezept geimpft werden.

Hauptsächlich Grippe und FSME-Impfung

Die Erlaubnisse sind allerdings in den Kantonen unterschiedlich ausgelegt und in der Regel beschränkt auf Impfungen gegen Grippe und Frühsommer-Meningoenzephalitis (Zeckenimpfung) sowie auf Folgeimpfungen (bisher fast ausschließlich gegen Hepatitis A und B). Kinder unter 16 dürfen in Apotheken nicht geimpft werden. Anlässlich des nationalen Grippeimpftags am 6. November 2015 hat der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse die Plattform impfapotheke.ch lanciert. Dort ist mit einem Klick auf eine übersichtliche Landkarte des Alpenlandes zu erfahren, in welcher Apotheke sich Erwachsene in den einzelnen Kantonen nun direkt und ohne Voranmeldung impfen lassen können.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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