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Multiple-Sklerose-patient
BfArM genehmigt ersten Eigenanbau von Cannabis
Anwalt rechnet mit weiteren Genehmigungen
Laut Tolmein muss die nun beschlossene Eigenanbau-Genehmigung verlängert werden, wenn die Krankenkasse seines Patienten bis Mitte nächsten Jahres nicht die Kosten für Cannabisblüten aus der Apotheke übernimmt. Derweil könnten demnächst ähnliche Entscheidungen erteilt werden. Der Anwalt erklärte gegenüber DAZ.online, dass er in zwei bis drei Wochen mit der nächsten Genehmigung für einen weiteren Patienten rechne.
In der jetzt erteilten Erlaubnis hat das BfArM verschiedene Auflagen und Bedingungen vorgesehen, damit die angebauten Pflanzen nicht missbräuchlich verwendet werden. Als „Anbaufläche“ ist das „Badezimmer der Wohnung des Erlaubnisinhabers“ ausgewiesen, in dem bis zu 130 Pflanzen im Kalenderjahr gezüchtet werden dürfen, gleichzeitig jedoch höchstens 20. Über ein „Wertschutzbehältnis“ soll sichergestellt werden, dass kein Hanf abhandenkommt. Überschüssiges Cannabis muss vernichtet werden – und Diebstähle sind unverzüglich nicht nur der Polizei, sondern auch dem BfArM anzuzeigen.
Erhält der Patient Cannabis aus der Apotheke?
Der Patient werde auch verpflichtet, sich nach der Verabschiedung des geplanten Gesetzes Cannabis durch einen Arzt verschreiben zu lassen, um anschließend Medizinal-Cannabis aus einer Apotheke zu beziehen. Hierzu soll das BfArM als zukünftige „ Bundescannabisagentur“ den Anbau von Cannabis ausschreiben, um die Versorgung mit hochwertigen Cannabis-Produkten zu medizinischen Zwecken sicherzustellen.
Laut dem BfArM geht monatlich ein gutes Dutzend an Anträgen für Eigenanbau ein. Auch gibt es von Firmen und Bauern bereits einiges Interesse an der Ausschreibung für den „Fremdanbau“ von Cannabis.
2 Kommentare
Endlich ein Fortschritt
von Sven Larisch am 05.10.2016 um 16:01 Uhr
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es ist einfach nur traurig
von ADN am 04.10.2016 um 11:00 Uhr
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