Multiple-Sklerose-patient

BfArM genehmigt ersten Eigenanbau von Cannabis

Stuttgart - 04.10.2016, 07:00 Uhr

Nun mit Genehmigung des BfArM: Cannabis-Eigenanbau. (Foto: Jdubsvideo / Fotolia)

Nun mit Genehmigung des BfArM: Cannabis-Eigenanbau. (Foto: Jdubsvideo / Fotolia)


Eine Entscheidung in letzter Instanz zwang das BfArM, einem ersten Schmerzpatienten den Eigenanbau von Cannabis zu genehmigen. Nun liegt die Erlaubnis vor. Sie erlischt zu dem Zeitpunkt, an dem ein geplantes Gesetz der Bundesregierung Cannabis-Produkte aus der Apotheke erstattungsfähig macht.

Lange sträubte sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dagegen, doch nun hatte es keinen Entscheidungsspielraum mehr: Wie am Wochenende bekannt wurde, erteilte die Behörde am 28. September erstmals einem Patienten die Erlaubnis, Cannabis für den eigenen medizinischen Bedarf anzubauen. Nach Auskunft des Anwalts des Patienten, Oliver Tolmein, ist die Genehmigung bis zum 30. Juni 2017 befristet.

„Mit dieser ersten Eigenanbauerlaubnis für einen Patienten, der Cannabis als Medizin benötigt, sie aber aus Kostengründen nicht über die Apotheke beziehen kann, haben gesundheitspolitische Erwägungen Vorrang vor der drogenpolitisch motivierten, grundsätzlichen Ablehnung der Selbstversorgung bekommen“, erklärte Tolmein in einer Stellungnahme. Er hatte zusammen mit seinem an Multiple Sklerose erkrankten Patienten über Jahre hinweg geklagt und im April vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz Recht bekommen: Da der von Tolmein vertretene 53-jährige Patient sich Cannabisprodukte nicht leisten kann, wurde ihm das Recht zugesprochen, selber Hanf anzubauen, womit er schon vor längerer Zeit begonnen hat.

Geplantes Gesetz

Die Richter haben dabei dem BfArM keinen Ermessensspielraum zugestanden, so dass es zu der Entscheidung gezwungen war. Für Anfang nächsten Jahres plant die Große Koalition ein Gesetz, das Cannabis für Schmerzpatienten ohne andere Behandlungsoptionen rezept- und erstattungsfähig machen soll. Tolmein begrüßt, dass die Gerichtsentscheidung das „sehr begrüßenswerte“ Gesetzesvorhaben beeinflusst: Es ermöglicht Patienten, sich mit medizinisch notwendigen Cannabisblüten legal selbst zu versorgen, sollten die Krankenkassen und der Gemeinsame Bundesausschuss ihre kritische Haltung gegenüber dem Sachleistungsanspruch auf Cannabis-basierte Medikamente beibehalten. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Endlich ein Fortschritt

von Sven Larisch am 05.10.2016 um 16:01 Uhr

Endlich ein Fortschritt in Richtung Legalisierung von Cannabis für therapeutische Zwecke.
Aber: Wo bleibt die rechtliche Überprüfung des Anbaus?
Wie wird der Gehalt und somit die Qualität der Pflanzen bzw. ihrer Inhaltsstoffe bestimmt?
Wer kontrolliert, ob "Überschüsse" wirklich vernichtet werden?
Bekommt der Patient das Saatgut/die Pflanzen gestellt?
Bekommt er besondere Züchtungen mit niedrigem THC-Gehalt und somit mit niedriger psychotroper Wirksamkeit?
und und und ..
Also nicht so einfach so ein Eigenanbau.
Bei allem Respekt vor kranken Menschen- die Politik sollte einfach die Legalisierung schneller vorantreiben und alles in geregelte(überwachte; legale) Bahnen bringen.

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es ist einfach nur traurig

von ADN am 04.10.2016 um 11:00 Uhr

Es ist echt beschämend wie der deutsche Staat mit kranken menschen umgeht. Es ist beschämend wenn ein Gericht für Patienten Recht sprechen muss. Die Behörden interessieren sich nicht für die Bürger, der Schutz der Volksgesundheit ist in Wirklichkeit nur ein Lüge!. Denn auch kranke Menschen brauchen unseren Schutz. Und jedes Mittel das ihnen Erleichterung verschafft, doch die Bundesregierung verhinderte und bremste um weiter ihrer Ideologie hinterher zu laufen! Das ist wirklich beschämend!

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