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Medikationsplan – Was Apotheker wissen müssen

Stuttgart - 30.09.2016, 11:30 Uhr

Ein Wegweiser zum Start des neuen Medikationsplans kann Apotheker (Grafik:
BillionPhotos.com/Fotolia | Dok.: Bruhn; cae/DAZ | Montage: joh/DAZonline)

Ein Wegweiser zum Start des neuen Medikationsplans kann Apotheker (Grafik: BillionPhotos.com/Fotolia | Dok.: Bruhn; cae/DAZ | Montage: joh/DAZonline)


Das können Apotheker ihren Patienten mitgeben: Merkblatt 

Der beste Medikationsplan ist unnütz, wenn der Patient diesen nicht zu seinen jeweiligen Arzt- und Apothekenbesuchen mitbringt. Die ABDA hat auf ihrer Homepage bereits im August 2016 eine Merkhilfe speziell für Patienten hinterlegt, die konkret die Vorteile des Medikationsmanagements für Patienten aufzeigt. Die DIN A4-große Information kann von Apotheken ausgedruckt und den Medikationsplan-Patienten mit an die Hand gegeben werden. Insbesondere zur Einführung des Medikationsplans unterstützt diese Maßnahme das Verständnis beim Patienten – und hoffentlich seine Adhärenz.

Die aktuelle  Ausgabe der Deutschen Apotheker Zeitung beleuchtet ausführlich die Baustelle Medikationsplan, Zerplatzte Träume der Apotheker hierbei und wirft das Rampenlicht auf den Medikationsplan – ein Theater.

Hilfreiche Links und Vorlagen für den Apotheken-Alltag



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Danke für den Überblick

von Andreas P. Schenkel am 30.09.2016 um 18:47 Uhr

Wie ich schon vermutet hatte: Bei Arzneiabgabe ist Apotheke u.U. verpflichtet, dieses abgegebene AM als Gratisleistung zu ergänzen. Ansonsten nicht. Oder mit Obolus gemäß apothekeneigener Gebührentabelle.

Und vor allem: Kurz und knapp. Wobei ich noch selbst am Überlegen bin: Besser handschriftlich ein paar Worte dazuschreiben (ich kann auch schön schreiben, wenn ich langsam schreibe) oder ausdrucken und drantackern? Handschriftlich geht rascher und tut's genauso, zumindest wenn's Schönschrift ist. Der Apotheker als Kalligraph, sozusagen.

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Drei - nicht mehr als drei

von Michael Schmitz am 30.09.2016 um 12:04 Uhr

".. die dauerhaft mehr als drei Arzneimittel einnehmen" ist nicht ganz korrekt. Einen Anspruch auf den Mediplan gibt es bei der Einnahme von drei oder mehr Arzneimitteln.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Mindestens drei Arzneimittel ...

von Celine Müller am 30.09.2016 um 12:13 Uhr

Lieber Herr Schmitz, vielen Dank für Ihren richtigen Hinweis. Es wurde geändert.

Viele Grüße

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