Klinik-Standards

Qualitätsmängel sollen Folgen haben

Stuttgart - 30.09.2016, 10:15 Uhr

Klinikmängel sollen zukünftig stärker geahndet werden. (Foto: sudok1 / Fotolia)

Klinikmängel sollen zukünftig stärker geahndet werden. (Foto: sudok1 / Fotolia)


Frühgeburten ohne Kinderarzt, Gefahr im Verzug bei Herztransplantationen: Das neu gegründete Qualitäts-Institut IQTIG verschärft nun den Ton. Bis schlechte Qualität geahndet wird, dauert es aber mindestens noch zwei Jahre.

Einige Spitzenverbände im Gesundheitswesen sind zufrieden mit ihrer „Qualitätsoffensive“ für Krankenhäuser. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) habe Handlungsfähigkeit bewiesen, als er dem Uniklinikum Frankfurt im August verboten hat, weitere Herztransplantationen durchzuführen, erklärte Peter Follert vom GKV-Spitzenverband am gestrigen Mittwoch auf der diesjährigen Qualitätssicherungskonferenz des G-BA. Thilo Grüning, oberster Qualitätshüter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), fügte hinzu: Die von den Kliniken selbst angelegten Qualitätsreports würden belegen, dass die Krankenhäuser sehr transparent seien.  

Die Patientenvertreter im G-BA sehen das ganz anders. Ärzte und Pfleger betreiben zwar enormen Aufwand, um die Qualität in deutschen Krankenhäusern zu dokumentieren. Doch die Patientenvertreter bemängeln insbesondere die Qualitätsberichte der Kliniken: Wie schon in den Jahren zuvor schaffen diese aus ihrer Sicht für Patienten kaum Transparenz.

Die Informationen müssen der Nachbarin helfen

Das habe mehrere Gründe. Zum einen liege das an der Aufmachung. Christof Veit, Leiter des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und seit diesem Jahr zuständig für die Erstellung des Berichts, sieht in der Ansammlung von medizinischen Indikatoren auf rund 200 Seiten noch keine Transparenz. „Das dient niemals der Patienteninformation“, sagte er am Mittwoch auf der Konferenz. Vielmehr brauche es „orientierende Aussagen“. Mit denen müsse er seiner Nachbarin erklären können, in welches Krankenhaus sie ihren Mann schicken soll, sagt Veit.

Zur Erinnerung: Der Gesetzgeber hatte im vergangenen Jahr das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) beschlossen, mit dem die Behandlungsqualität in den Kliniken stärker in den Fokus gerückt werden soll. Unter anderem ist vorgesehen, die Krankenhausvergütung erstmals auch an der Qualität zu orientieren. Kliniken mit schlechten Behandlungsergebnissen könnten laut Gesetz sogar von der Versorgung ausgeschlossen werden. Außerdem wird der G-BA beauftragt, Qualitätsmerkmale zu entwickeln, die bei der Zulassung von Kliniken in den Ländern künftig eine Rolle spielen sollen. Und: Die Qualitätsberichte der Kliniken sollen patientenfreundlicher werden und interne Qualitätsmaßnahmen stärker in den Fokus rücken.

Konsequenzen nur im Einzelfall 

Laut IQTIG lässt die Qualität der Daten in den Berichten bislang häufig noch zu wünschen übrig. Für einen aktuellen Qualitätsreport hat das IQTIG die Daten aus dem Jahr 2014 in einer Stichprobe untersucht. Mehr als ein Drittel der überprüften Daten sind „fehlerhaft dokumentiert“, heißt es in dem Bericht, in dem die Qualitätsberichte der Kliniken ausgewertet werden. 

Wie gefährlich schlechte Qualität im Krankenhaus sein kann, zeigt das Beispiel der Uniklinik Frankfurt. Drei der vier Patienten, die in den vergangenen beiden Jahren ein Herz transplantiert bekamen, starben. Angesichts dieser hohen Sterberate hat der G-BA der Klinik verboten, weitere Herztransplantationen durchzuführen. Es habe „Gefahr im Verzug“ bestanden, erklärte Peter Follert von der GKV.



Timo Stukenberg, Freier Autor
redaktion@daz.online


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