Online-Arztpraxen

Grüne wollen Ausnahmen für Internet-Rezepte

Berlin - 27.09.2016, 17:40 Uhr

Grüne Stimmen: Die Bundestagsfraktion der Grünen will sich dafür aussprechen, dass Ärzte in besonderen Fällen Internet-Rezepte ausstellen dürfen. (Foto: dpa)

Grüne Stimmen: Die Bundestagsfraktion der Grünen will sich dafür aussprechen, dass Ärzte in besonderen Fällen Internet-Rezepte ausstellen dürfen. (Foto: dpa)


Am morgigen Mittwoch will der Gesundheitsausschuss des Bundestages nach langem Zögern die AMG-Novelle beschließen. Darin enthalten: Ein Verbot sogenannter Online-Rezepte von ausländischen Internet-Arztpraxen. Die Grünen wollen Rezepte aus dem Internet aber in Ausnahmefällen behalten und planen einen Entschließungsantrag.

Mit der aktuellen Änderung des Arzneimittelgesetzes will die Große Koalition Fernverschreibungen verbieten. Die Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche sagte gegenüber DAZ.online, sie habe „große Probleme“ mit dem Verbot. Ein Entschließungsantrag sei in Vorbereitung, der bestimmte Ausnahmen erlauben solle.

Indem sie Fernverschreibungen verbietet, will die Große Koalition einen persönlicher Arzt-Patient-Kontakt sicherstellen. Laut Gesetzentwurf dürfen Apotheker dann keine Rezepte mehr beliefern, die nicht nach einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurden.

Schon vor einigen Monaten hatte Schulz-Asche angemahnt, dass insbesondere Chroniker oder alte Menschen auf dem Land von solchen Fernverordnungen profitieren könnten. Nun erneuert sie ihre Kritik an dem Komplettverbot: Ihr Büro will einen Entschließungsantrag vorlegen, der „strittige Punkte“ aufgreifen soll – so das generelle Fernverschreibungsverbot.

Für Schulz-Asche steht dieses im Widerspruch zum E-Health-Gesetz. „Ich habe ein sehr großes Problem mit dem Verbot der Fernverschreibung“, sagte sie auf Nachfrage. „Wenn man die Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen will, muss man das diskutieren. Es geht mir nicht darum, dass per Video oder Skype Arzneimittel massenhaft verschrieben werden – aber man muss Formen dafür finden.“

Internet-Rezepte trotzdem nur als Ausnahme

Laut Schulz-Asche muss das Gesetz daher nachgebessert werden. Nach ihren Plänen könnte dies bereits bei der Verabschiedung im Bundestag der Fall sein: Über den geplanten Entschließungsantrag, der noch von der Fraktion beschlossen werden muss, könnte dieser für Ärzte wie Apotheker relevante Aspekt anders als von der Bundesregierung geplant vom Parlament aufgeweicht werden. Auch in den Regierungsfraktionen darf sie dabei auf Unterstützung hoffen.

„Ich bin überhaupt nicht glücklich darüber, dass das DrEd-Verbot im Gesetzesentwurf steht“, erklärte beispielsweise Dirk Heidenblut, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages und in der SPD zuständig für das Thema E-Health. „Ich habe die letzte Hoffnung noch nicht verloren, dass das Verbot wieder gestrichen wird“, sagte der Sozialdemokrat gegenüber DAZ.online.

Schafft es der Entschließungsantrag bis zu einer Abstimmung im Bundestagsplenum, heißt dies aber noch lange nicht, dass sein Inhalt auch rechtsverbindlich wirkt. Denn in solchen Entschließungen bringt der Bundestag seine Auffassung zu politischen Fragen zum Ausdruck oder fordert die Bundesregierung zu einem bestimmten Verhalten auf.

Keine massenhaften Internet-Rezepte

Für Schulz-Asche sollen Fernverschreibungen trotzdem eine Ausnahme bleiben – von massenhaften Verschreibungen wie bei DrEd hält sie nichts. „Das muss man verbieten“, betonte sie gegenüber DAZ.online. „Die Grundidee, dass es einen Arzt-Patienten-Kontakt auf persönlicher Ebene gibt, ist auch mein Ziel.“

Mit dem Entschließungsantrag wollen die Grünen noch weitere Aspekte angehen. So will Schulz-Asche dafür sorgen, dass Pharmahersteller Ärzte nicht mit Studiengeldern locken, damit sie ihre Arzneimittel häufiger verschreiben. „Ich halte es für sehr nachlässig und verantwortungslos, dass nach den Skandalen, die wir mit Anwendungsbeobachtungen hatten, nicht stärker eingegriffen wird“, erklärte Schulz-Asche auf Nachfrage.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Etwas für die Fachleute mit Gefühl für Forrmulierungen

von Gunnar Müller, Detmold am 28.09.2016 um 23:11 Uhr

.... Wie wär's denn mit einem "Verbot von Verordnungen ohne 'regelmäßigen' Arzt-Patienten-Kontakt" aber der "Möglichkeit zum Ausstellen von Folge-Verordnungen" und der "Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Apotheker in Notfällen an persönlich bekannte Patienten bis zu einer Verschreibung durch den normalerweise behandelnden Arzt" ....... (vergleichbar mit Österreich)

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