BfArM im Dialog

Abgrenzung von Arzneimitteln ist ein schwieriges „Geschäft“

Bonn - 20.09.2016, 16:00 Uhr

Tor oder kein Tor? Im Gegensatz zu der Frage „Arzneimittel oder kein Arzneimittel“ ist die Abgrenzung beim Fußball leicht. (Foto: Nordreisender / Fotolia)

Tor oder kein Tor? Im Gegensatz zu der Frage „Arzneimittel oder kein Arzneimittel“ ist die Abgrenzung beim Fußball leicht. (Foto: Nordreisender / Fotolia)


Wenig Transparenz bei Nahrungsergänzung und bilanzierten Diäten 

Evelyn Breitweg-Lehmann vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig berichtete von den Schwierigkeiten im Grenzbereich zu den Nahrungsergänzungen. Deren Inverkehrbringen muss beim BVL angezeigt werden. Allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres gab es mit über 4000 Erstanzeigen bereits mehr als im Jahr 2015 insgesamt. Dabei gehe es um einen „bunten Strauß“ von Stoffen mit einer ernährungsspezifischen oder physiologischen Wirkung, darunter Vitamine und Mineralstoffe, Pflanzen und Pflanzenteile, Aminosäuren, Enzyme, Bakterien, Ayurvedische Erzeugnisse oder Präparate aus der traditionellen chinesischen Medizin. Für die zugelassenen Stoffe gebe es keine abschließende Liste, was die Einstufung erschwert. „Wir können es nicht verhindern, dass Leute im Internet an nicht sichere Nahrungsergänzungsmittel gelangen“, sagte Breitweg-Lehmann, „wir können sie aber aufklären und erziehen.“ Hierzu biete das BVL entsprechende Informationen auf seiner Webseite an. 

Ähnlich intransparent ist der Markt der Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten). Breitweg-Lehmann verwies in diesem Zusammenhang auf das neue Positionspapier des BVL und des BfArM, das in der letzten Woche veröffentlicht wurde. Es liefert wertvolle Hilfestellungen zur Einordnung der Produkte und zum Herausfischen „schwarzer Schafe“, die zu Unrecht als Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke daher kommen wollen.

Stofflisten liefern Orientierung

Seit 2013 unterhalten das BVL und das BfArM eine unabhängige gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen. Für die Kategorie „Pflanzen und Pflanzenteile“ hat die Kommission eine spezielle Stoffliste erarbeitet, die zwar nicht rechtsverbindlich ist, aber eine gewisse Orientierung bietet, ob eine Arzneidroge in einem Lebensmittel, inklusive Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden könnte/darf oder nicht. Bei einem konkreten Produkt muss dann gegebenenfalls immer noch die Aufmachung (Präsentation) mit betrachtet werden, um zu entscheiden, ob es ein Lebensmittel oder ein Arzneimittel ist.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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