G-BA-Chef Hecken

Auch Alternativmediziner müssen Evidenz liefern

Berlin - 09.09.2016, 07:00 Uhr

G-BA-Chef Josef Hecken will strengere Vorgaben für die Alternativmedizin. (Foto: TK)

G-BA-Chef Josef Hecken will strengere Vorgaben für die Alternativmedizin. (Foto: TK)


Mit seiner Verbotsforderung für Alternativmedizin mit unbelegtem Nutzen auf Kassenrezept machte G-BA-Chef Josef Hecken kürzlich Schlagzeilen. Gegenüber DAZ.online erklärt er nun, dass er die von Homöopathen vorgebrachten Studien für fragwürdig hält – und fordert eine verpflichtende Aufklärung von Patienten.

Keine Kassengelder für Homöopathie sowie alle Alternativmedizin ohne Wirksamkeitsnachweise: Der Vorstoß von Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), erregte vor kurzem die Gemüter. Anlässlich der alternativmedizinischen Behandlung von drei kurz darauf verstorbenen Patienten eines „Biologischen Krebszentrums“ in Brüggen-Bracht forderte Hecken, dass für alle Therapiearten der gleiche Evidenzanspruch gelten muss. DAZ.online hat bei ihm nachgefragt, wie der Gesundheitsexperte sich dies genau vorstellt – und ob damit nicht beispielsweise auch die Erstattung von rezeptfreien Arzneimitteln bei Kindern gänzlich ausgeschlossen ist. Mit seinem sogenannten Nikolausurteil hatte das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren geurteilt, dass Patienten das Recht auf Kostenübernahme für eine teure Behandlungsmethode außerhalb der evidenzbasierten Regelversorgung haben, wenn sie schwer erkrankt sind.

DAZ.online: Herr Hecken, der Zentralverein Homöopathischer Ärzte vermutet eine versteckte Agenda hinter Ihrer Initiative, die Alternativmedizin einzuschränken. Warum ist es Ihrer Ansicht nach denn schlimm, wenn es Ausnahmen bei den Evidenzanforderungen gibt?

Josef Hecken: Schon die Vermutung einer versteckten Agenda impliziert, hier gehe es um irgendwelche geheimnisvollen oder gar interessengeleiteten Motive. Das ist absurd. In meiner Funktion als Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses habe ich das zentrale und handlungsleitende Motiv, dass in der medizinischen Versorgung in möglichst allen Bereichen sichergestellt ist, dass es für dort eingesetzte Präparate oder Methoden, unabhängig von der Frage der Wirksamkeit, zumindest eine gesicherte Evidenz dahingehend gibt, dass medizinische Leistungen wie Arzneimittel oder auch diagnostische und therapeutische Methoden für die Patientinnen und Patienten unbedenklich sind.

Dieser aus meiner Sicht selbstverständliche Grundsatz muss völlig unabhängig davon gelten, ob es um Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung geht, um Leistungen, die von den Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden oder ob sie von Kassen als Satzungsleistung erstattet werden. Zumindest eine Gefährdung muss sicher ausgeschlossen sein. Und dafür Evidenz zu verlangen, ist nicht schikanös oder ungewöhnlich, sondern die Pflicht und Schuldigkeit jedes verantwortlich handelnden Akteurs im Gesundheitswesen.

DAZ.online: Aber ist das Problem wirklich so groß? Die Kassenausgaben für homöopathische Behandlungen sind ja vergleichsweise klein.

Hecken: Das verschiedentlich vorgetragene Argument, die Diskussion um die Satzungsleistungen der Krankenkassen lohne nicht, weil sie ja nur einen homöopathischen Anteil an den Gesamtausgaben haben, ist für mich eher zynisch: Es kommt nicht auf den Umfang der Leistungsausgaben an, sondern auf die Frage, ob Patientinnen und Patienten gefährdet werden oder nicht. Der Bundesgesetzgeber sollte deshalb prüfen, ob die Regelungen des § 11 Abs. 6 SGB V über die Zulässigkeit von Satzungsleistungen nicht weiter konkretisiert und hinsichtlich der Evidenzanforderungen enger gefasst werden müssten. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Geldverschwendung

von Dr. Hans-Werner Bertelsen am 09.09.2016 um 12:45 Uhr

Die Masche mit den "Selektivverträgen" erweist sich als zweifelhaftes Geschäftsmodell zulasten der Beitragszahler und zulasten der Gesundheit von vielen Versicherten. Es ist beim derzeitigen Erkenntnisstand ethisch nicht mehr vertretbar, Patienten mit Konstrukten wie "Erstverschlimmerung" und Zuckerkugeln abzuspeisen und dann pro Patient und Jahr 390.- Euro budgetfrei kassieren zu wollen. Hinzu kommen selbstverständlich die körperliche Untersuchung und andere seriösen Leistungen, damit man das Budget ausschöpft. Mir persönlich reicht es. Ich habe mitansehen müssen, wie eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern per Injektion von einem Heilpraktiker-Zahnarzt getötet wurde. Vorab gab es Kügelchen, damit man sich sicher ist, dass die Patientin eine "esoterische Reflektionsbereitschaft" hat. Wenn jetzt nicht endlich Änderungen erfolgen, dann verliere ich den Glauben an Ethik und Moral.

http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/homoeopathie-kongress-bremen-kritik-an-wissenschafts-senatorin-a-1093378.html

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3 verschiedene Themen

von Lars Dittrich am 09.09.2016 um 11:57 Uhr

In dieser Diskussion geht es eigentlich um drei verschiedene Szenarien
1) es werden (potenziell) schädliche Behandlungen vorgenommen, ohne dass der Patient darüber aufgeklärt ist. Beispiele sind 3-Bromopyruvat in Brüggen oder das unsägliche MMS.
2) der Patient wird zu völlig unwirksamen oder nur vielleicht wirksamen Behandlungen überredet und verschleppt damit eine gefährliche Krankheit, die eigentlich gut behandelbar wäre. Das ist zb dieser Brustkrebspatientin passiert, deren Heilpraktiker ausgependelt hat, dass die Diagnose des Arztes falsch sein müsse und ihr zu Homöopathika statt Chemotherapie geraten hat.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2016/07/21/heilpraktiker-steht-wegen-fahrlassiger-totung-vor-gericht
3) Patienten nehmen unwirksame Behandlungen gegen Bagatellerkrankungen in Anspruch. Das schadet ihnen nicht, verschwendet aber Kassenbeiträge, wenn es erstattet wird. Bestes Beispiel sind die allermeisten homöopathischen Behandlungen.
Diese drei Probleme haben unterschiedliche Dringlichkeit und verlangen unterschiedliche Lösungsansätze. Wir sollten immer klar machen, über welches wir gerade sprechen, sonst reden wir fast zwangsläufig aneinander vorbei.

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Sind wir doch ehrlich...

von Thorsten Dunckel am 09.09.2016 um 9:55 Uhr

... es geht wie immer um den "schnöden Mammon". Wenn diese Gestalten eine Möglichkeit sehen sich aus der Erstattung zu schleichen wird sie auch genutzt. Die tragischen Todesfälle hatten, wenn ich das richtig verstanden habe, nichts mit homöopathischen Mitteln zu tun.
Und der krampfhafte Versuch die Medizin in ein starres evidenzbasiertes Gerüst zu quetschen wird genauso scheitern, und wahrscheinlich noch viel mehr kosten, wie der der Homöopathie den Hahn abzudrehen. Die Wahrheit liegt, wie so oft, wahrscheinlich einmal wieder irgendwo in der Mitte.

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