Analyse zum Deutschen Apothekertag

Wo bleiben die Honorarforderungen?

Stuttgart - 07.09.2016, 07:00 Uhr

(Foto: DAZ / Schelbert)

(Foto: DAZ / Schelbert)


Zum Deutschen Apothekertag 2016 wurde kein Antrag mit den Honorarforderungen der Apotheker vorgelegt. Das Thema Honorierung kommt in den Anträgen nur am Rande vor, wundert sich Thomas Müller-Bohn.

Das Antragsheft für den bevorstehenden Deutschen Apothekertag enthält einigen interessanten Diskussionsstoff. Doch die größte Überraschung ist wohl eher, welches Thema dort nicht vorkommt: Einen Antrag mit klar formulierten Honorarforderungen gibt es nicht!

Das Thema Honorierung findet sich versteckt in dem sehr allgemein gehaltenen Antrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands, Planungssicherheit zu schaffen und die Arzneimittelversorgung zu sichern. In der Begründung zu diesem Antrag werden verlässliche ordnungspolitische, klare ökonomische und sinnvolle fachliche Rahmenbedingungen gefordert. Im Absatz zu den ökonomischen Aspekten wird festgestellt, dass die Apotheken einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine regelmäßige Überprüfung ihrer Honorierung brauchen, zu der auch eine verlässliche Berechnungsmethode gehöre. Außerdem werden dort gezielte Steuerungsimpulse für versorgungskritische Leistungen wie Nacht- und Notdienst, Rezepturen und Betäubungsmittel gefordert.

Vorschlag für Zytostatikahonorierung

Auch in anderen Anträgen kommt das Thema Honorierung nur als Teilaspekt vor. Für die Medikationsanalyse und das Medikationsmanagement sei ein Honorierungsmodell nötig. Im Zusammenhang mit der Zytostatikaversorgung wird zudem ein angemessenes Honorar für die Herstellung und die Abgabe von Zytostatikazubereitungen gefordert. Interessant ist hier die ausdrückliche Erwähnung von Herstellung und Abgabe. Damit werden auch Apotheken berücksichtigt, die diese Zubereitungen durch andere herstellen lassen. Gemäß diesem Antrag der Apothekerkammer Berlin sollen die Apotheken für diese Leistungen honoriert werden, während die Kostenträger mit den Anbietern der Ausgangsstoffe über die Preise für die Substanzen verhandeln sollten. In dem Antrag wird dies mit Rabattverträgen verglichen. Leider geht der Antrag nicht darauf ein, wie Verwürfe minimiert werden können, wenn für verschiedene Krankenkassen Substanzen unterschiedlicher Hersteller eingesetzt werden sollen. Dabei drohen mehr Kosten zu entstehen, als mit Rabattverträgen eingespart werden könnten. Doch so wichtig diese Fragen für die Zytostatikaversorgung sind, bleibt dies für die Honorierung insgesamt nur eine Randnotiz.  

Honorarforderungen und Öffentlichkeit

In der Begründung zu einem Antrag der Apothekerkammer Westfalen-Lippe zur Öffentlichkeitsarbeit kommen Honorarforderungen sogar mit negativer Konnotation vor. Denn in der öffentlichen Wahrnehmung würden die Apotheker vor allem mit Honorarforderungen in den Vordergrund treten, heißt es dort. Im Zusammenhang mit der Aufgabenteilung zwischen Kammern und Verbänden wird einige Zeilen später allerdings erwähnt, dass der Deutsche Apothekerverband auf eine auskömmliche Honorierung hinarbeiten könne.

Offene Fragen 

Doch anders als seit 2012 üblich gibt es diesmal keinen Antrag, der sich ausdrücklich und ausschließlich mit den Honorarforderungen der Apotheker befasst. Was ist jetzt anders als noch 2015? Es gibt eine Aussicht auf etwas mehr Geld für Rezepturen und Betäubungsmittel, aber die Anpassung des Festzuschlags ist weiterhin ausgeblieben. Neu ist nur, dass das Bundeswirtschaftsministerium inzwischen ein Gutachten zur Honorierung in Auftrag gegeben hat. Doch wäre dann nicht gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, dieses Thema anzusprechen? Was auch immer das Gutachten ergibt, sollte dies die Apotheker nicht hindern, ihre eigene Position deutlich zu machen. Gerade weil an dem Gutachten gearbeitet wird, erscheint es geschickt, die eigenen Argumente jetzt öffentlich zu machen. Auch die taktische Frage, wie die Apotheker dieses Gutachten begleiten sollten, wäre zu diskutieren. Doch Anträge dazu gibt es nicht. 

Das wirft die Frage auf, welches Bild die Apotheker zur Honorarfrage vermitteln wollen. Bedeutet das Fehlen eines Antrags, dass die Forderungen des Vorjahres unverändert weiter gelten? Wäre dann nicht eine Bekräftigung der unerfüllten Forderungen angebracht? Oder will die ABDA signalisieren, dass die Apotheker sich gerne jedem Ergebnis des Gutachtens fügen werden, weil nun endlich mal systematisch an dieser Frage gearbeitet wird? Oder wollen die Apotheker Argumente für das Gutachten liefern und sich für die zu erwartende Diskussion über die Ergebnisse positionieren? Noch ist Zeit, dies zu klären. Der Deutsche Apothekertag wäre eine gute Gelegenheit dafür. 



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Was für eine Frage...

von Christiane Patzelt am 07.09.2016 um 13:36 Uhr

..solange unsere Kammern und Verbände regelmäßig ihre Beiträge vom Fußvolk erhalten und die dicke Mutter ABDA fürstlich füttern können, brauchen wir keine Honorarerhöhung! Es ist doch alles prima im Verwaltungsapparat der Apotheker -- ich freue mich schon auf den DAT --die Reden werden wieder flammend sein, sind ja alle auf dem besten Weg, Kritik unerwünscht!
Möge die Selbstgefälligkeit der Standesvertreter ihnen irgendwann um die Ohren fliegen!

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AW: Honorarforderung

von Dirk Krüger am 08.09.2016 um 10:51 Uhr

Richtiig. Flammende Reden und Beschlüsse, die in Aktenordnern abgeheftet und deren Umsetzung nicht eingefordert geschweige denn umgesetzt werden. Da ist es nur konsequent, dass solch ein Antrag gar nicht erst gestellt wird. Diesen kostentreibenden Zirkus "Apothekertag" mit der Selbstbeweihräucherung unserer Standesvertreter einerseits und der verlogenen Lobhudelei durch die Politik andererseits können wir uns schenken.

Honorarforderung

von Zeimke Michael am 07.09.2016 um 9:55 Uhr

Wir schaffen DAS n.i.c.h.t

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