Kleine Anfrage der Grünen

Bundesregierung muss sich zu Heilpraktikern positionieren

07.09.2016, 11:06 Uhr

Brachte die aktuelle Debatte um Heilpraktikergesetz- und -ausbildung ins Rollen: Der Heilpraktiker aus Brüggen-Bracht. Was genau in seiner Praxis passierte, beschäftigt derzeit die Staatsanwaltschaft. (Foto: dpa)

Brachte die aktuelle Debatte um Heilpraktikergesetz- und -ausbildung ins Rollen: Der Heilpraktiker aus Brüggen-Bracht. Was genau in seiner Praxis passierte, beschäftigt derzeit die Staatsanwaltschaft. (Foto: dpa)


Nach dem Tod dreier Krebspatienten begann eine Diskussion um die Rechte von Heilpraktikern. Die Bundesregierung sah bislang keinen Handlungsbedarf, doch muss sie sich nun kritischen Fragen von Grünen-Politikern stellen: Soll die Ausbildung von Heilpraktikern nicht vereinheitlicht und Befugnisse begrenzt werden? 

Sechs Wochen nach dem Tod dreier Krebspatienten, die kurz nach der alternativmedizinischen Behandlung eines Heilpraktikers verstarben, muss sich die Bundesregierung heiklen Fragen der Opposition stellen. Während das Bundesgesundheitsministerium bislang sagte, für die Überwachung von Heilpraktikern seien die Länder zuständig und Änderungen des bundesweiten Heilpraktikergesetzes seien nicht geplant, sagte ein Sprecher von Minister Hermann Gröhe (CDU) am Montag gegenüber DAZ.online, dies würde nun „geprüft“. Doch Grünen-Politiker um die Arzneimittelexpertin Kordula Schulz-Asche wollen mehr erfahren. 

Schon auf die erste Frage ihrer Kleinen Anfrage, die DAZ.online vorliegt, dürfte das Ministerium keine Antwort haben: „Wie viele Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gibt es derzeit in Deutschland“, fragen die Politiker. Doch da Heilpraktiker nicht in Kammern organisiert sind und es anders als bei Ärzten oder Apothekern keine zentrale Erfassung gibt, weiß wohl niemand genau, wie viele Heilpraktiker im Land tätig sind. Und auch Fragen, wie viele Heilpraktiker eine beschränkte Erlaubnis oder eine andere Gesundheitsausbildung haben, dürften kaum zu beantworten sein. 

Da Heilpraktiker zwar den gängigen Sorgfaltspflichten entsprechen müssen, aber ihre Therapiefreiheit mit Ausnahme der Zahnheilkunde und der Verschreibung rezeptpflichtiger Arzneimittel fast unbeschränkt ist, wird die Bundesregierung auf die Frage nach bisherigen Beschränkungen wohl eine Fehlanzeige machen müssen.

Mit Verweis auf das Heilpraktikergesetz betonen die Grünen-Abgeordneten, dass Heilpraktiker jede „berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“ vornehmen dürfen. Sie fordern die Bundesregierung dazu auf, sich zu Vorschlägen unter anderem des Vorsitzenden des Bundestags-Gesundheitsausschusses Edgar Franke (SPD) und seines Stellvertreters Rudolf Henke zu positionieren, die Befugnisse zu begrenzen: In vielen Ländern dürfen Alternativmediziner beispielsweise keine Infusionen durchführen. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Bock zum Gärtner

von Lars Dittrich am 09.09.2016 um 6:46 Uhr

Wenn sich die Grünen an die Spitze einer Heilpraktiker-Reform stellen, ist zu befürchten, dass sich der Bock zum Gärtner macht. Zu haarsträubend sind die Forderungen zum Thema, die in der Vergangenheit von grünen Politikern gemacht wurden, wie z. B. der NRW Gesundheitsministerin Barbara Steffens. Die Befugnisse von Heilpraktikern müssen dringend beschnitten werden. Was auf gar keinen Fall passieren darf, ist die Einführung einer staatlich geprüften Ausbildung in unwirksamen, meist esoterischen Praktiken wie Hände auflegen, Klangschalentherapie oder Bioresonanz. Der Staat würde sich in den Augen der Patienten für eine Wirksamkeit verbürgen, die es nicht gibt. Das ist das Gegenteil von Patientenschutz.

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Therapien auf dem Prüfstand

von Rach am 09.09.2016 um 5:57 Uhr

Im Grunde ganz einfach. Einfach mal Heilpraktikerseiten im Internet aufrufen, irgendwo in Deutschland. Unter angebotenen Leistungen schauen und diese auf ihre Wirksamkeit oder mögliche Risiken abklopfen. Dabei ist das Buch von Christa Federspiel "Therapien auf dem Prüfstand" recht hilfreich.

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Grüne Opposition wusste in der Vergangenheit jenes zu schützen was sie heute geregelten wissen will!!!

von Rach am 09.09.2016 um 5:26 Uhr

Schon bei den ersten Zeilen bin ich gestolpert-> "Die Bundesregierung sah bislang keinen Handlungsbedarf, doch muss sie sich nun kritischen Fragen von Grünen-Politikern stellen: Soll die Ausbildung von Heilpraktikern nicht vereinheitlicht und Befugnisse begrenzt werden? "
Möge man doch mal Google bemühen und nach Manuela Knipp Lillich schauen. Einst schickte sie sich an Grüne Bürgermeisterin von Eichstätt werden zu wollen, Esoterik und Pseudomedizin machten ihr aber einen Strich durch die Rechnung. Skeptiker brachten damals den Stein ins Rollen und Göhring Eckardt bezeichnete dies als Hexenjagd. Und ausgerechnet jetzt krähen die Grünen?

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Wenn jetzt noch nicht klar ist, wo das DIlemma liegt...

von Udo Endruscheit am 09.09.2016 um 3:41 Uhr

... und zwar nach dem Lesen dieses Artikels, dem ist nicht mehr zu helfen. Ich fasse mal zusammen: Es ist nicht bekannt, wie viele Heilpraktiker "praktizieren", es gibt keine Übersicht über deren Methoden, das Heilpraktikergesetz mit seiner albernen Prüfungsvoraussetzung ist ein Scheunentor für nahezu jedermann, "Heilkunde" auszuüben. Und so weiter. Worin unterscheidet sich diese Wüstenlandschaft von der "medizinischen Praxis" unentwickelter Dritte-Welt-Länder? Im äußeren Habitus. Gemeinsam mögen sie den Umstand haben, dass es viele Wohlmeinende unter den Schamanen hier wie dort gibt, was aber überhaupt nichts an der Unsinnigkeit des Systems ändert. Jedenfalls dann nicht, wenn eine moderne Medizin zur Verfügung steht.

Politische und gesellschaftliche Entscheidungen in einer freiheitlichen Demokratie sind dringend auf eines angewiesen: Auf Rationalität. Es ist nicht nur eine stillschweigende Übereinkunft, dass die Regeln einer demokratischen Gesellschaft sich an rationalen Entscheidungskriterien orientieren müssen, denn Beliebigkeit in öffentlichen Angelegenheiten können wir uns nicht leisten. Wir haben ein Gesundheitswesen, dass sich inzwischen ohne Wenn und Aber zu den Grundsätzen der EBM, der evidenzbasierten Medizin, bekennt und bestrebt ist, diesen Anspruch auf breitester Front umzusetzen. Zur EBM gehören alle Mittel und Methoden, die nachweislich wirksam sind und über die so viel bekannt ist, dass eine Risiko-Nutzen-Abwägung für ihren Einsatz möglich ist.
Es gibt in diesem Sinne nur eine Medizin, so wie es nur eine Wissenschaft gibt: Evidenzbasiert und den modernen Grundsätzen der Wissenschaftlichkeit, vor allem Falsifizierbarkeit und Reproduzierbarkeit, verpflichtet.

Es ist neben der Medizin kein Platz für eine "andere" Medizin. Es gibt nämlich gar keine "andere" oder "alternative" oder "komplementäre" Medizin. Was dem Wissenschaftlichkeitsanspruch genügt, ist Medizin. Der Rest ist gar nichts.

Also: Wo ist der Raum für eine Tätigkeit von "Heilpraktikern"? Was und mit welchem Ziel soll "reguliert" werden? Soll etwa ein zweites "Gesundheitswesen", angesiedelt im Wolkenkuckucksheim, mit Aufwand für Gesetzgebung, Bürokratie, ständige Überwachung auf Kosten der Steuerzahler implementiert werden? Genau das wäre nämlich eine "Reform" des Heilpraktikerwesens. Abgesehen davon, dass sich angesichts des ausgebluteten öffentlichen Dienstes wohl alle Regulierungs- und Kontrollvorschriften als Luftnummern erweisen werden, die nicht mit Leben gefüllt werden können.

Liebe Politiker, bitte unterscheidet genau. Die evidenzbasierte Medizin ist die Basis unseres Gesundheitssystems. Eine zweite "Medizin" daneben ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Worauf bittte auch soll sich denn eine regelhafte "Ausbildung" beziehen? Entweder man studiert Medizin und weiß, was man tut, oder eben nicht.

Ein kleiner Denkanstoß: Man könnte darüber nachdenken, den Stand des Heilpraktikers in den eines "Gesundheitsberaters und -begleiters" mit dem Schwerpunkt auf Gespräch und psychische Beratung auf niederschwelligen Niveau ergänzen. Unter Verbot von Diagnosestellungen, Medikation und invasiven Eingriffen. Eine Verzahnung mit dem ärztlichen Stand, der durch ein solches Modell womöglich entlastet werden könnte, wäre sinnvoll. Ebenso so aber auch eine Blacklist mit auf keinen Fall zulässigen Methoden und Verfahren.

"Im Interesse des Erhalts, der Weiterentwicklung und der Vielfalt von komplementärmedizinischen Angeboten im Gesundheitswesen und im Interesse des Verbraucherschutzes sind Qualitätsstandards und Aus-, Fort- und Weiterbildung anhand der heutigen Bedarfe zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen“ - so äußern sich die Grünen, womöglich guten Willens. Aber genau das erfüllt eben nicht die Kriterien, die ich mich bemüht habe, oben darzustellen. Insbesondere kann es für eine rationale Entscheidung der Politik nicht maßgeblich sein, dass es "eine Vielfalt komplementärmedizinischer Angebote" geben muss. Eine Mülltonne enthält auch eine Vielzahl von Abfällen. Und dass -wie auch ständig vorgetragen- das werte Publikum die Heilpraktiker "wünsche", ist erst recht kein Argument. Wünschen werden wir uns alle sehr viel. Und doch wohl auch eine auf rationalen Kriterien beruhende Gesundheitsversorgung.

Ich freue mich, dass die Diskussion in Gang gekommen ist und danke der DAZ für ihre Berichterstattung. Ich hoffe, dass diejenigen, die sich eine Lösung wünschen, die ebenso auf Ratio wie auf Verantwortung für die Patienten beruht, nicht enttäuscht werden durch faule Kompromisse, die das Problem womöglich noch verschärfen - durch eine fehlgeleitete Aufwertung des Heilpraktikerwesens, "geadelt" durch den aktuellen Gesetzgeber, und hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand der öffentlichen Hand.

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