637-Millionen-Markt

ABDA kritisiert geplantes Hilfsmittel-Gesetz

Berlin - 30.08.2016, 16:00 Uhr

(Foto: zlikovec / Fotolia)

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Nach Angaben des DAV wurden 2015 von rund 18.000 Apotheken Hilfsmittel im Wert von mehr als 600 Millionen an Kassenpatienten abgegeben. Doch mit den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums ist DAV-Vize Rainer Bienfait alles andere als zufrieden: Er fordert weniger Bürokratie für Apotheker – und mehr Qualitätsorientierung für Patienten.

Nach der aktuellen Auswertung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) haben Apotheken im vergangenen Jahr Hilfsmittel im Wert von 637 Millionen Euro an gesetzlich versicherte Patienten abgegeben. Dabei beliefen sich Applikationshilfen wie Insulin-Pens auf 246 Millionen Euro, Inkontinenzhilfen auf 137 Millionen Euro und Kompressionsstrümpfe oder ähnliche Hilfsmittel auf 92 Millionen Euro. „Hilfsmittel machen am Gesamtumsatz der Apotheken kaum mehr als ein Prozent aus, sind aber eine wichtige Ergänzung für die wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Patienten mit ärztlich verordneten Arzneimitteln“, erklärte die ABDA in einer Pressemitteilung.

Gleichzeitig erneuerte sie ihre Kritik am Referentenentwurf für das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz, das nach fundamentaler Kritik des Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann für bessere Qualität von Windeln und anderen Hilfsmitteln sorgen sollte. „Wir begrüßen das Ziel, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu stärken, haben allerdings erhebliche Zweifel, ob dies mit dem vorliegenden Gesetz gelingen wird“, erklärte der stellvertretende DAV-Vorsitzende Rainer Bienfait am Dienstag.

Bürokratie und Preiswettbewerb

Seiner Einschätzung nach ist der Gesetzesentwurf in zwei Punkten dringend verbesserungswürdig. „Verstärkte Dokumentationspflichten werden zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führen, so dass gerade kleine Apotheken im ländlichen Raum womöglich ihr Engagement in der Hilfsmittelversorgung überdenken müssen“, sagte Bienfait. Aktuell seien mit rund 18.000 Apotheken ungefähr 90 Prozent aller Apotheken berechtigt, ihre Patienten zumindest mit bestimmten Hilfsmitteln zu versorgen.

Und auch beim Ziel der Qualitätsverbesserung sieht er wenig Veränderung. „Bei den Exklusivausschreibungen der Krankenkassen wird es trotz eines neu eingeführten Qualitätskriteriums dabei bleiben, dass der niedrigste Preis das vorrangige Kriterium für den Zuschlag ist“, betonte der Verbandsvize. Nach dem Gesetzesentwurf sollen die Qualität nur zu 40 Prozent Berücksichtigung finden, 60 Prozent wird über den Preis gesteuert. So bliebe der Preis in der Praxis höchst wahrscheinlich allein maßgeblich und die Versorgungsqualität zweitrangig, wie die ABDA schon in ihrer Stellungnahme von Juli betonte. „Dies war und ist leider überhaupt nicht patientengerecht“, bemängelte Bienfait.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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