Versandapotheken im Test

Rezepte fälschen (zu) leicht gemacht

Stuttgart - 26.08.2016, 17:00 Uhr

Keine Vorschrift: Wie ein Privatrezept auszusehen hat, dafür gibt es keine Regeln. Für das, was draufstehen muss, allerdings schon. (Foto: MarcelS / Fotolia)

Keine Vorschrift: Wie ein Privatrezept auszusehen hat, dafür gibt es keine Regeln. Für das, was draufstehen muss, allerdings schon. (Foto: MarcelS / Fotolia)


Kann man mit gefälschten Privatrezepten an verschreibungspflichtige Arzneimittel gelangen? Laut dem Verbraucherportal testbericht.de ist dies in deutschen Versandapotheken kein Problem. Acht von zehn Testapotheken haben ein Rezept trotz offensichtlicher „Ungereimtheiten“ beliefert. Fehlende Formvorgaben bei Privatrezepten machen Fälschern das Leben allerdings auch sehr leicht...

Der eine hat ein Suchtproblem, dem nächsten ist es peinlich, seinen Arzt nach Potenzmitteln zu fragen – die Gründe, warum  Menschen versuchen, ohne Rezept an Verschreibungspflichtiges zu kommen, sind vielfältig. Dass man dazu weder das Darknet noch dubiose ausländische Internetapotheken bemühen muss, zeigt ein vor kurzem durchgeführter Versuch des Portals Testbericht.de.

In einem Online-Shop wurden Vordrucke für Privatrezepte bestellt, ein Arztstempel einer fiktiven Praxis in einer Online-Druckerei angefertigt: Mit einer Investition von etwa 30 Euro gibt es (fast) freien Zugang zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Dem geneigten Verbraucher –  ein wenig kriminelle Energie vorausgesetzt –  wird der Rezeptbetrug offensichtlich nicht besonders schwer gemacht wird. 

Nur zwei Apotheken lieferten nicht

Die Tester stellten zehn ihrer „Privatrezepte“ über verschreibungspflichtige Arzneimittel aus: Viagra, Dolomagon, Deltaran, Losartan, Lorazepam, Vigil, Modafinil, Fluoxetin, Gabapentin und Hydrocortison. Versehen mit dem Arztstempel – bei dem übrigens die Telefonnummer fehlte – und handschriftlich aufgebrachten, erfundenen Patientennamen und -daten gingen die gefälschten Verordnungen auf die Reise. Adressat waren zehn zufällig ausgewählte Versandapotheken. Bei neun von zehn Rezepten stimmten die Adresse des erfundenen Patienten mit der Adresse des erfundenen Arztes überein.

Ergebnis: Lediglich zwei der Testapotheken verweigerten die Lieferung. So fragte man beim Versender apomagic.de, ob es richtig sei, dass Patient und Arzt dieselbe Adresse haben. Außerdem bestand apomagic.de auf die Ergänzung der Telefonnummer des Verordners. Als die nicht kam, wurde die Lieferung abgebrochen.

Eine zweite Apotheke, vitalix24.com, stornierte die Bestellung. Der Artikel sei nicht lieferbar, lautete die Begründung. Auf Nachfrage gab die Apotheke dann an, Zweifel an der Echtheit des Rezeptes zu haben. Der Arzt sei über das Ärzteverzeichnis und unter der genannten Adresse nicht auffindbar gewesen. Die Telefonnummer für Rückfragen fehlte. Das sei der wahre Grund gewesen, das Geschäft abzulehnen.

Die acht anderen lieferten.

In ihrem Fazit bescheinigen die Tester diesen Apotheken Mängel bei der  Rezeptprüfung. So hätten nur zwei der zehn online-Apotheken so genau hingeschaut, dass ihnen die „eingebauten Ungereimtheiten" aufgefallen sind.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Ich sehe das Problem nicht

von Markus Licht am 11.09.2018 um 18:44 Uhr

Es ist doch schon schlimm genug, dass man als Verbraucher in diesem "freien Land" derart bevormundet wird. Solange ein Apotheker rechtlich sicher ist, indem er vorgeben kann, von nichts gewusst zu haben, finde ich es gut, wenn dem Wunsch des Kunden nachgekommen wird. Daher versuche ich es als Verbraucher auch gerne bei der nächsten Apotheke, sofern eine Zicken macht. Offenbar hat sie dann ja genug Kunden. Es ist mein Körper und ich möchte mir nicht, von anderen vorschreiben lassen, wie ich Beschwerden behandle, unter denen ich stark leide, wenn ich ein wirkungsvolles Gegenmittel kenne. Ebensowenig möchte ich tagelang leiden, nur weil mein Arzt mal wieder erst nächste Woche einen Termin frei hat.

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