Apothekervergütung

ABDA gibt Honorarforderungen auf

Berlin - 23.08.2016, 12:15 Uhr

Verhandlungen im BMG: Die ABDA wird bei der Anhörung im BMG keine weitergehenden Forderungen zum Apothekenhonorar aufstellen. (Foto: Sket)

Verhandlungen im BMG: Die ABDA wird bei der Anhörung im BMG keine weitergehenden Forderungen zum Apothekenhonorar aufstellen. (Foto: Sket)


Zur Stunde bespricht Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mit den Fachverbänden – darunter auch die ABDA – das geplante Pharma-Gesetz. Die ABDA begrüßt zwar die Honorarerhöhungen in den Bereichen Rezepturherstellung und BtM-Abgabe. Überraschenderweise hat sie aber zwei zentrale Forderungen beim Rezepturhonorar aufgegeben.

Das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) bringt für die Apotheker die erste Honorarerhöhung seit Jahren mit sich: Für Rezepturen soll es ein neues Fixhonorar in Höhe von 8,35 Euro geben, von dem allerdings noch der Kassenabschlag abgezogen werden muss. Zudem sollen die Arbeitspreise jeweils um einen Euro ansteigen. Für die Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel, zum Beispiel Betäubungsmittel, sollen die Apotheker künftig 2,91 Euro statt 26 Cent erhalten.

Am heutigen Dienstag treffen sich im BMG alle betroffenen Fachverbände, um ihre Meinung zum AM-VSG kund zu tun. Die meisten Verbände hatten in der vergangenen Woche bereits ihre schriftliche Stellungnahme veröffentlicht. Der GKV-Spitzenverband hatte beispielsweise gefordert, die 3-Prozent-Marge der Apotheker zu deckeln, um die Mehrausgaben für die Honorarerhöhung der Apotheker zu refinanzieren. Die ABDA hingegen verzichtete darauf, ihre Positionen zum AM-VSG vorab schriftlich zu veröffentlichen. Inzwischen liegt DAZ.online die Stellungnahme aber vor.

Wo sind die alten Honorarforderungen?

Auffällig ist, dass die Meinung der ABDA zu dem für die Apotheker relevantesten Teil des Gesetzes sehr kurz ausfällt. In der Einleitung der Stellungnahme heißt es lediglich, dass man die „vorgesehenen Regelungen zur Erhöhung der Vergütung bei Rezepturen und bei dokumentationspflichten Arzneimitteln“ begrüße. Und weiter: „Die nun vorgeschlagene Vergütungserhöhung wird zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung mit Rezepturarzneimitteln beitragen. Dabei wird die Vergütung aber auch in Zukunft ganz überwiegend nicht kostendeckend sein. Die öffentlichen Apotheken erbringen diese Versorgung im Rahmen ihrer Gemeinwohlverpflichtung.“

Erst im Mai hatte die ABDA allerdings viel weitreichendere Forderungen zum neuen Rezepturzuschlag aufgestellt. Damals teilte man dem BMG mit, dass das Fixhonorar für Fertigarzneimittel komplett auf die Bezahlung im Rezepturbereich übertragen werden solle – inklusive der 3-Prozent-Marge und dem Zuschlag für den Nacht- und Notdienstfonds. Diesem Wunsch entsprach das BMG jedoch nicht: Im Referentenentwurf steht zwar, dass für Rezepturen auch in Zukunft ein Fixhonorar von 8,35 Euro gelten solle, von dem der Kassenabschlag noch abzuziehen sei. Dass pro Rezeptur noch 16 Cent in den Notdienstfonds wandern oder die 3-Prozent-Marge ebenfalls auf die Rezepturvergütung anzuwenden sei, steht aber nicht in dem Entwurf.

Bei der ABDA scheint man mit dieser vorliegenden Version der Honoraranpassung aber zufrieden zu sein. Denn die Stellungnahme enthält keine weiteren Forderungen zu den Neuregelungen beim Apothekenhonorar.

Importquote, Rabattverträge, Zyto-Verträge, pharmazeutische Dienstleistungen

Allerdings äußert sich die ABDA zu mehreren anderen Maßnahmen, die das BMG mit dem AM-VSG umsetzen möchte. Die ABDA kritisiert unter anderem die folgenden Punkte:

  • Erfüllungsfrist bei Rabattverträgen. Laut Entwurf sollen Generikahersteller zwischen dem Zuschlag von der Krankenkasse und dem Belieferungsbeginn sechs Monate Zeit bekommen, um sich auf die Herstellung vorzubereiten. Die ABDA weist daraufhin, dass die Frist auch auf die Apotheken übertragen werden müsse. Die Apotheker seien zum Austausch verpflichtet, sobald der Rabattvertrag gelte. Diese Austauschpflicht müsse während der sechsmonatigen Frist pausieren, so die Forderung.

  • Umsatzschwelle für neue Arzneimittel. Als neue Sparmaßnahme ist im Entwurf vorgesehen, dass Pharmaunternehmen im ersten Jahr nach der Zulassung eines Medikamentes nur noch so lange einen freien Preis festlegen können, bis eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro überschritten wurde. Danach soll der zwischen Kassen und Herstellern ausgehandelte Erstattungsbetrag gelten. Die ABDA befürchtet, dass sich diese Regelung auf die Einnahmen der Apotheker aus der 3-Prozent-Marge auswirken könnte. Denn im ersten Jahr können die Apotheker ihre Marge noch auf Basis des höheren Listenpreises berechnen. Gilt nun vorzeitig der niedrigere Erstattungsbetrag, drohen den Pharmazeuten Verluste. Die ABDA schlägt daher vor, dass der Erstattungsbetrag weiterhin ab Tag 1 des zweiten Jahres gilt. Überschreitet ein Hersteller die Umsatzschwelle, solle es Ausgleichszahlungen der Hersteller an die Kassen geben, so die ABDA.

  • Formfehler auf Rezepten. Auch nach der Einigung mit dem GKV-Spitzenverband sieht die ABDA Handlungsbedarf bei Retaxierungen der Krankenkassen. Es müssten weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Formfehlern getroffen werden, fordert die ABDA. Weil die ärztlichen Verordnungen nicht immer den Anforderungen entsprächen, komme es immer wieder zu Konflikten zwischen Apothekern und Kassen. Der Gesetzgeber solle daher festlegen, dass die Arztsoftware künftig alle Vorgaben für die korrekte Erstellung eines Rezeptes automatisch beachtet.

  • Importquote. Wie schon gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg angekündigt, setzt sich die ABDA für eine komplette Streichung der Importquote ein.

  • Pharmazeutische Dienstleistungen. Dass es in Deutschland einige Aufsichtsbehörden gibt, die Verträge zwischen Apothekern und Kassen über pharmazeutische Dienstleistungen kritisch sehen, ist der ABDA weiterhin ein Dorn im Auge. In Bayern musste beispielsweise eine Schwangerenberatung der Apotheker gestoppt werden, weil die Aufsichtsbehörde der AOK Bayern der Meinung war, dass die Apotheker für solche Leistungen kein Geld kassieren dürften. Wie schon mehrfach zuvor fordert die ABDA, dass pharmazeutische Dienstleistungen explizit als eine der bezahlbaren Aufgaben für Apotheker ins Sozialgesetzbuch V aufgenommen werden.

  • Zyto-Verträge. Die ABDA fordert eine komplette Abschaffung exklusiver Zyto-Ausschreibungen. Aus Sicht der Apotheker gefährden die Rabattverträge die patientenindividuelle Versorgung, es gebe „gravierende Einbußen im Versorgungsniveau“. Die ABDA sorgt sich zudem, dass Zyto-Verträge bald schon europaweit ausgeschrieben werden könnten und die Zuschläge ausschließlich an große Herstellerbetriebe gehen würden. „Ein Ausfall der Zytostatika-herstellenden Apotheken aus dem Versorgungsnetz wäre nicht nur gleichbedeutend mit einem enormen Verlust an Fachkompetenz in der onkologischen Versorgung, wodurch individuelle Bedürfnisse der Patienten in den Hintergrund treten würden. Vielmehr erhöht sich dadurch auch die Abhängigkeit von einigen wenigen großen Anbietern, zumeist Lohnherstellern, die durch die Orientierung am günstigsten Preis über Massenherstellung und große Marktdominanz den Wettbewerb beherrschen“, heißt es in der Stellungnahme.

  • Rabattverträge. Erneut fordert die ABDA, dass Rabattverträge grundsätzlich mehrfach ausgeschrieben werden müssen, um Lieferengpässen aus dem Weg zu gehen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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6 Kommentare

ABDA gibt Honorarforderungen auf

von Horst Wycisk am 24.08.2016 um 13:11 Uhr

Ich kann diesen allgemeinen Jubel über sogenannte Honorar-Erhöhungen nicht im Ansatz nachvollziehen!Warum?
1. Schon jetzt berechnet der GH eine höhere Pauschale ab als wir im Moment erhalten (26 Cent!). Was wird den GH hindern sich nach unserer "Anpassung" selbst wieder einen Großteil zurückzuholen? Und falls nein, wieviel "Deckungsbeitrag" wird mit diesem Almosen pro Apotheke überhaupt erzielt? Bei 500 BTM-Rezepten pro Apotheke wären es für diesen Irrsinns-Aufwand gerade mal
1325,-€ mehr. Und da sind dann sogar die 19% MwSt. für Herrn Schäuble noch enthalten!
2. Ähnlich verhält es sich doch mit dem Rezeptur-Honorar. Der durch die Apothekenbetriebsordnung verordnete Mehraufwand wird auch mit neuem Fixum nicht annähernd amortisiert. Hier mal eine Zahl: Im Durchschnitt erhält jede Apotheke ungefähr 4000 € mehr pro Jahr. (gerechnet:
12 Mio. Rezepturen (in 2014) bei 20 000 Apotheken und 6,58 € Honorar-Anpassung).
3. Aber was will ich von einer Berufsvertretung erwarten, die bei einem, gefühlt, jahrelangen Gezeter mit dem Spitzenverband über neue Retax-Richtlinien nicht mal aushandelt "AB WANN" diese denn zu gelten haben. Das erneute Geschachere, ob vor dem 01.06. 2016 oder danach, ist unwürdig und wäre bei so einem langen Verhandlungs-Marathon auf einfachste Art und Weise zu verhindern gewesen.

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ABDA Führung?

von Heiko Barz am 24.08.2016 um 13:06 Uhr

Neben dem Schock des schweren Erdbebens in Italien hat mich heute morgen die Meldung unserer fröhlichen ABDA-Spitze, sich im Dezember, wieder wählen zu lassen, maßlos erschüttert.
Wie sich die beiden - Präsident und sein Vize - in einem Interview mit der PZ äußerten und darin ihre erfolgreiche Arbeit selbst lobten, kann ja nur zum Brechreiz führen.
Uns Allen war doch klar, dass die eigentlichen Honorarfragen längst von Gabriel auf die nächste Legislaturperiode ohne weiter Diskussion verschoben wurden.
Das Geplänkel um BTM, Rezeptur und 3% Marge ist doch nur Statthalter für unerreichbare Forderungen und von der Politik ausschließlich missglücktes Wahlkampfgetue.
Gib dem (Apo)Affen Zucker, dann wird er schon springen.

Sich mit solch umwerfenden Erfolgen vor eine akademische Vollversammlung zu stellen und mit "stolzer" Brust wieder wählen zu lassen ( im Dezember ), das grenzt schon an verklärte Überheblichkeit.
Wie war das noch vor einem Jahr, tosender Applaus und standing Ovation für eine, wie hieß es doch noch, bedeutungsvolle Rede, deren inhaltsschweren Worte NICHTS aber auch GAR NICHTS wesentlich Veränderndes folgte.
Es reicht einfach nicht, wutschnaubend Missstände zu beklagen!
Das hat vielleicht einmal Erfolg, aber ein Dauerläufer, sich für die Spitze einer wichtigen Organisation erneut zur Wahl zu stellen, ist das mit Sicherheit nicht.
Es wäre wichtig und auch richtig, Sie, Herr F.Schmidt, würden Ihrer Meinung - laut des von Ihnen gegebenen Interviews - folgen, der Familie und der eigenen Apotheke wieder mehr Raum zu geben. Das gilt natürlich auch für Ihren Vize, denn wie sagten Sie, es gäbe sie Beide ausschließlich nur im Doppelpack!?
Die deutschen Sprache bewertend, hat dieser Satz schon erpresserischen Inhalt.
Treten Sie ( Beide ) ab!
Der Dank der deutschen Apothekerschaft wäre Ihnen gewiß.

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Sinnvolle Forderung?

von Dr. Stephan Hahn am 24.08.2016 um 9:40 Uhr

1) Die Übergangsfrist von 6 Monaten für Rabattverträge hebelt diese massiv aus. Damit kann die GKV nicht einverstanden sein. Hier sind eindeutig die Lieferanten in der Pflicht, ihren Versprechungen Taten folgen zu lassen, also die Lieferfähigkeit des Großhandels jederzeit sicherzustellen.
2) Wenn pharmazeutische Dienstleistungen bezahlbar werden im Sinne des SGB V, dann entsteht seitens der Versicherten auch ein Anspruch darauf. Und welchen Einfluss haben wir auf die Liste der bezahlbaren Dienste? Können wirklich alle Apotheken diese Dienstleistungen dann vollumfänglich durchführen?

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ABDA Verhalten

von Dr.Diefenbach am 23.08.2016 um 15:48 Uhr

Mein Vorschlag:Ergenis nachlesen,dann sehen was rauskam,dann am Apotag falls erforderlich in die Diskussion massiv einsteigen.Wenn dort wieder ängstlicher Friede in der JHV herrscht,sind die Beschwerden HIER sinnlos.Wenn dann wieder überall geklatscht wird wenn wir eine weitere Klatsche bekommen,dann stellt sich die Frage:Was für ein armes Häuflein mit überaus belastbarem Rückgrat sind wir????

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Abschaffung und Verzicht

von Ulrich Ströh am 23.08.2016 um 13:44 Uhr

Zur vorgeschlagenen Importabschaffung:
Hat man bei der ABDA mal vorab durchgerechnet,welche gesamtbetriebswirtschaftlichen Folgen sich bei der Präsenzanpotheke dann zeigen werden ? Beim Fußball spricht vom Eigentor!

Und ansonsten:Gibt es im Gesundheitswesen Berufe,die von sich aus auf Honorarforderungen verzichten?

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AW: Honorar

von Andreas Kronsbein am 23.08.2016 um 18:19 Uhr

Nein. Gibt es nicht. Aber es hätte schlimmer kommen können....

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