OTC-Direktgeschäft

Dr. Wolff verlinkt auf Versandapotheke – und wird abgemahnt

Berlin - 18.08.2016, 13:23 Uhr

Die Firma Dr. Wolff Gruppe will den Sachverhalt erst eingehend prüfen. (Screenshot: DAZ.online)

Die Firma Dr. Wolff Gruppe will den Sachverhalt erst eingehend prüfen. (Screenshot: DAZ.online)


Das Pharmaunternehmen Dr. Wolff befindet sich derzeit auf Kriegsfuß mit einigen Apothekern. Grund dafür ist die Internetseite der Produktreihe Vagisan, auf der Dr. Wolff seine Kunden direkt auf die Seite einer Versandapotheke weiterleitet. Nun hat sich die Wettbewerbszentrale eingemischt. Der betroffene Versandapotheker hat kein Verständnis für die Aufregung seiner Kollegen.

Wenn sich Themen über die Kommunikation von Menschen in sozialen Netzwerken verbreiten und dort für Aufsehen sorgen, spricht man heutzutage von einem „viralen“ Thema. Ein solches Thema diskutieren mehrere Apotheker derzeit in einem Internetforum. Es geht um eine konkrete Produktreihe des Herstellers Dr. August Wolff Gruppe. Ein Pharmazeut machte vor einigen Wochen die Beobachtung, dass der Hersteller auf der Internetseite seiner Produktreihe Vagisan direkt auf die Versandapotheke www.medikamente-per-klick.de verweist.

Konkret sieht die Verlinkung so aus: Auf der Vagisan-Seite gibt es einen großen Bereich, der mit „Kaufen“ betitelt ist. Klickt man sich in diesem Bereich weiter, gelangt man auf eine Seite mit zwei großen Auswahlmöglichkeiten. Links heißt es: „In der Apotheke vor Ort kaufen!“ Unter diesem Werbespruch ist das Logo des Internetportals www.aponet.de zu sehen. Klicken Nutzer auf diesen Link, kommen Sie also direkt zum Apothekenfinder.

Rechts neben diesem Link prangert ein ebenso großer Hinweis: „Online-Apotheke. Bestellen Sie Ihr Vagisan-Produkt bequem von Zuhause!“ Folgt man dieser Aufforderung, gelangt man direkt auf die Seite der Versandapotheke Medikamente-per-Klick. Dort sind dann auch gleich alle Produkte der Vagisan-Reihe aufgelistet. In dem Internetforum reagierten die Apotheker auch verärgert über die dort angebotenen Rabatte. Tatsache ist: Der höchste dort angebotene Rabatt im Vergleich zur unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers liegt bei rund 38 Prozent.

Verweis auch auf Vor-Ort-Apotheke

Die Apotheker waren über dieses Angebot so verärgert, dass sie die Wettbewerbszentrale benachrichtigten. Die reagierte prompt und teilte einem der Pharmazeuten mit, dass es grundsätzlich rechtlich unbedenklich sei, wenn Wirtschaftsunternehmen miteinander zusammen arbeiteten. Auch die Spezialvorschriften aus dem Apothekengesetz würden nicht verletzt, weil es sich ja nicht um eine Zuweisung zweier Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen handele. Die Zusammenarbeit zwischen Dr. Wolff und einer bestimmten Apotheke ist mit Blick auf diese Regelungen also unbedenklich.

An dieser Stelle führt die Wettbewerbszentrale einen interessanten Hinweis ins Feld, der sich wohl darauf bezieht, dass immer wieder apothekenexklusive Produkte in den Regalen der großen Drogerieketten landen. „So arbeiten ja auch seit langen Jahren verschiedene Drogerieketten mit bestimmten Apotheken zusammen, ohne dass jedenfalls diese Zusammenarbeit mit einer Apotheke Gegenstand von Gerichtsverfahren gewesen wäre.“ Aus Sicht der Wettbewerbszentrale spricht auch aus kartellrechtlicher Sicht nichts gegen die Werbung, weil Dr. Wolff über keine „Marktmacht“ verfüge und ja auch auf Vor-Ort-Apotheken verweise.

Trotzdem hat sich die Wettbewerbszentrale dazu entschieden, dem Hersteller eine Abmahnung zu schicken. „Wir meinen, dass der Eindruck erweckt wird, August Wolff selbst verfüge über eine Online-Apotheke und haben dies zum Anlass einer Abmahnung genommen. Denn an keiner Stelle erfolgt ein Hinweis, dass auf die Seite eines Dritten weiterverlinkt wird“, heißt es in dem Schreiben. Insofern sei die Werbung für die Verbraucher irreführend. Dr. Wolff muss der Wettbewerbszentrale nun bis zum 25. August 2016 eine Unterlassungserklärung zukommen lassen und die Werbung abändern, sonst wird die Wettbewerbszentrale ihren Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend machen.

Abgemahnt: Die Firma Dr. August Wolff Gruppe 

Die Firma Dr. August Wolff Gruppe wollte sich gegenüber DAZ.online überhaupt nicht zu dem Fall äußern. Man wolle den Sachverhalt erst eingehend prüfen, teilte ein Sprecher mit. Der betroffene Versandapotheker Karlheinz Ilius, der im bayerischen Bad Steben eine Apotheke betreibt, kann die Aufregung hingegen überhaupt nicht verstehen. Auf Nachfrage sagte er: „Ich kann das Verhalten der Kollegen nicht nachvollziehen. Es bleibt doch jedem Hersteller selbst überlassen, auf welche Weise er seine Produkte bewirbt, solange er sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben hält, was hier ganz offensichtlich der Fall ist.“

Ilius weist auch jegliche Vorwürfe zurück, nach denen er die Verlinkung eingefädelt habe, um im Gegenzug gute Konditionen von Dr. Wolff zu bekommen. „In unserem Fall kam die Firma Dr. Wolff aus eigenem Antrieb wegen einer Verlinkung auf mich zu, worüber ich mich natürlich sehr gefreut habe. Mit meinen Einkaufskonditionen hat dies nichts zu tun. Meine Konditionen im Direktgeschäft erreiche ich durch geschicktes Verhandeln. Insoweit kann ich nur betonen, dass man dort, wo der Gesetzgeber freien Wettbewerb erlaubt, diesen auch pflegen sollte.“

Es bleibt also spannend abzuwarten, wie sich Dr. Wolff in den kommenden Tagen verhalten wird. Die Angelegenheit könnte jedoch noch erheblich größer werden als bislang vermutet. Denn auch auf einer anderen, sehr bekannten Produktseite verfährt Dr. Wolff so. Auf der „Linola“-Seite bietet das Unternehmen beispielsweise unter dem Link zur Apothekensuche eine direkte Weiterleitung an eine „International Pharmacy“. Nutzer landen dann direkt bei der Online-Apotheke www.versandapo.de.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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