Tote Krebspatienten

Durfte der Heilpraktiker das ungetestete Arzneimittel verabreichen?

Stuttgart - 17.08.2016, 06:00 Uhr

Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung: Die im „Biologischen Krebszentrum“ in Brüggen-Bracht verabreichte Krebstherapie steht im Verdacht, mehrere Todesfälle verursacht zu haben. (Foto: picture alliance / dpa)

Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung: Die im „Biologischen Krebszentrum“ in Brüggen-Bracht verabreichte Krebstherapie steht im Verdacht, mehrere Todesfälle verursacht zu haben. (Foto: picture alliance / dpa)


War die Verwendung von 3-Bromopyruvat rechtens?

Auch ohne Zulassung könne der Wirkstoff theoretisch und „unter bestimmten Voraussetzungen“ legal von einem Arzt oder einem Heilpraktiker angewendet werden, erklärt eine Pressesprecherin. Voraussetzung sei, dass die anwendende Person über „ausreichende Kompetenzen“ verfüge. „Dazu gehört auch, die Risiken überschauen und richtig abschätzen zu können und die Patientin oder den Patient über Risiken umfassend aufzuklären“, schreibt die Bezirksregierung. Bundesgesetze ließen Ärzten und Heilpraktikern „eine recht freie Wahl“ der in der Therapie eingesetzten Mittel, „solange sie mit deren Eigenarten, Wirkungsweisen und Risiken vertraut sind, diese verantwortungsvoll anwenden und dadurch ihre individuelle Kompetenz nicht überschreiten“.

Für Alternativmediziner würde der Zulassungsprozess dann offenbar kaum eine Rolle spielen. Doch können Heilpraktiker die Risiken von nicht zugelassenen Arzneimitteln ohne klinische Studien tatsächlich überschauen? Die Pressesprecherin der Bezirksregierung wollte auf Nachfrage hierzu nicht antworten, sondern verwies nur allgemein auf das Heilpraktikergesetz und die Berufsordnung für Heilpraktiker. 

Widerspruch vom Kreis

Deutlich zurückhaltender bewertet der Kreis Viersen diese Fragen: Die Veröffentlichung der Einschätzung, der Heilpraktiker sei generell autorisiert gewesen, Infusionen mit 3-BP abzugeben, sei „nicht in unserem Sinne“ und nicht mit der Behörde abgestimmt, wie ein Sprecher gegenüber DAZ.online sagte.

Nach Aussage des Kreises Viersen gab der Heilpraktiker an, 3-BP von einer deutschen Apotheke bezogen zu haben. DAZ.online fragte bei dieser nach. Der Inhaber, der nicht namentlich genannt werden möchte, sagte, er habe vor den Zwischenfällen lediglich zwei Ampullen des Arzneimittels an den Alternativmediziner verkauft. Sie könnten seiner Einschätzung nach nicht mit den Todesfällen in Verbindung stehen, da sie schon Wochen vorher verkauft wurden und die Menge nicht für die Behandlung mehrerer Patienten ausreichen würde.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

Heilpraktiker

von M.Sp. am 19.08.2016 um 18:28 Uhr

Ich lerne gerade für meine Prüfungen zu HP Psych und bin immer wieder erschrocken wie wenig wir wissen müssen. In der ersten Prüfung hatte ich das Gefühl, dass der Großteil sich nur beruflich verbessern möchte, aber keine Grundlage mitbringt um auch nur die Tragweite des Berufes zu erfassen.Allerdings um ein Bespiel aus der Schulmedizin aufzuzeigen: Mein Orthopäde hat vor drei Jahren auf Grund eines wirtschaftlichen Fehlers einen großen Verlust erzeugt. Seit dem "verschreibt" er extrem viele Zusatzleistungen die von der Krankenkasse nicht gezahlt werden. Ich musste jetzt auch den Arzt wechseln, da er nicht mal annähernd den Eindruck erweckt noch für den Patienten zu arbeiten.2 Wochen neuer Arzt und neue "einfacher" Behandlungsweg ...es geht Berg auf.Mein Fazit: HP besser regeln und HPs und Mediziner mehr zur Verantwortung ziehen.
Bloß wo endet das dann?

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Glaube und Tod

von Dr Schweikert-Wehner am 19.08.2016 um 15:11 Uhr

Hallo Herr Gerber
Da braucht es nicht so viel Glauben, wie in der Hokuspokus Medizin. Über Behandlungsfehler, Arzneimitteltote und Therapiversager gibt es Statistiken, wenn auch mit Dunkelziffer. Aber es gibt das Bemühen um Verbesserungen, wie z.B. durch AMTS an dem auch Pharmazeuten beteiligt sind. Bei den Alternativen gibt es keine Statistik keine Probleme, nur Erfolge und wenn es nicht hilft eine neue Potenz.

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Ihr Kommentar zu Heilpraktiker

von Gerber am 18.08.2016 um 21:47 Uhr

Sehr geehrter Herr oder Frau Dr. Schweikert-Wehner,

was glauben SIE eigentlich, wie hoch die Dunkelziffer der durch schulmedizinische Maßnahmen zu Tode gekommenen ist ...

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AW: Haltet den Dieb...

von Udo Endruscheit am 19.08.2016 um 23:16 Uhr

Ich kann dieses "Argument" einfach nicht mehr hören. Natürlich ist niemand und nichts vollkommen. Aber es ist einfach unredlich und nichts anderes als ein "Haltet-den-Dieb"-Argument, verantwortungsloses Handeln von sich selbst weit überschätzenden besseren Laien mit Problemen der wissenschaftsbasierten Medizin in einen Topf zu werfen bzw. zu rechtfertigen. Haben Sie eine Ahnung davon, welche Stadien in der wissenschaftlichen Medizin durchlaufen werden müssen, bevor jemand die Erlaubnis erhält, mit einem (noch) nicht zugelassenen Mittel zu therapieren? Kennen Sie außerdem die Dokumentationspflichten in der Wissenschaftsmedizin zu Komplikationen und Kunstfehlern? Das alles kann nicht ernsthaft mit den Bastelstuben in Beziehung gesetzt werden, die auf dem Heilpraktikermarkt unterwegs sind.
Ich verstehe einfach nicht, warum man angesichts der Regeln und Pflichten der wissenschaftsbasierten Medizin irgendwelche Leute unter dem Etikett "Heilpraktiker" in größtmöglicher "Therapiefreiheit" herumwurschteln lässt.
Nochmal: Was nachweislich wirksam ist und eine Risiko-Nutzen-Analyse standhält, IST Medizin und geht in den Wissenschaftsbetrieb ein. Was als nicht nachweislich gesichert ist und demgemäß auch keiner Risiko-Nutzen-Analyse zugänglich ist, gehört nicht zur Medizin und sollte deshalb nicht als "Alternativmedizin" von Selbstüberschätzern an hoffnungsuchende, wenn auch naive und oft desinformierte Menschen verkauft werden.
Hier muss die Gesetzgebung endlich eine ganz klare Grenze ziehen.

AW: Dunkelziffer

von Rudolf Hege am 20.08.2016 um 15:55 Uhr

Es ist keineswegs so, dass auf der einen Seite die Heilpraktiker "wursteln" und auf der anderen Seite Ärzte wissenschaftlich fundiert therapieren. In Deutschland herrscht Therapiefreiheit, d.h. JEDER, der therapieren darf - egal ob Arzt oder HP - darf mit allem therapieren, was ihm nicht explizit verboten ist. Er muss nur über die mit der jeweiligen Methode verbundenen potentiellen Risiken aufklären. Auch viele (Privat-)Ärzte setzen experimentelle Substanzen ein. Das ist natürlich gerade bei Krebserkrankungen problematisch, weil hier oft das "Prinzip Hoffnung" wirkt und die Patienten alles mitmachen, was irgendwie plausibel klingt. (Wobei der Großteil dieser Patienten konventionell austherapiert ist.)

Schaut man sich allerdings die Geschichte der Medizin an, dann stellt man schnell fest, dass viele - heute etablierte - Therapien genauso entstanden sind: als Experimente. Die Chirurgie verdankt beispielsweise E.F. Sauerbruch eine ganze Reihe von wichtigen Innovationen, die aber auch nicht ohne Opfer waren...

Heilpraktiker

von Dr Schweikert-Wehner am 17.08.2016 um 11:46 Uhr

Die einzig zieführende Konsequenz ist die ersatzlose Streichung des Heilpraktikergesetzes aus der Nazizeit. Was glaubt ihr eigentlich wie hoch die Dunkelziffer der Heilpraktikertoten ist. Habe selbst 2 Opfer in der Familie.

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