Gefängnis in Würzburg

Hungerstreik für Methadon

Berlin - 12.08.2016, 10:10 Uhr

Zwischenfall in der JVA: Etwa 40 Häftlinge traten in einen Hungerstreik, um ihr Recht auf Methadon geltend zu machen. Die bayerische Justiz gibt zu, dass der Anstaltsarzt in Würzburg kein Methadon verschreiben darf. (Foto: dpa)

Zwischenfall in der JVA: Etwa 40 Häftlinge traten in einen Hungerstreik, um ihr Recht auf Methadon geltend zu machen. Die bayerische Justiz gibt zu, dass der Anstaltsarzt in Würzburg kein Methadon verschreiben darf. (Foto: dpa)


In der Justizvollzugsanstalt Würzburg kam es in den vergangenen Wochen zu einem Hungerstreik. Rund 40 Häftlinge forderten das Recht auf eine Substitutionstherapie mit Methadon. Die bayerische Justiz gibt zu, dass es in Würzburg ein Problem gibt: Der dortige Amtsarzt darf die Substitution nicht anordnen.

Am 11. Juli waren rund 40 Insassen der JVA Würzburg in den Hungerstreik getreten. Ihre Hauptforderung: Sie wollten Zugang haben zur staatlichen Substitutionstherapie mit Methadon. Mehrere Lokalzeitungen berichteten über den Streik. Die Männer tranken nur noch Wasser, wurden aber von der Medizinabteilung der JVA überwacht.

Die Gefangenen hatten sich darüber beschwert, dass es in der JVA Würzburg – anders als in anderen bayerischen Gefängnissen – keine Substitutionstherapie gebe. Drogenabhängigen würde lediglich eine Therapie mit einem kalten Entzug angeboten, so die Häftlinge.

Ministerium widerspricht Häftlingen

Das bayerische Justizministerium widerspricht dieser Beschwerde auch nur teilweise. Eine Sprecherin sagte gegenüber DAZ.online, dass man im Rahmen eines „abstinenzorientierten Konzeptes“ auch auf die Substitutionstherapie zurückgreife. Aber: „Primäres Ziel ist und bleibt dabei die Drogenabstinenz.“ Die Ministeriumssprecherin widersprach der Aussage der Häftlinge, dass es Sonderregelungen für einzelne Gefängnisse gebe. Die Substitutionstherapie komme für alle Gefangenen in Betracht, „bei denen eine entsprechende Behandlung gemäß individueller Beurteilung durch den jeweiligen Anstaltsarzt auf der Grundlage der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger von 2010 indiziert ist“.

Ob ein Häftling Methadon erhält oder nicht, müsse von Fall zu Fall entschieden werden, sagte die Sprecherin. Weil die medizinische Entscheidung dem Amtsarzt obliege, wolle das Ministerium auch keinen Einfluss darauf nehmen. Allein deswegen könne man den Forderungen der Streikenden nicht nachkommen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit

von Axel Junker am 13.08.2016 um 7:56 Uhr

"Eine Therapie mit einem kalten Entzug" kann den Würzburger Häftlingen angeboten werden.
Was ist daran Therapie?
Ist Unterlassung denn auch schon eine Behandlungsform?

Überdies: Wenn "nach Kräften Anstaltsärzte unterstützt werden, die erforderliche Zusatzqualifikation zu erwerben", wieso hat dort kein Anstaltsarzt eine solche Qualifikation?
Reichen die "Unterstützungs-Kräfte" nicht oder sind die Ärzte schlicht bildungsresistent - gar bildungsunwillig?

Was da an Wehrlosen praktiziert wird, ist in medizinischer Hinsicht Steinzeit. Letztlich bildet erzwungene Abstinenz auch den Nährboden für potenzielle Überdosierungen mit anderen Opiaten, um deren Besitz sich leidende Häftlinge stärker mühen als nicht leidende.

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