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Friedemann Schmidt über Versandapotheken
ABDA mit Kurswechsel in Sachen Rx-Versandhandel
Wohin will die ABDA beim Thema Rx-Versandhandelsverbot?
Und auch zum Kurs der ABDA passt diese Aussage eigentlich nicht. Denn in den vergangenen Wochen hatten mehrere Funktionäre der Apotheker-Spitzenorganisationen immer wieder dafür plädiert, Ruhe zu bewahren und vor dem Urteil keine politischen Forderungen – etwa das Verbot des Rx-Versandhandels – zu stellen.
Lutz Tisch, der Chefjurist der ABDA, hatte beispielsweise gesagt, die ABDA brauche in dieser Angelegenheit keinen Plan B. Die Schlussanträge des Generalanwalts seien schlichtweg nicht überzeugend, sodass die Richter denen nicht entsprechen könnten. „Die Schlussanträge erscheinen eher als apodiktisches Plädoyer denn als ausgewogene Prüfung aller vorgetragenen Argumente“, sagte Tisch und forderte die Apotheker auf, sich nicht aufzuregen.
Der Defensiv-Kurs der ABDA in Sachen Rx-Versandhandelsverbot zeigte sich auch bei einer politischen Forderung der CDU-Mittelstandsvereinigung in Nordrhein-Westfalen. Einige Mitglieder der Mittelstandsvereinigung waren durch das Plädoyer des Generalanwaltes so beunruhigt, dass sie einen Antrag für die Mitgliederversammlung vorbereitet hatten. In diesem Antrag wird eine strikte Abschaffung des Rx-Versandhandels noch vor dem EuGH-Urteil gefordert. Nach Recherchen von DAZ.online intervenierten dann allerdings mehrere Funktionäre der Apotheker-Spitzenorganisationen aus Nordrhein-Westfalen. Sie rieten der CDU-Vereinigung offenbar, den Antrag nicht weiterzuverfolgen. Das Rx-Versandhandelsverbot solle nur im Notfall, also nach einem negativen EuGH-Urteil als Forderung auf den Tisch kommen.
ABDA: An unserer Position hat sich nichts geändert
Überraschend ist auch die Reaktion der ABDA-Pressestelle auf
die Äußerungen von Friedemann Schmidt. Man wisse nichts von diesen Forderungen,
sagte ein ABDA-Sprecher. Schmidt habe den Zeitungen seine Statements persönlich
abgegeben. Grundsätzlich dürften diese Äußerungen nicht als Neupositionierung der ABDA missverstanden werden.
Der ABDA-Sprecher teilte weiterhin mit, dass sich nn der Einstellung der ABDA zum EuGH-Verfahren und zum
Rx-Versandhandelsverbot in den vergangenen Wochen nichts geändert habe. Im Juni habe man ein Statement dazu abgegeben, das weiterhin gelte. In diesem Statement hatte Schmidt gesagt, dass er das Plädoyer des Generalanwaltes bedauere und nicht nachvollziehen könne. Zu einem möglichen Rx-Versandhandelsverbot hatte sich Schmidt damals allerdings nicht geäußert.
4 Kommentare
Schlingerkurs von F.S.?
von Heiko Barz am 09.08.2016 um 11:58 Uhr
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Rx-Versandhandelsverbot?
von Dirk Krüger am 09.08.2016 um 10:54 Uhr
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FS ....
von gabriela aures am 08.08.2016 um 22:05 Uhr
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Wie heißt es so schön:
von Reinhard Herzog am 08.08.2016 um 13:04 Uhr
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