Falsch abgegebenes Arzneimittel

Haftstrafe für Apotheker wegen fahrlässiger Tötung

Minden - 04.08.2016, 12:40 Uhr

Fatale Konsequenzen: Ein Apotheker gab ein falsches Arzneimittel ab und verursachte offenbar den Tod einer 78-jährigen Patientin. (Foto: cameris / Fotolia)

Fatale Konsequenzen: Ein Apotheker gab ein falsches Arzneimittel ab und verursachte offenbar den Tod einer 78-jährigen Patientin. (Foto: cameris / Fotolia)


Das Amtsgericht in Minden hat einen Apotheker zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt: Eine Patientin war verstorben, nachdem sie ein falsches Arzneimittel erhalten hatte. Der Apotheker kann nicht nachvollziehen, wie der Irrtum passieren konnte. Er will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen, wie er DAZ.online sagte.

Am Dienstag verurteilte das Amtsgericht Minden einen Apotheker aus Petershagen im Kreis Minden-Lübbecke wegen fahrlässiger Tötung zu 14 Monaten Haft. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass eine 78-jährige Rentnerin verstarb, weil der Apotheker ihr das falsche Arzneimittel abgab: Nach der Behandlung ihrer Nierenerkrankung im Klinikum Minden verschrieben ihr die Ärzte Renvela® (Sevelamercarbonat). Doch anstelle des Phosphatbinders erhielt ein Angehöriger, der das Rezept einlösen wollte, vom Apotheker den Calciumkanalblocker Verapamil (Veramex®). Der gesundheitliche Zustand der Patientin verschlechterte sich schnell, einige Tage später verstarb sie.

Der Apotheker verweigerte vor Gericht zunächst seine Aussage, wie das „Westfalen-Blatt“ schreibt. Doch nach Einschätzung eines Sachverständigen gab es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen dem Abgabeirrtum und dem Tod der Rentnerin: Laut Gutachten könnte sie noch leben, wenn sie das richtige Arzneimittel erhalten hätte. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro, der Verteidiger Sascha Kische eine mildere Strafe. Er sagte laut der Zeitung in seinem Plädoyer, dass der Medikamentenplan besser hätte kontrolliert werden müssen – dann wäre der Irrtum seines Mandanten aufgefallen.

Der Apotheker kann den Fehler nicht nachvollziehen

Beim Schlusswort nahm der 43-jährige Apotheker doch Stellung und erklärte, dass er die Tat bereue. Den Irrtum könne er sich nicht erklären, sagte er laut dem „Westfalen-Blatt“. „Ich möchte mich noch einmal entschuldigen“, sagte er den Angehörigen der Verstorbenen. „Es ist schwer nachvollziehbar, wie so etwas passieren konnte.“

Der Apotheker hatte den möglichen Irrtum selber bemerkt – und sich ein paar Tage nach Rezept-Einlösung bei der Familie erkundigt, ob sie von ihm das richtige Arzneimittel erhalten hatten. Doch offenbar leider zu spät. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.