Apothekerkammer warnt

Ex-Chef von studiVZ kaufte Rezeptdaten von Patienten

Stuttgart - 03.08.2016, 14:40 Uhr

Nicht lange im Dienst: Auf der Webseite von „Rezeptivo“ wird inzwischen eine Standard-Nachricht des Internetdienstleisters angezeigt. (Screenshot: DAZ.online)

Nicht lange im Dienst: Auf der Webseite von „Rezeptivo“ wird inzwischen eine Standard-Nachricht des Internetdienstleisters angezeigt. (Screenshot: DAZ.online)


Überraschende Wendung der Recherche

Gut eine Stunde nachdem DAZ.online die erste E-Mail an die Kontakt-Adresse schickte, die auf dem Flyer angegeben war, wurde das Angebot offline genommen. „Diese neue Domain wurde im Kundenauftrag registriert“, ist nun unter der Adresse www.rezeptivo.de zu lesen. Die Seite sei schon nach ein paar Wochen wieder verworfen worden, erklärt Brehm. „Die Seite ist offline, alle Daten gelöscht und die Domain wurde zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Mehr Information haben wir dazu leider nicht.“

Auf die Frage, inwiefern Brehm mit Apothekern bei dem Angebot zusammengearbeitet hat, antwortet seine Firma nicht – genauso wenig gibt sie Auskunft, welche Rolle das im Impressum angegebene Unternehmen in Singapur hat. „Wir betonen nochmal, dass diese Internetseite nur ein Test eines unserer Dienstleister war, das noch nicht mal eine Woche lang am Markt aktiv betrieben wurde“, erklärt das Unternehmen am Dienstag. „Wir hatten lediglich zwei aktive Nutzer, sodass wir den Dienst im Prinzip sofort eingestellt haben.“

Ein Exit mit Folgen?

Offenbar lief das Ende dieses Geschäftsmodell anders, als Brehm es sich gewünscht hatte. Bei studiVZ gelang es ihm, zusammen mit den beiden Gründern mit 27 Jahren zum reichen „Frührentner“ zu werden, wie die „Welt“ schrieb: Die drei verkauften das Unternehmen 2007 für 85 Millionen Euro an den Holtzbrinck-Verlag. In einem Video-Interview mit „Venture-TV“ gab Brehm später Tipps für erfolgreiche „Exits“: Unternehmer sollten immer sehr offen und transparent sein – und weder bei den Anwälten sparen, noch falsche Versprechungen machen.

Offen ist noch, ob die Berliner Datenschutzbehörde in diesem Fall ermitteln wird. „Wenn im Impressum ein Unternehmen in Singapur angegeben wird, sind wir nicht zuständig“, erklärt ein Sprecher auf Nachfrage. Aktuell gebe es keinen akuten Handlungsbedarf, da der Dienst nun offline ist, doch werde die Behörde den Vorgang möglicherweise nochmal prüfen. „Wir behalten es im Auge“, sagt der Sprecher. Wenn das Angebot – oder ein vergleichbares – nochmal online ginge, würden sie sich dies auf datenschutzrechtliche Aspekte hin anschauen.

Warnung für Apotheker

So dürfte auch die Bitte der Berliner Apothekerkammer und Datenschutzbeauftragten aktuell bleiben, dass Apotheken derartige Flyer nicht an Kunden weitergeben. Die Kammer weist darauf hin, dass Apothekenleiter stets den Inhalt von Informations- und Werbematerial, das sie an Kunden herausgeben oder in ihrer Apotheke auslegen, kritisch prüfen sollten. „Achten Sie auch darauf, dass Sie nichts ‚untergeschoben‘ bekommen“, schreibt sie.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Relevanz?

von Julia am 05.08.2016 um 13:56 Uhr

Natürlich gelten für alle Firmen geltendes Recht, aber so wie das hier klingt, war das ein Testprojekt- bei der noch nicht mal eine eigene Firma gegründet wurde. Test lief 1 Woche, konnte 2 Nutze generieren und das Ganze wird dann mit dem Titel " StudiVZ Chef kaufet Rezeptdaten" hochgebauscht. Wissen Sie wieviele Testprojekte bei Startups betrieben werden? Tausende! Die weitaus mehr Nutzer generieren. Was ist der Sinn dieses Artikels? Es gab einen kurzen Test von einer Woche, der nicht funktioniert hat und die Seite gibt es nicht mehr. Aha!

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Startups nicht kapiert?

von Julia am 03.08.2016 um 19:42 Uhr

Aha, ganze 2 aktive Nutzer! Darüber so einen Artikel schreiben? Peinlich, dass schon wieder ein Reporter sich noch nicht mal die Mühe macht die Start Up Branche zu verstehen. Ganz ehrlich, das ist mehr als lächerlich, was Sie hier von sich geben!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Datenschutz nicht kapiert?

von Christian Becker am 04.08.2016 um 9:30 Uhr

Hat wer kontrolliert, ob es nur 2 aktive Nutzer gab? Was sind aktive Nutzer? Solche, die in den letzen Tagen ein Rezept hochgeladen haben? Manche Leute bekommen ihre Medikmente im Monatsrhythmus oder seltener - oder ohnehin nicht regelmäßig.
Auch ein Startup berechtigt nicht, gegen geltendes Recht zu verstoßen und die Erfassung solcher Daten ohne Angabe, zu welchem Zweck etc. die Daten gespeichert werden sollen, ist ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Wenn es wirklich nur 2 Nutzer waren, relativiert das zwar den potentiellen Schaden und stärkt gleichzeitig ein wenig mein Vertrauen in die Vernunft der Menschen, dennoch ändert es nichts an der Tatsache, dass hier versucht wurde zu obskuren Zwecken an hochsensible Daten zu gelangen.

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