BMG zur Apothekervergütung

Mehr Aufwand = mehr Geld

Berlin - 26.07.2016, 14:30 Uhr

Höhere Anforderungen an Apotheker: Aus Sicht des BMG sind die Anforderungen an die Apotheker in den vergangenen Jahren angestiegen, somit erklärt sich auch die Honorarerhöhung in den Bereichen Rezepturen und BtM-Abgabe. (Foto: Sket)

Höhere Anforderungen an Apotheker: Aus Sicht des BMG sind die Anforderungen an die Apotheker in den vergangenen Jahren angestiegen, somit erklärt sich auch die Honorarerhöhung in den Bereichen Rezepturen und BtM-Abgabe. (Foto: Sket)


Nachdem das Bundesgesundheitsministerium die Erhöhung des Honorars für Apotheker am gestrigen Montag offiziell bekannt gegeben hat, liegt nun auch eine schriftliche Begründung dafür vor. Aus dem Referentenentwurf geht hervor, dass die Vergütung bei Fertigarzneimitteln und Rezepturen gleichgesetzt werden müsse, da in beiden Fällen der gleiche Beratungsaufwand entstehe.

Das bislang als „Pharma-Gesetz“ betitelte Vorhaben hat im Referentenentwurf den Namen „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ (AM-VSG). Dort enthalten ist unter anderem, dass Apotheker für Rezepturen künftig einen neuen, zusätzlichen Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro erhalten. Außerdem werden die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht. Derzeit liegen diese bei 2,50 Euro, 5,00 Euro oder 7,00 Euro – je nach Darreichungsform und Menge. In Zukunft erhalten die Apotheker also 3,50 Euro, 6 Euro oder 8 Euro (alles inklusive Umsatzsteuer).

Den Schritt, das für Fertigarzneimittel bekannte Fixhonorar auch auf Rezepturen anzuwenden, begründet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) so: „Im Zusammenhang mit Standardrezepturarzneimitteln umfasst die Tätigkeit in der Apotheke nicht nur die Zubereitung sondern auch die Information und Beratung bei der Abgabe. Hierfür erhalten Apotheken nach den derzeitigen Regelungen jedoch keine weitergehende Vergütung. Dies ist nicht sachgerecht, da sich die Beratung bei der Abgabe von Standard-Rezepturen nicht von der Abgabe bei Fertigarzneimitteln unterscheidet.“

2012 hatte das BMG eine Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) erlassen, in der auch gesteigerte Anforderungen an Rezepturen enthalten waren. Das BMG sieht auch deswegen einen Nachholbedarf bei der Vergütung: „Eine gesetzliche Anpassung ist auch vor dem Hintergrund angemessen, dass hier Standard-Rezepturen geregelt werden, für die bislang keine gesonderte Vergütung in der Hilfstaxe vereinbart wird. Zudem haben sich die Anforderungen aus der ApBetrO in diesem Bereich erhöht“, heißt es in der Begründung. Auch die Erhöhung der Arbeitspreise um jeweils einen Euro begründet das BMG mit der novellierten ApBetrO. Die neuen Arbeitspreise sollen dem gestiegenen Dokumentationsaufwand aufgrund von Neuregelungen Rechnung tragen.

BMG: Zusätzlicher Beratungsaufwand durch neue ApBetrO

Die Einführung des Fixhonorars für Standard-Rezepturen hat aber nicht nur positive Auswirkungen auf die Apotheker. Wie schon zuvor berichtet, soll der für Fertigarzneimittel geltende Kassenabschlag in Höhe von 1,77 Euro in Zukunft auch für Rezepturen gelten. In der Gesetzesbegründung schreibt das Ministerium knapp und kurz, dass diese Gleichstellung „sachgerecht“ sei.

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Mit dem AM-VSG will die Bundesregierung außerdem die zusätzliche Vergütung der Apotheker für die Abgabe von Betäubungsmitteln auf 2,91 Euro erhöhen. Derzeit können die Pharmazeuten pro Rezept einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 0,26 Euro inklusive Mehrwertsteuer abrechnen. Die neue Regelung soll auch für T-Rezepte gelten. Das BMG schreibt im Referentenentwurf, dass bei T-Rezepten ebenfalls ein hoher Dokumentationsaufwand gegeben sei und die Pauschale daher auch bei der Abgabe solcher Arzneimittel ausgezahlt werden müsse.

Beschließt der Bundestag die Vorschläge des BMG, wird sich die Zusatz-Vergütung bei der BtM-Abgabe um mehr als das Zehnfache steigern. Das Ministerium erklärt diese Anpassung folgendermaßen: „Der zusätzliche Betrag, der bei der Abgabe von Betäubungsmitteln erhoben werden kann, berücksichtigt den Aufwand, der durch die Anforderungen in den einschlägigen Verschreibungsverordnungen entsteht, nicht hinreichend. Der Betrag wurde seit Einführung der Regelung im 1981 nicht erhöht und lässt die seitdem erhöhten Anforderungen damit außer Acht.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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6 Kommentare

Verständnis für die krankenKassen

von Rita Längert am 26.07.2016 um 20:59 Uhr

Also ich kann die Denke dieser Fachleute nachvollziehen. Wer glaubt, mit 12,50€ netto im Monat einen Schwerstinkontinenten mit bester Qualität versorgen zu können, der weiß natürlich auch, das die Herstellung incl. Doku + Plausi einer sogenannten Standardrezeptur max. 2min dauert und die raffgierigen Apothekers deshalb überbezahlt werden (müssen bei einer Rezeptur noch nicht mal eine Schublade aufziehen, wo ist denn da bitteschön die Arbeit?).
Gut, das es wieder MCP Tropfen gibt, sonst müßte ich den ganzen Tag ....

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Tippfehler

von Peter Lahr am 26.07.2016 um 17:15 Uhr

Es muss natürlich 3,05 Mrd heissen :D

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immer noch zu wenig

von Karl Friedrich Müller am 26.07.2016 um 15:42 Uhr

alles nur Geschwafel. Auch mit der "Erhöhung" bleibt die Rezeptur in hohem Maß defizitär.
Das heißt, wir legen viel Geld drauf, damit die Kassen "sparen" und der Hautarzt es toll findet, "wie billig Rezepturen sind".
Wenn eine Reform, dann richtig. Nicht nur nichts verdienen, sondern echten Gewinn.
Wer arbeitet den sonst für das "Gemeinwohl"?

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Meinetwegen?

von Bernd Jas am 26.07.2016 um 15:40 Uhr

Also Herr Lahr,

MEINETWEGEN nicht!
Das gehört auf eine mindestens so lange Bank wie unsere 50 Pfennig bzw. 26 Cent.

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AW: Hehe

von Peter Lahr am 26.07.2016 um 16:25 Uhr

War ja nur ein Vorschlag :D Verstehen kann ich unsere Kassen nämlich nicht, würde es aber langsam gerne einmal, von daher der Beteiligungsvorschlag um mal dann die Reaktionen und die Bereitschaft der Kassen zu sehen.

Denn, wer auch mal in unsere Nachbarberufe schaut und sieht, dass die GKV jedes Jahr mit den Ärzten Honorarverhandlungen mit dem Erfolg von immer so +-500 Mio FÜR die Ärzte führt wobei DORT ausschliesslich die Zahlen genommen werden die die GKV betreffen und IGEL oder Privatpatienten, sprich also die persönliche Leistung abseits der GKV Patienten des Arztes, NICHT zur Berechnung hinzugezogen werden. Bei uns aber meint die Kasse das machen zu müssen, wieso????? Ist aber DAS das Schlimmste am Umgang mit uns? Nein, es ist einfach unerträglich, dass hier einerseits 500 Mio jährlich vereinbart werden aber sobald es um Apotheken geht wegen einmalig (denke dass wir auf die nächste Erhöhung wieder Jahre warten müssen) 100 Mio bei den Kassen eine komplette Abwehrhaltung entsteht. Irgendwo muss es für diese Abwehrhaltung, bei gleichzeitig zweierlei Maß was den "Heulfaktor" der Kassen angeht, doch einen Grund in der Vergangenheit gegeben haben????

Honrarerhöhungen der Ärzte die vergangenen Jahre:
2016 angepeilt von der KV 550 Mio
2015 462 Mio
2014 +- 590-800 Mio
2013 1,15 Mrd-1,27 Mrd
Macht in der Summe im Höchstfall 3,55 Mrd mehr Honorar für die Ärzte in vier Jahren.

Und bei uns 250 Mio nach 11 Jahren sowie jetzt Geheule wegen 100 Mio? wie oben erwähnt, ich würde die Kassen nur mal gerne verstehen....

Schön

von Peter Lahr am 26.07.2016 um 14:59 Uhr

Das freut mich zu lesen, allerdings verstehe ich nicht, wieso man so einen einfachen Weg nicht bei unserem "normalen" Honorar geht? Eine jährliche Anpassung unseres Honorars in Höhe der Inflation des jeweiligen Vorjahres fixiert durch das BMG? Meinetwegen könnte man den Kassen ja zugestehen ihren Zwangs-Rabatt ebenso um die Inflation zu erhöhen damit sie sich ja nicht übervorteilt fühlen und der Wert des Abschlags für sie erhalten bleibt?

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