Eckpunkte zum Pharma-Gesetz

BMG will Preismoratorium bis 2022 verlängern

Berlin - 11.07.2016, 14:00 Uhr

Pharma-Pläne aus dem Hause Gröhe: Das Bundesgesundheitsministerium will das Preismoratorium für Arzneimittel vorzeitig bis 2022 verlängern, allerdings einen Inflationsausgleich einführen. (Foto: Sket)

Pharma-Pläne aus dem Hause Gröhe: Das Bundesgesundheitsministerium will das Preismoratorium für Arzneimittel vorzeitig bis 2022 verlängern, allerdings einen Inflationsausgleich einführen. (Foto: Sket)


Die Eckpunkte zum Pharma-Gesetz enthalten neben der Apothekervergütung auch wichtige Punkte zur Arzneimittelpreisbildung. Das Ministerium will das bis 2017 laufende Preismoratorium für Medikamente vorzeitig bis 2022 verlängern. Den Schwellenwert, ab dem Originalpräparate im ersten Jahr nach Zulassung rabattiert werden, will das BMG allerdings nicht allein festlegen.

Das Preismoratorium war erstmals im August 2010 als Sparinstrument etabliert worden. Die Regelung gilt für alle erstattungsfähigen Arzneimittel. Die einzigen denkbaren Preiserhöhungen sind seit 2010 solche bis zur Festbetragsgrenze. Alle Kosten über der Festbetragsgrenze trägt die Gesetzliche Krankenversicherung nicht. Schon zweimal hat der Gesetzgeber das Moratorium verlängert, erst bis März 2014, später bis Ende 2017.

Nun will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Preismoratorium gleich für mehrere Jahre, nämlich bis Ende 2022, festschreiben. Neu ist allerdings, dass ab 2018 ein Inflationsausgleich gelten soll. Damit würde das BMG einer jahrelangen Forderung der Pharmaindustrie nachkommen. Die Hersteller hatten argumentiert, dass die Kosten für Energie, Personal und Rohstoffe stetig anstiegen und man diese Entwicklung in das Moratorium mit einrechnen müsse. Laut Eckpunkte-Papier rechnet das Ministerium durch die Verlängerung des Moratoriums mit jährlichen Einsparungen zwischen 1,5 und 2 Milliarden Euro.

Wie soll die Vertraulichkeit funktionieren?

Ansonsten enthält das Eckpunktepapier mehrere im Pharmadialog aufgegriffene Maßnahmen. Für Hersteller soll es attraktiver werden, Antibiotika zu erforschen und zu vermarkten. So soll es künftig möglich sein, den Aspekt der Resistenzbildung bei der Festbetragsbildung zu berücksichtigen. Antibiotika, die für die Versorgung von Bedeutung sind, soll der Gemeinsame Bundesausschuss von der Gruppenbildung freistellen können. Auch der Zusatznutzen neuer Antibiotika soll stärker davon abhängig gemacht werden, ob das jeweilige Medikament Bakterien bekämpft, die besonders resistent sind. Um die Arzneimittelversorgung für Kinder zu verbessern, soll Arzneimitteln künftig auch ein Zusatznutzen für eine bestimmte Patientengruppe zuerkannt werden können, wenn diese Gruppe in den Studienpopulationen nicht enthalten war.

Das BMG bleibt zudem bei einer der umstrittensten Regelungen des Pharmadialogs: Der zwischen Herstellern und den Krankenkassen ausgehandelte Erstattungsbetrag soll nicht mehr öffentlich einsehbar sein. Der wahre Arzneimittelpreis soll nur noch „Stellen“ zur Verfügung gestellt werden, die ihn zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigen. Wie die Geheimhaltung des Preises genau funktionieren soll, ist nicht konkret genannt.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Weiter in die Planwirtschaft

von Bernd Küsgens am 11.07.2016 um 18:27 Uhr

Es fehlen noch viele Schritte, um endlich die Planwirtschaft im Gesundheitswesen zu verwirklichen. Aber wir arbeiten daran.
Interessant ist allerdings, dass der Begriff "Inflationsausgleich"
auftaucht. Kann das die Apothekerschaft hoffen lassen?

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