Freihandel

Was macht der Brexit mit TTIP und EU-Gesetzen?

Stuttgart - 07.07.2016, 07:00 Uhr

Quo vadis, Europa? (Foto: dpa / picture alliance)

Quo vadis, Europa? (Foto: dpa / picture alliance)


Welche Beziehungen wird Großbritannien zukünftig mit der EU haben?

Ein weiteres Problem ist auch, dass sich die Behörden in Brüssel derzeit auf den geplanten EU-Austritt der Briten vorbereiten müssen, was erhebliche Kapazitäten bindet. So hatte die EU schon vor der Entscheidung mehrere Gesetzesinitiativen pausiert. Wenn wie geplant der Nachfolger des zurückgetretenen britischen Premiers David Cameron den Ausstieg bei der EU beantragt, starten außerdem aufwändige Verhandlungen um die zukünftige Beziehung zwischen dem Staatenbund und dem Vereinigten Königreich.

Völlig offen ist noch, wie diese gestaltet werden soll. Gegen Modelle wie die Abkommen mit der Schweiz oder Norwegen spricht, dass die Aushandlung sich jeweils über Jahrzehnte erstreckt hat – die Schweiz hat inzwischen mehr als 120 Vereinbarungen ausgehandelt. Auch müsste Großbritannien erhebliche Zugeständnisse bei der Freizügigkeit und Transferzahlungen in die EU machen, um einen gemeinsamen Binnenmarkt zu erzielen. Eine Alternative könnte ein Freihandelsabkommen wie CETA zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sein. Doch dieses würde den gegenseitigen Zugang für Finanzdienstleistungen erheblich einschränken.

Ist der Brexit-Exit eine Option?

Schließlich steht auch Großbritannien selbst vor erheblichen Herausforderungen durch den Brexit – denn derzeit gelten zahlreiche EU-Verordnungen oder ins nationale Recht umgesetzte Richtlinien im Königreich, welche EU-Bürgern weitgehende Rechte einräumen. Beim Feld der Arzneimittelregulation kann Großbritannien wie Island oder Norwegen nach Abschluss entsprechender Verträgen auch zukünftig mit der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA eng zusammenarbeiten – doch wird diese voraussichtlich ihr bisher in London ansässiges Hauptquartier verlegen müssen. Bezüglich des neuen Standorts will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sich dafür einsetzen, dass die Behörde nach Deutschland zieht. Ein Ministeriumssprecher wollte am Mittwoch aber noch nicht bestätigen, ob hierzu bereits Gespräche geführt wurden.

Wenn das britische Parlament das unverbindliche Wählervotum nicht umsetzt, könnte sie also auf beiden Seiten des Kanals erhebliche Reibungsverluste verhindern. Für ihr Ansehen – sowie das der europäischen Union – dürfte sich dies jedoch kaum positiv auswirken. 



hfd / DAZ.online
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