Cannabis als Medizin

779 Patienten besitzen Cannabis-Ausnahmeerlaubnis

Berlin - 06.07.2016, 10:03 Uhr

Cannabisblüten sollen künftig leichter in der Apotheke zu haben sein. (Foto: olyas8/Fotolia)

Cannabisblüten sollen künftig leichter in der Apotheke zu haben sein. (Foto: olyas8/Fotolia)


Die häufigsten Diagnosegruppen

Auskunft gab die Regierung auch zu den Hauptdiagnosegruppen. Bei Patienten, die eine Ausnahmeerlaubnis haben, stellen sich diese derzeit wie folgt dar: 

  • Schmerz (einschließlich schmerzhafte Spastik bei multipler Sklerose): ca. 62 Prozent,
  • ADHS: ca. 12 Prozent,
  • Tourette-Syndrom: ca. 4 Prozent,
  • Epilepsie: ca. 3,5 Prozent,
  • Sonstige Neurologie: ca. 0,5 Prozent,
  • Depression: ca. 6 Prozent,
  • Sonstige Psychiatrie: ca. 3 Prozent,
  • Darmerkrankungen: ca. 4 Prozent,
  • Inappetenz/Kachexie: ca. 4,5 Prozent,
  • Lungenerkrankungen: ca. 0,5 Prozent.

Die Grünen wollten ferner wissen, wann nach Auffassung der Regierung keine Therapiealternative zur Verfügung steht – also „keine anerkannte, dem medizinischen Stand entsprechende Leistung im Einzelfall“. Hierzu heißt es in der Antwort, dass der Arzt hierüber entscheide. Um die Voraussetzungen zu prüfen, könne die Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit einer Begutachtung des Einzelfalls beauftragen.  



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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