Uni Mainz

Vertrag über Millionen-Sponsoring ist offenbar rechtswidrig

Mainz - 05.07.2016, 09:40 Uhr

Im Halbschatten: Die Universität Mainz gewährte am Montag Journalisten Einblick in ihre Verträge mit der Boehringer Ingelheim Stiftung – und räumte Fehler ein. (Foto: hfd / DAZ.online)

Im Halbschatten: Die Universität Mainz gewährte am Montag Journalisten Einblick in ihre Verträge mit der Boehringer Ingelheim Stiftung – und räumte Fehler ein. (Foto: hfd / DAZ.online)


Einflussnahme an vielen Stellen

Eine weitere Vertragsklausel gewährt der Stiftung das Recht, Veröffentlichungen vorab zu prüfen – was es prinzipiell erlauben würde, dass alle wissenschaftlichen Veröffentlichungen nur nach Zustimmung der Stiftung publiziert werden könnten. „Dies ist ein Fehler“, erklärte Krausch. Gemeint seien eigentlich nur Pressemitteilungen, die zu generellen Themen herausgegeben werden.

Wie sich bei der Lektüre der insgesamt drei Verträge herausstellte, gibt es noch weitere Stellen, bei der die Stiftung erheblichen Einfluss nehmen kann. So stellt sie auch ein Mitglied der Findungskommission für Berufungen. „Vielleicht müssen wir das besprechen“, räumte Krausch spontan ein. Außerdem hat die Stiftung Vetorecht bei der Berufung des Geschäftsführers des IMB oder bei der mittelfristigen Finanzplanung, auch werden die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats „im Einvernehmen“ mit der Stiftung bestellt. Es ziehe sich durch den Vertrag hindurch, dass Rechte für die Stiftung entweder als Mittel der „Qualitätssicherung“ oder als „Einflussnahme“ gesehen werden können, sagte der Uni-Präsident.

Überraschende Fehlerkultur

Uni und Stiftung wollen sich nun laut Krausch auf Arbeitsebene zusammensetzen und die Möglichkeiten der Einflussnahme im Vertrag zu reduzieren – die seiner Einschätzung nach allerdings nur theoretisch gewesen sind.

„Ich denke, man wird jetzt zu einem Änderungsvertrag kommen, in dem das nicht mehr zu finden ist“, sagte er. Auch die Stiftung hätte gar kein Interesse, den Verdacht unzulässiger Beeinflussung aufkommen zu lassen.

(Foto: Bernd Eßling)
Rechtsanwalt Carl Christian Müller, Kläger Thomas Leif und der gleichfalls klagende Wirtschaftswissenschaftler Christian Kreiß

„Ich habe so etwas in meinem journalistischen Leben noch nicht erlebt“, erklärte Kläger und SWR-Reporter Thomas Leif nach dem Termin. Ihn erinnere es an die Pressekonferenz von Günter Schabowski am 9. November 1989, an dem dieser wie beiläufig die Mauer-Öffnung verkündet hatte.

Der Wirtschaftswissenschaftler Christian Kreiß, der gleichfalls ein Verfahren gegen die Uni Mainz angestrengt hat, um die Verträge einsehen zu können, war verblüfft von der Ehrlichkeit des Präsidenten. „Es war überraschend, wie er die Fehler eingeräumt hat“, sagte Kreiß.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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