BMG zu pharmazeutischen Dienstleistungen

Erst einmal nur Modellversuche für Apotheker

Berlin - 04.07.2016, 12:30 Uhr

Keine Änderung geplant: Ein BMG-Sprecher erklärt gegenüber DAZ.online, dass die Apotheker pharmazeutische Dienstleistungen erst einmal in Modellversuchen erproben sollen. Ein Hoffnungsschimmer könnten neue Verhandlungen mit den Krankenkassen sein. (Foto: dpa)

Keine Änderung geplant: Ein BMG-Sprecher erklärt gegenüber DAZ.online, dass die Apotheker pharmazeutische Dienstleistungen erst einmal in Modellversuchen erproben sollen. Ein Hoffnungsschimmer könnten neue Verhandlungen mit den Krankenkassen sein. (Foto: dpa)


Können Kassen und Apotheker das Problem alleine lösen?

Zur Erklärung: Der Paragraf 64a stammt aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (2012) und ist die Basis für das ARMIN-Projekt. Dort ist genau beschrieben, dass Ärzte und Apotheker in einer einzigen bestimmten Region einen Modellversuch zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit entwerfen können. Dieser soll anschließend evaluiert werden und – bei Eignung – bundesweit ausgerollt werden.

Das BMG weist jedoch darauf hin, dass es für die Apotheker weitere Möglichkeiten gibt, Verträge mit Krankenkassen abzuschließen. Beispielsweise die Selektivverträge. „Krankenkassen können Selektivverträge mit den […] zur Versorgung der Versicherten berechtigten Leistungserbringern oder deren Gemeinschaften abschließen. Insoweit können sich auch Apotheker an solchen Verträgen zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung als Vertragspartner beteiligen.“ Was das BMG an dieser Stelle auslässt: Apotheker können sich nur als „erweiterter“ Vertragspartner einbringen. Selektivverträge kommen für sie nur infrage, wenn schon mindestens ein Vertragsarzt an dem jeweiligen Projekt beteiligt ist.

Apotheker könnten den Rahmenvertrag ändern

Einen sehr interessanten Hinweis gibt das BMG den Apothekern allerdings in Sachen Rahmenvertrag: Der DAV und der GKV-Spitzenverband sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle Leistungen von Apothekern für GKV-Versicherte in diesem Rahmenvertrag aufzulisten und zu erklären. Änderungen an diesem Rahmenvertrag müssen Apotheker und Kassen aushandeln, wie beispielsweise die jüngst geklärte Frage der Null-Retaxationen. Pharmazeutische Dienstleistungen sind in diesem Rahmenvertrag bislang nicht enthalten.

Das BMG ist offenbar der Meinung, dass Apotheker ihre Dienstleistungen anbieten könnten, wenn sie sich mit den Kassen darauf einigen, diese in den Rahmenvertrag aufzunehmen. Auf die Frage, ob das BMG der Forderung der Apotheker nachgeben und die Worte „pharmazeutische Dienstleistungen“ in ein Gesetz aufnehmen will, sagte der Sprecher: „Die Medikationsberatung von Versicherten wird von den in Paragraf 1 des Rahmenvertrages […] genannten Vertragsgegenständen nicht umfasst. Eine Kompetenz zum Abschluss von Verträgen zur Medikationsberatung von Versicherten ergibt sich somit nicht […].“

Ein weiteres Problem für die Apotheker könnte sich allerdings bei der Honorierung der Dienstleistungen ergeben. Das BVA hatte durchblicken lassen, dass der Apotheker durch die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) schon zur Beratung und Information verpflichtet sei und daher keine Extra-Honorare mehr kassieren könne. Das BMG scheint das allerdings lockerer zu sehen: „Wie weit die Verpflichtung [in der ApBetrO geht, ist im Einzelfall zu prüfen. Die ApBetrO steht einer Honorierung pharmazeutischer Dienstleistungen auf vertraglicher Grundlage grundsätzlich nicht entgegen. Vergütungsfragen sind vorrangig im Rahmen der Arzneimittelpreisverordnung zu entscheiden“, erklärte der Sprecher.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

ARMIN - Wunsch oder Trauma?

von Heiko Barz am 05.07.2016 um 10:15 Uhr

"ARMIN"- das Feigenblatt der Pharmazie?
Bundesweit würde Die Deutsche APOTHEKE kollabieren, wenn sowas wie Armin flächendeckend eingeführt würde.
Unter derzeitiger Bedingung ist das finanziell jedoch nicht tragbar.
Die Ersten, die aus der Phalanx freudiger Befürworter von ARMIN ausscheren würden, wären die KKassen und Gesundheitspolitiker.
Aus der Sphäre der Gesundheitspolitik ist schon jetzt zu vernehmen, die AMTS Kriterien wären schon ausreichend mit der in der Apothekenbetriebsordung festgelegten Beratungsgebühr abgegolten. Dieser politische Absolutismus beweist einmal mehr die Instinktlosigkeit derjenigen, die 'Alles ' in bester Qualität abverlangen, aber nicht bereit sind, irgendeinen Betrag für diese AMTS Höchstleistung zu zahlen.

Auffällig ist, bei der Verschiebung der Problemfelder, das die lang diskutierte Neuberechnung von BtM-und Rezepturgebühr, Nachtdienstpauschale und Apo-Honorar vollständig aus der Beratungsebene verschwundenen ist.
Das aber hat Methode, wie oft erleben wir, dass ein Problem mit mit einem anscheinend wichtigeren überdeckt und verdrängt wird.

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AMTS in der Miniapotheke

von Andreas Grünebaum am 04.07.2016 um 18:33 Uhr

Ich stell mir das mal genüsslich vor: in einer vielbeschworenen "Land-" oder Besser "Ortsteil-" Apotheke, wo bereits zuvor nur eine Apothekerin nebst Helferin mit eingeschränkten Öffnungszeiten das Zepter schwang, wird nun AMTS eingeführt. Daraufhin die Helferin zum Kunden "Entschuldigens, aber die Frau Apothekerin ist gerade im Beratungsgespräch und es wird ca. eine halbe Stunde dauern. Ihr Aspirin gegen ihre Kopfschmerzen geb ich Ihnen derweil schon mal vorab mit, denn sie wollen ja nicht so lange warten! Falls Probleme auftreten, können sie ruhig nach der Mittagspause wieder anrufen!"

Wer den Glockenschlag noch nicht gehört hat: eine beratungsorientierte Vergütung wäre möglich - siehe Beispiel Niederlande - wenn man von etwa 1/3 der derzeitigen Apothekendichte in Deutschland ausginge. OTC würde dann über die flächendeckend vorhandenen Märkte (dm, Rossmann, REWE etc.) abgedeckt. Auf dem platten Land gäbe es neben den regionalen Versorgungszentren mit Ärzten und Apotheken noch den Versandhandel.
Wer das möchte, soll die Hand heben!

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Dienstleistungen

von Alexander Zeitler am 04.07.2016 um 18:18 Uhr

Ohne Vergütung gibts eben KEINE weiteren Dienstleistungen.

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