Kassenfinanzierung

Bayern will mehr Geld für seine Krankenkassen

Berlin - 23.06.2016, 16:00 Uhr

Neu berechnen: Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (2. von links) fordert mit den Professoren Gregor Thüsing, Eberhard Wille und Volker Ulrich mehr Gerechtigkeit bei der Kassenfinanzierung. (Foto: STMGP)

Neu berechnen: Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (2. von links) fordert mit den Professoren Gregor Thüsing, Eberhard Wille und Volker Ulrich mehr Gerechtigkeit bei der Kassenfinanzierung. (Foto: STMGP)


Warum will die AOK keine Regionalkomponente?

Zur Lösung dieser Problematik fordern die Bayern seit Jahren eine regionale Berechnungskomponente im Morbi-RSA. „Die Einführung einer Regionalkomponente in den Morbi-RSA würde den Wettbewerb insbesondere dort stärken, wo er auch stattfinden soll, nämlich in den Regionen“, sagte Professor Volker Ulrich von der Universität Bayreuth, der an dem Gutachten mitwirkte.

Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes enthält die Argumentation Bayerns gleich mehrere Denkfehler. Ein Sprecher wies gegenüber DAZ.online darauf hin, dass der Morbi-RSA auch heute schon regionale Besonderheiten berücksichtige. „Dort wo hoher Versorgungsbedarf ist, fließen auch mehr Zuweisungen.“ Aus Sicht der AOK würde eine weitere regionale Komponente wohl dazu führen, dass das Geld gerade in den falschen Regionen landet: „Will man wirklich regionale Unterschiede, die auf Überversorgung und Unwirtschaftlichkeit zurückzuführen sind, finanziell noch belohnen? Und auf welcher Detailebene soll eigentlich regionalisiert werden, auf Ebene der Bundesländer, Raumordnungstypen oder Kreise?“, sagte der AOK-Sprecher.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hatte schon im vergangenen Jahr außerdem darauf aufmerksam gemacht, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit der Gerechtigkeit des Morbi-RSA auseinander gesetzt hat. Das höchste deutsche Gericht hatte damals bekundet, dass der Länderfinanzausgleich nichts mit der Kassenfinanzierung zu tun habe. Es sei kein „bayerisches Geld“, das zur Versorgung nach Sachsen wandere. „Verfassungsrechtlich ist ein solcher Ausgleich unproblematisch, denn er dient dem Sozialausgleich zwischen einkommensstarken und einkommensschwachen Mitgliedern der GKV“, so die Richter damals.

Auch auf die verfassungsrechtlichen Bedanken hat das bayerische Gesundheitsministerium allerdings eine Antwort. Der extra für diese Frage engagierte Rechtswissenschaftler Professor Gregor Thüsing sagte bei der Vorstellung des Gutachtens, dass seit 2005 mehr Daten über die Ungleichbehandlung vorliegen würden und der Fall somit neu aufgerollt werden könnte. Außerdem habe das Gericht eine eventuelle Regionalkomponente damals nicht verboten, sondern sie nur als „nicht erforderlich“ eingestuft.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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