Zuatzhonorare der Apotheker

PTA-Verband will ein Gesetz für Beratungsleistungen

Berlin - 22.06.2016, 17:35 Uhr

PTA wollen mitberaten: Der Bundesverband pharmazeutisch-technisch Angestellter (BVPta) fordert ein neues Gesetz für AMTS-Projekte der Apotheker. (Foto: contrastwerkstatt/fotolia)

PTA wollen mitberaten: Der Bundesverband pharmazeutisch-technisch Angestellter (BVPta) fordert ein neues Gesetz für AMTS-Projekte der Apotheker. (Foto: contrastwerkstatt/fotolia)


Der Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen (BVpta) fordert neue rechtliche Grundlagen für pharmazeutische Dienstleistungen. Der Verband reagiert damit auf den Widerstand von Kassen-Aufsichtsbehörden gegen Projekte zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit.

AMTS-Projekte der Apotheker in Gefahr

Dass einige Aufsichtsbehörden der Krankenkassen die Projekte der Apotheker anzweifeln, beunruhigt derzeit nicht nur die Apothekerverbände. DAZ.online hatte darüber berichtet, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) den Vertrag zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) im Visier hat.

Dem BVA zufolge gibt es für den zwischen beiden Parteien abgeschlossenen Diabetiker-Beratungsvertrag keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen. Die Behörde machte auch darauf aufmerksam, dass es laut Apothekenbetriebsordnung eine Kernaufgabe der Apotheker sei, zu beraten und zu informieren – ohne dafür zusätzliches Geld zu kassieren. In Bayern hat das dortige Gesundheitsministerium eine ähnliche Meinung zu den Zusatzhonoraren der Apotheker: Dort hat das Ministerium als Aufsichtsbehörde der AOK Bayern eine Schwangeren-Beratung gestoppt, über die der Bayerische Apothekerverband mit der AOK einen Vertrag abgeschlossen hatte.

Schwangerenberatung, Diabetiker-Coaching, Ernährungsberatung oder ähnliches sind Felder, in denen sich auch PTA profilieren können und wollen. Der BVpta hat für die Aktivitäten der Behörden daher kein Verständnis. „Die jüngst bekannt gewordenen Bedenken des BVA gegenüber Verträgen zwischen Krankenkassen und Apotheken zu pharmazeutischen Dienstleistungen erfordern akut die Schaffung neuer rechtlicher Grundlagen“, sagte Sabine Pfeiffer, Bundesvorsitzende des BVpta.

Apotheker wollen neues Gesetz für Beratungsmodelle

Aus Sicht des PTA-Verbandes besteht ein „offenkundiger Widerspruch zwischen dem politischen Willen und der geltenden Gesetzeslage“. Denn die Förderung von AMTS-Projekten sei ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Die verstärkte Einbindung der Apotheken in die Maßnahmen für die Schaffung von mehr AMTS werde von Gesundheitspolitikern aller Bundestagsfraktionen als unverzichtbar angesehen, erklärte Pfeiffer. „Die PTA, die als pharmazeutisches Personal neben den Apothekern das Arzneimittel inklusive Beratung an Patienten abgeben darf, fordern zudem ein schnelles Handeln des Gesetzgebers.“

Der PTA-Verband warnt zudem davor, dass eine Auflösung weiterer Verträge dazu führen könne, dass die derzeit bestehende „Aufbruchsstimmung“ wieder aufgehoben werde. „Leidtragende wären dann die Patienten. Daher kann es keine Option sein, die Angelegenheit auf die lange Bank zu schieben. Es ist Zeit zu handeln – jetzt!“, sagte Pfeiffer.

Verständlicherweise vertritt die ABDA eine ähnliche Position. Gegenüber DAZ.online sagte DAV-Chef Fritz Becker: „Die Apotheken können und wollen pharmazeutische Dienstleistungen für gesetzlich Versicherte erbringen, die über die mit der Arzneimittelabgabe verbundene Beratung und Information hinausgehen. Wir – Kassen, Apotheker, Patienten – benötigen allerdings unbedingt eine Klarstellung der Rechtsgrundlage.“

Aus Beckers Sicht ist es „paradox“, dass Kassen und Apotheker sich freiwillig einigten, um danach zu erleben, dass die Behörden „dazwischenfunken“. In der Tat besteht in dieser Frage seltene Einigkeit mit den Kassen. Auch ein Sprecher der TK sagte, dass sich die Kasse freuen würde, wenn Apotheker als direkter Partner in Selektivverträgen agieren könnten. Der DAV-Chef fragt sich außerdem: „Vor wem oder was meint das Bundesversicherungsamt die Versicherten schützen zu müssen - etwa vor Investitionen in eine qualitativ hochwertige Versorgung?“ Der Gesetzgeber müsse jetzt die Richtung vorgeben, indem auch pharmazeutische Dienstleistungen Gegenstand ergänzender Verträge sein können, forderte Becker. Diese Forderung machte die ABDA auch schon mehrfach in Stellungnahmen geltend, zuletzt in der zum derzeit geplanten 4. AMG-Änderungsgesetz.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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