Entlastung für Kommunen, Ärzte und Apotheker

Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge kann kommen

Berlin - 23.06.2016, 17:55 Uhr

Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze dankte Ärzten und Apothekern für ihre Unterstützung. (Foto: BILDHAUS. Karoline Wolf)

Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze dankte Ärzten und Apothekern für ihre Unterstützung. (Foto: BILDHAUS. Karoline Wolf)


Die Brandenburgische Landesregierung ist bereit für die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete. Nachdem nun auch Umfang und Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen geregelt sind, ist aus Sicht von Landesozialministerin Diana Golze alles Notwendige getan. Auch die Apotheken wünschen sich die Karte.

Die Kommunen müssen aktiv werden

Schon seit April sollte die Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Brandenburg zur Verfügung stehen. Ende März hatten das Land und die gesetzlichen Krankenkassen, die sich bereit erklärt haben, Gesundheitsleistungen auch für geflüchtete Menschen abzurechnen und zu managen, eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Darin geht es um die ärztliche Versorgung der im Asylbewerberleistungsgesetz genannten Leistungsberechtigten, also Menschen, die nicht Mitglied einer Krankenkasse sind. Doch dann stockte die Umsetzung – im Übrigen nicht nur in Brandenburg.

Zu Wochenbeginn verkündete dann Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze (Die Linke), dass die Landesregierung jetzt alle ihrerseits notwendigen Voraussetzungen erfüllt habe. Sie und die Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung Brandenburgs,  Dr. Hans-Joachim Helming und Dr. Eberhard Steglich, haben am 20. Juni weitere Verträge unterzeichnet. Diese regeln den Umfang sowie die Abrechnung der Leistungen der niedergelassenen Ärzte in Brandenburg bei der Behandlung von Geflüchteten. Laut Golze ist dies der „letzte Baustein“ der Rahmenvereinbarung.

„Jetzt sind die Landkreise und kreisfreien Städte am Zug“, so die Ministerin weiter. Es gebe für sie nun „kein plausibles Argument mehr, das gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sprechen könnte“. Golze hatte die Landkreise und kreisfreien Städte Ende April 2016 gebeten, bis zum 1. Juli 2016 ihre Bereitschaft zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge zu erklären. Bislang hat sich laut Ministerium nur die Landeshauptstadt Potsdam positiv zurückgemeldet. Andere Kommunen hätten ihre Bereitschaft allerdings angekündigt.

Keine Angst vor Missbrauch

Golze betont, dass die Sorge, mit der Karte könne Missbrauch betrieben werden und die Kommunen blieben auf den Kosten sitzen, mit den jüngst unterzeichneten Verträgen endgültig aufgelöst sei. „Das Land Brandenburg übernimmt sämtliche Kosten, die im Rahmen der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen mit der Gesundheitskarte entstehen“, versichert Golze.

Ausdrücklich dankte sie allen Akteuren der gesundheitlichen Versorgung – „besonders der Ärzteschaft, den Krankenkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft und den Apothekerinnen und Apothekern, dass sie die erforderlichen Rahmenbedingungen für dieses wichtige Vorhaben konstruktiv mitgestaltet haben“. Die Ministerin ist überzeugt, dass die Gesundheitskarte das Gesundheitssystem und die Kommunen deutlich entlasten wird. Und auch die Vorsitzende des Apothekerverbandes Brandenburg e.V., Dr. Andrea Lorenz, ist zuversichtlich: „Mit der Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete in Brandenburg wird auch die Arzneimittelversorgung – sowohl für die Geflüchteten als auch für die Apotheken – reibungsloser ablaufen.“

Nur eine Karte für den Übergang

Die elektronische Gesundheitskarte erhalten in den Kommunen nach dem Landesaufnahmegesetz aufgenommene Personen, sofern sie Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen können. Sie gilt nur befristet. Meistens sind diese drei bis sechs Monate, je nach voraussichtlicher Dauer des Leistungsbezugs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Längstens gilt die elektronische Gesundheitskarte für 15 Monate – das ist der Zeitraum zwischen der Erstaufnahme des Asylsuchenden und dem Übergang in das Analog-Leistungssystem ab dem 16. Aufenthaltsmonat.  Ab diesem Zeitpunkt sind die gesetzlichen Krankenkassen ohnehin zuständig.  



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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