Entlastung für Kommunen, Ärzte und Apotheker

Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge kann kommen

Berlin - 23.06.2016, 17:55 Uhr

Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze dankte Ärzten und Apothekern für ihre Unterstützung. (Foto: BILDHAUS. Karoline Wolf)

Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze dankte Ärzten und Apothekern für ihre Unterstützung. (Foto: BILDHAUS. Karoline Wolf)


Keine Angst vor Missbrauch

Golze betont, dass die Sorge, mit der Karte könne Missbrauch betrieben werden und die Kommunen blieben auf den Kosten sitzen, mit den jüngst unterzeichneten Verträgen endgültig aufgelöst sei. „Das Land Brandenburg übernimmt sämtliche Kosten, die im Rahmen der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen mit der Gesundheitskarte entstehen“, versichert Golze.

Ausdrücklich dankte sie allen Akteuren der gesundheitlichen Versorgung – „besonders der Ärzteschaft, den Krankenkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft und den Apothekerinnen und Apothekern, dass sie die erforderlichen Rahmenbedingungen für dieses wichtige Vorhaben konstruktiv mitgestaltet haben“. Die Ministerin ist überzeugt, dass die Gesundheitskarte das Gesundheitssystem und die Kommunen deutlich entlasten wird. Und auch die Vorsitzende des Apothekerverbandes Brandenburg e.V., Dr. Andrea Lorenz, ist zuversichtlich: „Mit der Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete in Brandenburg wird auch die Arzneimittelversorgung – sowohl für die Geflüchteten als auch für die Apotheken – reibungsloser ablaufen.“

Nur eine Karte für den Übergang

Die elektronische Gesundheitskarte erhalten in den Kommunen nach dem Landesaufnahmegesetz aufgenommene Personen, sofern sie Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen können. Sie gilt nur befristet. Meistens sind diese drei bis sechs Monate, je nach voraussichtlicher Dauer des Leistungsbezugs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Längstens gilt die elektronische Gesundheitskarte für 15 Monate – das ist der Zeitraum zwischen der Erstaufnahme des Asylsuchenden und dem Übergang in das Analog-Leistungssystem ab dem 16. Aufenthaltsmonat.  Ab diesem Zeitpunkt sind die gesetzlichen Krankenkassen ohnehin zuständig.  



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Rahmenvereinbarung unterzeichnet

Gesundheitskarte für Berliner Flüchtlinge

Rheinland-Pfalz prüft – BMG will Erleichterungen

eGK für Asylbewerber

Keine Hoffnung auf bundeseinheitliche Lösung

Rheinland-Pfalz prüft Gesundheitskarte für Asylsuchende

Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Länder mit positiver Zwischenbilanz

Bund-Länder-Gipfel zur Flüchtlingskrise

Länder sollen eGK leichter einführen können

Im Vorfeld des Flüchtlings-Gipfels

AOK fordert eGK für Flüchtlinge

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.