- DAZ.online
- News
- Spektrum
- Zürcher Apotheker dü...
Regierungsrat gibt grünes Licht
Zürcher Apotheker dürfen ab sofort impfen
Apotheker im Schweizer Kanton Zürich, die über eine entsprechende Bewilligung verfügen, können ab sofort auch ohne ärztliche Verschreibung gewisse Impfungen vornehmen. Impfgegner hatten versucht, die Verordnung, die Apothekern das Impfen seit dem 1. September erlaubt, zu stoppen. Aber erfolglos: Der Regierungsrat hat die Verordnung heute rückwirkend zum Beginn des Monats in Kraft gesetzt.
Gegen die vom Schweizer Regierungsrat im Mai beschlossene Änderung der Verordnung über die universitären Medizinalberufe hatten Impf-Skeptiker Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht. Das Gericht entzog dieser jedoch Ende August die aufschiebende Wirkung und begründete dies mit der fehlenden Legitimation und der entsprechenden Haltlosigkeit der Beschwerde. Das wiederum ermöglichte es dem Regierungsrat, die geänderten Verordnungsbestimmungen in Kraft zu setzen – was dieser mit seinem heutigen Beschluss rückwirkend auf den 1. September 2015 getan hat.
In einer Mitteilung berichtet der Regierungsrat
außerdem, dass bei der für die Erteilung der Bewilligungen zuständigen
Kantonalen Heilmittelkontrolle bis heute 14 Gesuche von Apothekern zur
Prüfung eingegangen sind. Diejenigen unter ihnen, welche die
Voraussetzungen erfüllen, erhalten die Bewilligung aufgrund der heutigen
Entscheidung ab sofort zugestellt. Sie dürfen somit auch ohne ärztliche
Verschreibung gesunde Personen ab 16 Jahren gegen Grippe und gegen
Frühsommer-Meningo-Enzephalitis impfen. Zugelassen sind auch
Hepatitis-Folgeimpfungen, sofern die erste Impfung durch einen Arzt
erfolgt ist.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.