Regierungsrat gibt grünes Licht

Zürcher Apotheker dürfen ab sofort impfen

Berlin - 09.09.2015, 14:20 Uhr

Apotheker in Zürich dürfen ab sofort gewisse Impfungen durchführen. (Foto: Adam Gregor/Fotolia)

Apotheker in Zürich dürfen ab sofort gewisse Impfungen durchführen. (Foto: Adam Gregor/Fotolia)


Apotheker im Schweizer Kanton Zürich, die über eine entsprechende Bewilligung verfügen, können ab sofort auch ohne ärztliche Verschreibung gewisse Impfungen vornehmen. Impfgegner hatten versucht, die Verordnung, die Apothekern das Impfen seit dem 1. September erlaubt, zu stoppen. Aber erfolglos: Der Regierungsrat hat die Verordnung heute rückwirkend zum Beginn des Monats in Kraft gesetzt.

Gegen die vom Schweizer Regierungsrat im Mai beschlossene Änderung der Verordnung über die universitären Medizinalberufe hatten Impf-Skeptiker Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht. Das Gericht entzog dieser jedoch Ende August die aufschiebende Wirkung und begründete dies mit der fehlenden Legitimation und der entsprechenden Haltlosigkeit der Beschwerde. Das wiederum ermöglichte es dem Regierungsrat, die geänderten Verordnungsbestimmungen in Kraft zu setzen – was dieser mit seinem heutigen Beschluss rückwirkend auf den 1. September 2015 getan hat.

In einer Mitteilung berichtet der Regierungsrat außerdem, dass bei der für die Erteilung der Bewilligungen zuständigen Kantonalen Heilmittelkontrolle bis heute 14 Gesuche von Apothekern zur Prüfung eingegangen sind. Diejenigen unter ihnen, welche die Voraussetzungen erfüllen, erhalten die Bewilligung aufgrund der heutigen Entscheidung ab sofort zugestellt. Sie dürfen somit auch ohne ärztliche Verschreibung gesunde Personen ab 16 Jahren gegen Grippe und gegen Frühsommer-Meningo-Enzephalitis impfen. Zugelassen sind auch Hepatitis-Folgeimpfungen, sofern die erste Impfung durch einen Arzt erfolgt ist.


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