Tag des alkohohlgeschädigten Kindes

Mehr Risikobewusstsein schaffen

Berlin - 09.09.2015, 08:50 Uhr

Am 9.9. sollte man sich erinnern: Kein Alkohol in den neun Schwangerschaftsmonaten! (Foto: drubig-photo/Fotolia)

Am 9.9. sollte man sich erinnern: Kein Alkohol in den neun Schwangerschaftsmonaten! (Foto: drubig-photo/Fotolia)


Rund 2000 Kinder kommen in Deutschland jedes Jahr mit massiven Behinderungen zur Welt, weil ihre Mütter während der Schwangerschaft Alkohol getrunken haben. Die Schädigungen erstrecken sich vom Wachstum über das Zentrale Nervensystem bis zu auffälligen Veränderungen im Gesicht. Schätzungen gehen davon aus, dass pro Jahr rund 10.000 Neugeborene mindestens Teilstörungen erleiden. Darauf weist die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, anlässlich des heutigen Tages des alkoholgeschädigten Kindes hin.

Alle Formen dieser vorgeburtlichen Schädigungen werden unter dem Begriff FASD (fetale Alkoholspektrum-Störungen) zusammengefasst. Selbst die weniger auffälligen führen dazu, dass Betroffene unter vielfältigen körperlichen, kognitiven und sozialen Einschränkungen leiden. Obwohl die Gefahren eigentlich bekannt sein sollten, halten immer noch 18 Prozent der Bundesbürger ein gelegentliches Gläschen Sekt oder Bier während der Schwangerschaft für vertretbar, 20 Prozent der Männer und immerhin 16 Prozent der Frauen.

Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der Privaten Krankenversicherung (PKV) hervor. Erfreulich dabei ist, dass unter den 18- bis 24-Jährigen nur vier Prozent ein Gläschen Alkohol während der Schwangerschaft für vertretbar halten. Bei den über 54-Jährigen sind dies immerhin fast ein Viertel (23 %).

Die Vorsitzende des Vereins FASD Deutschland, Gisela Michalowski, erklärt: Wenn eine Schwangere am Wochenende Party mache und Alkohol trinke, „ist das Kind am Donnerstag noch betrunken“. Es brauche ungefähr zehnmal länger als die Mutter, um den Alkohol abzubauen. Dieser gelange ungefiltert über die Plazenta in den Blutkreislauf des Ungeborenen.

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betonte, dass umfassende Informationen und sensible Gesprächsangebote für Schwangere und ihre Partner zum Thema Alkoholverzicht in der Schwangerschaft notwendig sind. Oft seien es Unwissenheit und Unkenntnis der schwerwiegenden Folgen, dass Frauen in der Schwangerschaft Alkohol trinken. „Es gilt, ein Bewusstsein für die Risiken von Alkoholkonsum, auch während der Schwangerschaft, zu schaffen.“

Deshalb hat die BZgA mit Unterstützung des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V., der Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. und des Deutschen Hebammenverbandes Praxismodule für die Schwangerenvorsorge entwickelt. Sie sollen das Thema „alkoholfreie Schwangerschaft“ dauerhaft in der Beratung Schwangerer verankern.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den FASD-Projekten der Bundesdrogenbeauftragten.


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


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