TTIP, CETA & Co.

ABDA zuversichtlich, aber...

Berlin - 04.09.2015, 11:20 Uhr

Die ABDA ist bei TTIP zuversichtlich, dass keine Apotheken-Liberalisierung droht. (Foto: Zerbor/Fotolia)

Die ABDA ist bei TTIP zuversichtlich, dass keine Apotheken-Liberalisierung droht. (Foto: Zerbor/Fotolia)


Im Hinblick auf Maßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene – etwa dem umstrittenen Freihandelsabkommen zwischen EU und USA – lässt die ABDA auch bei den diesjährigen Anträgen zum Deutschen Apothekertag (DAT) nicht locker. Bei TTIP ist man in der Jägerstraße zwar zuversichtlich, dass keine Liberalisierung des deutschen Apothekenwesens droht – grundsätzlich hält der geschäftsführende ABDA-Vorstand jedoch an seinem Appell fest, die Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten über die Organisation ihres Gesundheitswesens zu wahren – insbesondere was die Freiberuflichkeit betrifft.

Vor einigen Wochen veröffentlichte die EU-Kommission Dokumente, die sie ihrem TTIP-Verhandlungspartner vorgelegt hatte. Darin enthalten waren Regelungen, die in der EU erhalten bleiben sollten – auch im Apothekenwesen. Die ABDA wertet dies als vorerst als positives Signal. Wenn sich die EU-Kommission mit diesen Bedingungen in den Verhandlungen durchsetzen sollte, dürfte TTIP wohl keine Liberalisierung des deutschen Apothekenrechts erfordern, glaubt man in der Jägerstraße. Zufrieden ist man dort, dass die eigenen Forderungen berücksichtigt wurden – auch wenn es im Detail noch Verbesserungsbedarf gibt. Unter anderem beim DAT 2014 wurde ein vom geschäftsführenden ABDA-Vorstand eingebrachter Antrag zum Thema verabschiedet.

ABDA-Forderung erneuert und bekräftigt

Darin forderte die Hauptversammlung die Bundesregierung und die EU-Kommission auf, bei allen Maßnahmen auf internationaler und europäischer Ebene dafür zu sorgen, dass die Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten über die Organisation ihres Gesundheitswesens beachtet wird. Dieses Jahr gibt es einen Antrag, in dem dieser Appell aus dem vergangenen Jahr „erneuert und bekräftigt“ wird. Der potenzielle Einfluss europäischer und internationaler Maßnahmen auf nationale Gesundheitssysteme könne zwar zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung führen, heißt es darin – aber es drohten auch negative Effekte, wenn Maßnahmen „ohne die nötige Rücksicht auf die gewachsenen Strukturen und die Zuständigkeiten in den Mitgliedstaaten durchgesetzt werden“.

In der Begründung verweist der geschäftsführende ABDA-Vorstand auf die breite Unterstützung maßgeblicher Akteure bei dieser Forderung: Sowohl die Bundesregierung als auch das EU-Parlament habe die Notwendigkeit von Ausnahmeklauseln für das Gesundheitswesen in Freihandelsabkommen betont. Bundestag und Bundesrat hätten die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Transparenzinitiative bei der Aufrechterhaltung der bewährten freiberuflichen Grundstruktur in Deutschland bestärkt. Und das Bundesgesundheitsministerium habe die Übernahme einer Europäischen Norm für chirurgische Leistungen durch das DIN wegen Verstoßes gegen geltendes deutsches Berufsrecht abgelehnt.

Freihandelsabkommen nur mit Zustimmung

Ein weiterer Antrag der Apothekerkammer Berlin fordert Bundesregierung, Europäischen Rat und EU-Parlament auf, dafür zu sorgen, dass „alle zurzeit verhandelten und zukünftigen Freihandelsabkommen, die Auswirkungen auf den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten bei der Organisation ihrer Gesundheitssysteme (Art. 168 AEUV) entfalten, juristisch klar und ohne Ausnahme als gemischte Abkommen abgeschlossen werden“. Nur so wäre gewährleistet, dass die Parlamente der Länder die Möglichkeit haben, zu überprüfen und ggf. darüber abzustimmen, ob wirtschaftliche Verknüpfungen enthalten sind, die indirekt einen starken Einfluss auf das Gesundheitssystem nehmen. Die Antragsteller sind überzeugt: „Das dient dem Schutz unseres Gesundheitssystems und der ordnungsgemäßen und unabhängigen Arzneimittelversorgung.“


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