Steigende Krankenkassenbeiträge

Gröhe gegen SPD-Vorstoß

Berlin - 31.08.2015, 14:55 Uhr

Minister Gröhe will nicht spekulieren. (Foto: Steffen Kugler)

Minister Gröhe will nicht spekulieren. (Foto: Steffen Kugler)


Angesichts wahrscheinlich steigender Krankenkassenbeiträge werden zwischen SPD und Union Differenzen zur künftigen Finanzierung deutlich. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wandte sich gegen den SPD-Vorstoß für ein wieder stärkeres Einbeziehen der Arbeitgeber bei den Gesundheitskosten. „Die gut gefüllten Sozialkassen sind ein Resultat einer guten Entwicklung am Arbeitsmarkt. Die zu erhalten, ist die Entscheidung, auch den Arbeitgeberbeitrag einzufrieren“, sagte Gröhe am Samstag in Berlin.

Die SPD pocht aber auf eine Rückkehr zur hälftigen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. „Paritätische Finanzierung ist ein bewährter und gerechter Grundsatz. Wir sollten wieder dahin zurückkehren“, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, forderte eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung „jetzt, bevor die Beiträge steigen.“

Gröhe wandte ein: „Von Spekulationen über Beitragssteigerungen zum jetzigen Zeitpunkt halte ich überhaupt nichts.“ Der Schätzerkreis der Gesetzlichen Krankenkassen werde seine Prognose im Oktober vorlegen.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer kritisierte die Sozialdemokraten heftig: „Die SPD pocht bei jeder Gelegenheit auf die genaue Einhaltung des Koalitionsvertrags, und jetzt will sie sich selbst von einer wesentlichen Vereinbarung lösen.“ Die Arbeitgeber trügen andere Sozialbeiträge wie die für die gesetzliche Unfallversicherung allein.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte: „Eine zukunftsfähige und demografiesichere medizinische und pflegerische Versorgung kann nur gelingen, wenn sich alle Sozialpartner an den Kosten paritätisch beteiligen.“

Wegen wachsender Kassendefizite müssen sich die Versicherten im kommenden Jahr auf einen möglichen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von bis zu 0,3 Punkten einstellen. Der Zusatzbeitrag wird allein von den Arbeitnehmern getragen, so wie im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte bezahlen, bleibt konstant.


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