Kommentar

Strategische Meisterleistung sieht anders aus

Essen - 28.08.2015, 10:00 Uhr

Uwe Hüsgen, langjähriger Geschäftsführer des Apothekerverbandes Nordrhein, wundert sich über die Veröffentlichung im „Einblick“. (Foto: Schelbert)

Uwe Hüsgen, langjähriger Geschäftsführer des Apothekerverbandes Nordrhein, wundert sich über die Veröffentlichung im „Einblick“. (Foto: Schelbert)


Unter dem Titel „Wenn Honorar auf Politik trifft“ hat die ABDA diese Woche in ihrem Nachrichtendienst „Einblick“ erklärt, warum sie gute Gründe hat, die Forderung nach einem höheren Fixum momentan nicht zu erheben. Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker hat die Aussagen mittlerweile relativiert. Doch die Veröffentlichung im „Einblick“ wurde nicht zurückgezogen und steht nun in der Welt. Lesen Sie hierzu einen Kommentar von Uwe Hüsgen.

Zentrales Fundament der Vergütung apothekerlicher Leistungen ist die Arzneimittelpreisverordnung. Dabei wurde der Festzuschlag beim Kombimodell seit dessen Einführung 2004 gerade einmal, und zwar um drei Prozent, angepasst. Eine gewisse Korrektur erfolgte immerhin (auch um die PKV zu schonen?) über die Änderung des Kassenabschlags, der – vom Sonderopfer in 2007/2008 abgesehen – letztlich von 172,4 Cent auf aktuell 148,7 Cent (jeweils Werte ohne Mehrwertsteuer) je abgegebenem Rx-Fertigarzneimittel abgesenkt wurde.

Die gesetzliche Festschreibung des Kassenrabatts (ab 2016) ist vom Deutschen Apothekerverband gefeiert worden, weil man nun endlich glaubte, nur noch an einer Stelle (beim Festzuschlag), eben nur mit der Politik und nicht mit den Krankenkassen, für eine Anpassung kämpfen zu müssen. Und nun diese Kapitulation.

Honorarverhandlungen sind ein Geschäft, das professionell betrieben werden muss. Dem Gegenüber mitzuteilen, dass man – ohne Gegenleistung – auf eine seit Langem gestellte und als richtig angesehene Forderung bereits im Vorfeld von Verhandlungen verzichten wolle, verbietet sich von selbst. Wer will nach dieser Veröffentlichung noch beim Wirtschaftsministerium vorsprechen und eine (aus meiner Sicht dringend notwendige) Erhöhung des Festzuschlags plausibel vertreten?

Unverzeihlich weiterhin, dass man offensichtlich Umsatz und Ertrag verwechselt.

Und ebenso unverzeihlich die Falschauslegung des Gesetzes (§ 78 AMG)! Die Änderung von BtM-Gebühr und Notdienstgroschen sind Bundesrats-zustimmungspflichtig, die des Festzuschlags eben nicht. Und der DAV geht vom Gegenteil aus. Was ist da nur im DAV-Vorstand diskutiert worden?

Oder sollte es andere Gründe für diese unsägliche Veröffentlichung geben?


Uwe Hüsgen, Dipl.-Math.
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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