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Frauen sollen aufhören zu rauchen und Laien besser über Phytos informiert werden

08.08.2015, 07:25 Uhr

(Fotos: scottchan, gena96 - Fotolia.com; Montage: DAZ/ekr)

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Sie haben unter Ihren Kundinnen viele Frauen, die Rauchen? Und vielleicht gern aufhören möchten? Eine aktuelle Studie liefert gute Argumente gegen die Zigarette: Raucherinnen leiden besonders stark unter Hitzewallungen in der Menopause. Aber wer mindestens fünf Jahre vor der Menopause mit dem Rauchen aufhört, hat weniger Hitzewallungen - und lebt auch noch länger. Mehr dazu und weitere News lesen Sie in unserer Wochenschau.

Schlechte Aussichten für Raucherinnen mit früher Menopause

 Frauen sollten noch einen Grund mehr haben, mit dem Rauchen aufzuhören. Eine schwedische Untersuchung hat erstmals die kombinierten Auswirkungen von Rauchen und Alter bei Eintritt der Wechseljahre auf die Gesamtmortalität beziehungsweise auf die Überlebenszeit quantifiziert. Rund 25.500 Frauen zwischen 48 bis 83 Jahren erfassten das Alter, in dem sie in die Wechseljahre kamen, sowie ihren Nicotin-Konsum in einem Fragebogen. Im Follow-up über sechzehn Jahre konnte gezeigt werden, dass im Vergleich zu derzeitigen Raucherinnen ehemalige Raucherinnen  und Nichtraucherinnen im Mittel 2,5 Jahre beziehungsweise 3,6 später starben. Die Analyse der aktuellen Raucherinnen ergab, dass Frauen mit einer Menopause im Alter von vierzig Jahren im Durchschnitt 2,6 Jahre früher starben als diejenigen, die erst im Alter von sechzig Jahren in die Wechseljahre kamen.

Phytoempfehlungen künftig auch für Laien verständlich

Die europäische Aufsichtsbehörde EMA will Informationen zu pflanzlichen Arzneimitteln einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen. Daher werden ab sofort Empfehlungen zur Anwendung von Phytopharmaka in laienverständlicher Sprache zusammengefasst. Enthalten sind Informationen zur Bewertung des Phytopharmakons, die Schlussfolgerungen des Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC) hinsichtlich der empfohlenen Anwendung sowie Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen.

Erste Tablette aus dem 3D-Drucker

Die erste Tablette aus dem 3D-Drucker wurde von der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) zugelassen: Das Antiepileptikum Spitram® enthält den bekannten Wirkstoff Levetiracetam. Neu ist die Herstellungsmethode, vom Unternehmen ZipDose® genannt, mit der eine sehr hohe Wirkstoffdosis verabreicht werden kann – bis zu 1000 mg in einer einzigen Dosis. Eingeführt werden soll das neue Präparat in den USA im ersten Quartal 2016.


Weiterer Dämpfer für Novo Nordisk

Neue Antidiabetika tun sich in der frühen Nutzenbewertung schwer. Das bekommt auch Novo Nordisk zu spüren. Nachdem schon sein Insulin degludec (Tresiba®) im AMNOG-Verfahren durchfiel, sieht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) bei der festen Kombination von Insulin degludec und Liraglutid (Xultophy®) ebenfalls keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen. Im Vergleich der Fixkombination mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie kommt es zu dem Ergebnis, dass sich aus dem Dossier kein Zusatznutzen ableiten lässt, da der Hersteller keine für die Bewertung geeigneten Studien vorgelegt hat. Novo Nordisk ist mit der Empfehlung nicht einverstanden. Das Unternehmen ist von seiner Fixkombi zur einmal täglichen Gabe in einer einzigen Injektion überzeugt. Die starre Methodik des IQWiG verstelle den Blick auf den tatsächlichen Nutzen eines innovativen Diabetesmedikaments.


Kein Zusatznutzen für Vortioxetin

Gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie hat Vortioxetin (Brintellix®) keinen Zusatznutzen. Zu diesem Ergebnis kommt das IQWiG im Rahmen der frühen Nutzenbewertung. Aus dem vom Hersteller Lundbeck vorgelegten Dossier lasse sich kein Zusatznutzen ableiten, da es keine verwertbaren Daten enthalte. Vortioxetin ist seit Dezember 2013 zur Behandlung von Depressionen bei Erwachsenen zugelassen, steht aber erst seit Mai 2015 tatsächlich zur Verfügung. Die endgültige Entscheidung wird der G-BA nach Durchführung eines Stellungnahmeverfahrens treffen.

 

Mehrkosten in Millionenhöhe durch multiresistente Keime

Jede einzelne Infektion mit multiresistenten Erregern verursacht 17.500 Euro Mehrkosten. Wer mit einem multiresistenten Keim infiziert ist, muss durchschnittlich 27 Tage im Krankenhaus bleiben. Das ist dreimal so lang wie die reguläre Verweildauer. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Techniker Krankenkasse nach der Auswertung der anonymisierten Daten von bundesweit 11.000 TK-Versicherten, die sich mit MRE angesteckt hatten. Um die Zahl von Infektionen mit multiresistenten Erregern zu verringern, plädiert die TK für generelle Tests von Risikogruppen bei der Krankenhausaufnahme.


rVSV-ZEBOV-Impfstoff zu 100% gegen Ebola wirksam

Nach einer Analyse von vorläufigen Daten aus einer Cluster-randomisierten Phase-III-Studie in Guinea hat der Ebola Impfstoff-Kandidat rVSV-ZEBOV nach einer einmaligen Impfdosis alle Geimpften innerhalb von sechs bis zehn Tagen nach der Impfung gegen eine Ebola-Virus-Infektion geschützt. Im „Lancet“ wird die Studie als „bemerkenswerte wissenschaftliche und logistische Leistung“ tituliert. Sie verwendet die Technik der „Ringimpfung“. Dabei werden Personen mit einer neuen Ebola-Diagnose identifiziert und dann ihre Kontakte und deren Kontakte innerhalb weniger Tage zurückverfolgt, um die betreffenden Personen zu impfen. So konnten zwischen dem 1. April und dem 20. Juli 201.5 90 Cluster mit insgesamt 7651 Menschen eingeschlossen und entweder einer sofortigen oder einer verzögerten Impfung (nach 21 Tagen) zugewiesen. In der Gruppe mit der sofortigen Impfung gab es keine Fälle von Ebola-Erkrankungen. In der Gruppe mit der verzögerten Impfung traten dagegen 16 Ebola-Fälle auf. Dies belegt nach Interpretation der Autoren eine hundertprozentige Wirksamkeit des Impfstoffs. 

AOK Nordost bezuschusst Fitnessmesser

Als erste Krankenkasse bezuschusst die AOK Nordost den Kauf elektronischer Fitnessmesser. Versicherte, die am „AOK-Gesundheitskonto“ teilnehmen, bekämen für den Kauf solcher Geräte (Wearables) einmal in zwei Jahren einen Zuschuss von maximal 50 Euro, aber höchstens 50% des Anschaffungspreises. Dieser Zuschuss gelte für sämtliche Geräte, die Herzfrequenz, Streckenlänge, Höhenmeter, Geschwindigkeit, Kalorienverbrauch und anderes dokumentierten, also für Fitnessarmbänder und Smartwatches – auch für die AppleWatch. Ein einfacher Schrittzähler, der keine anderen Informationen ermittelt als die Schrittzahl, wird nicht bezuschusst.


Dr. Carolina Kusnick (ck), Apothekerin 
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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