Wirkstoffkombination für COPD-Patienten

Erstattungsbetrag für Anoro vereinbart

Berlin - 28.07.2015, 09:40 Uhr

Der Erstattungsbetrag für Anoro steht. (Foto: GSK)

Der Erstattungsbetrag für Anoro steht. (Foto: GSK)


GlaxoSmithKline (GSK) und GKV-Spitzenverband haben sich auf einen Erstattungsbetrag für Anoro® geeinigt, wie beide in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklären. Die Wirkstoffkombination für COPD-Patienten wird somit in Deutschland weiterhin auf dem Markt verfügbar sein, obwohl sie im Rahmen der frühen Nutzenbewertung keinen Zusatznutzen zugesprochen bekam. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands ein positives Zeichen – schließlich hatten in letzter Zeit verschiedene Pharmaunternehmen ihre Produkte vom deutschen Markt genommen, weil sie mit dem vorgesehenen Erstattungsbetrag nicht zufrieden waren oder man sich nicht einigen konnte.

Anoro® (Umeclidinium plus Vilanterol) gehört zu einer neuen Klasse von Fixkombinationen bestehend aus einem langwirksamen Beta-2-Sympathomimetikum (LABA) und einem langwirksamen Muskarin-Antagonisten (LAMA). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte – der Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) folgend – der Wirkstoffkombination keinen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (LABA oder LAMA oder die Kombination beider Wirkstoffklassen) zugesprochen.

Dementsprechend fällt der Erstattungsbetrag eher niedrig aus. Mit dem nun verhandelten Erstattungsbetrag stellt Anoro® laut der Mitteilung derzeit die günstigste Behandlungsalternative für COPD-Patienten dar, die eine fixe LAMA/LABA-Wirkstoffkombination benötigen. Bei GSK ist man aber zufrieden: „Ich freue mich, dass mit der Vereinbarung die Versorgung der COPD-Patienten mit dieser Wirkstoffkombination in einem einfach anzuwendenden Inhalator sichergestellt wird“, erklärt GSK-Geschäftsführer Dr. Sang-Jin Pak. Er verweist darauf, dass eine vergleichbare Wirksamkeit zu anderen LAMA/LABA-Fixkombinationen gegeben sei.

Zuletzt hatten unter anderem Santen (Taptiqom®), Novo Nordisk (Tresiba®) und Astellas (Betmiga®) die Vertriebseinstellung bekannt gegeben – alle im Zusammenhang mit Unstimmigkeiten beim Erstattungsbetrag. Auch im Hinblick auf Anoro® war es offenbar nicht leicht: „Die Verhandlungen waren schwierig“, erklärt Johann-Magnus von Stackelberg, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes – hätten sich aber durch gegenseitigen Respekt und Fairness ausgezeichnet. Die Einigung zeige jedenfalls, dass das AMNOG funktioniere und auch bei Arzneimitteln ohne belegten Zusatznutzen ein Verhandlungsergebnis möglich sei.


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