E-Health-Gesetz im Bundesrat

Ausschuss empfiehlt: Apotheker einbeziehen

Berlin - 01.07.2015, 17:25 Uhr

Der Bundesrat befasst sich am 10. Juli mit den geplanten Regelungen zum Medikationsplan. (Foto: Sket)

Der Bundesrat befasst sich am 10. Juli mit den geplanten Regelungen zum Medikationsplan. (Foto: Sket)


Für einen umfassenden Medikationsplan bedarf es der Mitwirkung von Apotheken – deshalb sollte der Bundesrat darauf bestehen, dass das geplante E-Health-Gesetz sie einbezieht. So sieht es jedenfalls der Gesundheitsausschuss der Länder. In seiner Empfehlung zum Gesetzentwurf verweist er darauf, dass GKV-Versicherte die Wahlmöglichkeit haben sollten, ob sie ihren Anspruch gegenüber einem Arzt oder einer Apotheke geltend machen wollen.

Am 10. Juli hat der Entwurf für das E-Health Gesetz seinen ersten Durchgang im Bundesrat. Zuvor konnten die Ausschüsse der Länderkammer Empfehlungen zum vorliegenden Gesetzentwurf abgeben. Während der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuss keine Einwendungen haben, sieht der federführende Gesundheitsausschuss durchaus Verbesserungsbedarf – unter anderem beim geplanten Medikationsplan. Zum einen soll der neue § 31a SGB V derart ergänzt werden, dass Versicherten nicht nur beim Arzt, sondern auch einer Apotheke die Erstellung eines Medikationsplan einfordern können. Arzt und Apotheker sollen zudem verantwortlich dafür sein, den Plan zu aktualisieren, sobald sich die Medikation ändert und sie davon Kenntnis erlangen.

Den Apotheken obliege die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung, heißt es zur Begründung. Für das Medikationsmanagement, mit dem die gesamte Medikation, einschließlich der Selbstmedikation, wiederholt mit den Zielen analysiert werde, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Therapietreue zu verbessern, indem arzneimittelbezogene Probleme erkannt und gelöst werden, sei ein umfassender Medikationsplan notwendige Voraussetzung. Die Erstellung dieses umfassenden Medikationsplans für Versicherte mit mindestens drei verordneten Arzneimitteln erfordere jedoch die Zusammenführung und Erfassung aller Arzneimittel. Und: „Diese Informationen liegen in der vom Versicherten gewählten Apotheke immer vor.“ Weitere Änderungen, etwa zu einem Honorar für Apotheken, empfehlen die Länderexperten jedoch nicht.

ARMIN nicht gefährden

Die Gesundheitsexperten der Länder sehen aber noch ein anderes Problem: Regionale Modellvorhaben für einen Medikationsplan, der – anders als im E-Health-Gesetz vorerst vorgesehen – nicht in Papierform erstellt und zur Verfügung gestellt wird, könnten durch die bisherige Regelung gefährdet sein. Sie verweisen ausdrücklich auf die Arzneimittelinitiative ARMIN in Sachsen und Thüringen. Das Projekt von AOK PLUS, den KVen und LAVs solle die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung erhöhen und den Kampf gegen die Polymedikation unterstützen, betont der Ausschuss.

ARMIN habe insoweit die gleiche Zielsetzung wie die geplante gesetzliche Regelung und sei in dieser Form bundesweit einmalig. „Die gesetzliche Regelung des sogenannten E-Health-Gesetzes würde aber aufgrund der aktuell nur geforderten Papierform einen Rückschritt im Vergleich zu dem Projekt bedeuten“, mahnt der Ausschuss weiter. Insoweit sollte in § 31a SGB V ausdrücklich klargestellt werden, dass regionale Modellvorhaben nach § 62 unberührt bleiben. Abzuwarten bleibt nun, ob das Bundesratsplenum in der nächsten Woche den Empfehlungen seines Gesundheitsausschusses folgen wird. Kritik an der im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zum Medikationsplan war insbesondere schon aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen laut geworden.


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