Neue Rabattverträge, neue Festbeträge

Erhöhter Erklärungsbedarf ab 1. Juli

Berlin - 30.06.2015, 17:30 Uhr

Ab 1. Juli 2015 kann es für gesetzlich Versicherte in der Apotheke teurer werden. (Foto: ABDA)

Ab 1. Juli 2015 kann es für gesetzlich Versicherte in der Apotheke teurer werden. (Foto: ABDA)


Während Apotheken Lagerwertverluste drohen, müssen einige gesetzlich versicherte Patienten ab 1. Juli damit rechnen, in der Apotheke mehr als bisher für ihr Arzneimittel bezahlen zu müssen. Grund sind die neuen, erstmals festgelegten Festbeträge für vier Wirkstoffe. Nicht alle betroffenen Hersteller passen ihren Preis dem neuen Erstattungshöchstbetrag an. Überdies wird eine Vielzahl gesetzlich Versicherter neuen Rabattverträgen und damit einem Präparatewechsel gegenüberstehen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) heute hin.

Millionen gesetzlich Versicherte werden ab dem morgigen Mittwoch andere Arzneimittel in der Apotheke erhalten als bisher, so der DAV. Auch der Umfang der gesetzlichen Zuzahlungen pro verordnetem Medikament könne sich verändern. Grund sind weitere neue Rabattverträge, die zum 1. Juli in Kraft treten. Schon im Juni waren eine Reihe neuer Verträge – etwa der AOKen– wirksam geworden. Nun folgen weitere der DAK-Gesundheit.

Nach Berechnungen des DAV ist derzeit knapp jedes dritte Rabattarzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro befreit (31%). Das entspreche 7.000 von insgesamt 22.400 Rabattarzneimitteln. Allerdings kann dasselbe Medikament je nach Krankenkasse und Rabattvertrag verschiedenen Regelungen unterliegen.

Hinzu kommen die erstmals geltenden Festbeträge für die Wirkstoffe Memantin, Quetiapin und Riluzol sowie Kombinationen von Levothyroxin mit Jodid. Macht hier der Hersteller nicht mit, müssen die Patienten Aufzahlungen zusätzlich zu den gesetzlichen Zuzahlungen leisten. Allerdings können einzelne Krankenkassen bei Arzneimitteln, über die sie Rabattverträge mit Herstellern abgeschlossen haben, einen Mehrkostenverzicht für ihre Versicherten aussprechen.

Nicht zuletzt weist der DAV darauf hin, dass die Patientenzuzahlungen mit 2,03 Milliarden Euro im Jahr 2014 einen neuen Höchststand zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung erreicht haben. Rechnerisch fielen im Durchschnitt 2,70 Euro pro Packung an.  


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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