Gesetzliche Krankenversicherung

DAK für Innovations-Budget

08.06.2015, 11:45 Uhr

Kassenchef Rebscher will den Wettbewerb unter den gesetzlichen Kassen auf neue Bahnen lenken. (Foto: DAK Gesundheit)

Kassenchef Rebscher will den Wettbewerb unter den gesetzlichen Kassen auf neue Bahnen lenken. (Foto: DAK Gesundheit)


Berlin - Die DAK Gesundheit will den derzeitigen, vor allem auf den Preis zielenden Wettbewerb unter den gesetzlichen Kassen reformieren. Der Wettbewerb sei kein Selbstzweck, sondern müsse die Suche nach besseren Versorgungsverträgen zum Ziel haben, erklärte der DAK-Vorstandsvorsitzende Herbert Rebscher am Montag in Berlin. Die DAK schlägt ein eigenständiges Krankenkassenbudget für „Forschung und Entwicklung innovativer Versorgungsprozesse“ vor, das Innovationen finanziell ermöglichen soll.

Nach Einschätzung der DAK-Gesundheit waren in den vergangenen 25 Jahren die Reformschritte im Gesundheitswesen meist auf kurzfristige Lösungen ausgerichtet, zusammenhanglos und teils in sich widersprüchlich. Ein heute vorgestelltes IGES-Gutachten im Auftrag der DAK-Gesundheit kommt zum Ergebnis, dass eine Neuorientierung des Wettbewerbskonzepts der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) notwendig sei. „Krankenkassen sollten spürbare Anreize haben, die Qualität und Effizienz der Versorgung zu erhöhen“, erklärte Martin Albrecht, Geschäftsführer des IGES Instituts. Innovationen sollten immer einen nachweisbaren Nutzen für Patienten haben.

Dieses Ziel verfolgt der Gesetzgeber bekanntlich schon auf anderen Ebenen: Etwa bei der Versorgung mit neuen Arzneimitteln. Zudem hat er selbst einen Innovationsfonds auf den Weg gebracht, der innovative und sektorenübergreifende Versorgungsformen sowie die Versorgungsforschung fördern soll – der Gemeinsame Bundesausschuss soll hier die Projekte auswählen und die Gelder verteilen.

Einzelverträge sollen Regelversorgung ergänzen

Doch bislang, so meint man beim IGES-Institut, kann der selektivvertragliche Wettbewerb um innovative Versorgungsformen die Erwartungen nicht erfüllen. Deshalb sollte bei Verträgen mit Leistungserbringern künftig das Prinzip der „ergänzenden Selektivität“ gefördert werden. „Einzelverträge sollen die Regelversorgung sinnvoll ergänzen und innovative Lösungen liefern, die letztlich allen Patienten nutzen“, erläutert Albrecht.

Finanziert werden soll dies mit besagtem eigenständigen Krankenkassenbudget. Als Größenordnung nennt das Gutachten 0,5 Prozent des gesamten GKV- Beitragsaufkommens. Dies würde aktuell einer Summe von rund 922 Millionen Euro entsprechen. Die Gelder, über deren Verwendung die einzelnen Krankenkassen selbst entscheiden, sollen dem bestehenden Gesundheitsfonds entnommen werden, erklärt das Gutachten. Ziel ist es, die teils hohen Überdeckungen für gesunde Versicherte abzubauen und zugunsten der Patientenversorgung einzusetzen.

Um die sinnvolle Verwendung der Gelder zu kontrollieren, soll es neben einer Evaluations- auch eine Publikationspflicht geben, sodass erfolgreiche Angebote in die Regelversorgung übergehen können. Krankenkassen, die sich selektivvertraglich engagieren und damit Innovationen in das System tragen, müssen mit diesem Sonderbudget keine Wettbewerbsnachteile befürchten. Albrecht: „Nur so entsteht ein echter Wettbewerb um eine hochwertige populationsorientierte Versorgung.“

Die DAK-Gesundheit möchte mit den Reformvorschlägen die Diskussion um das Konzept der Solidarischen Wettbewerbsordnung neu beleben. „Im Gutachten von IGES wird gezeigt, wie selektivvertraglicher Wettbewerb im Gesundheitswesen der Suche und Entdeckung innovativer Lösungen dienen kann anstatt dem primären Streben nach Preisrabatten und Ausgabensenkungen“, so Kassenchef Rebscher.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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