Freihandelsabkommen TTIP

Keine Liberalisierung per se

28.05.2015, 17:00 Uhr

Dienstleistungen sollen in TTIP nicht per se liberalisiert werden können. (Bild: Martin Capek/Fotolia)

Dienstleistungen sollen in TTIP nicht per se liberalisiert werden können. (Bild: Martin Capek/Fotolia)


Berlin - Dienstleistungen sollen durch das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA nicht per se liberalisiert werden können. Diese und weitere Forderungen richtete der Ausschuss für internationalen Handel im Europäischen Parlament heute an die Europäische Kommission, die das umstrittene Abkommen mit den Vertretern der US-Seite aushandelt. Durch die am Vormittag verabschiedete Resolution wollen die EU-Abgeordneten der EU-Kommission die Richtung für die weiteren TTIP-Verhandlungen vorgeben.

Mit ihren Vorgaben hätten die Handelspolitiker sichergestellt, erklärte der Vorsitzende des Handelsausschusses und TTIP-Berichterstatter Bernd Lange (SPD) heute in einer online übertragenen Pressekonferenz, dass Dienstleistungen „nicht per se einer Liberalisierung ausgesetzt werden können“, sondern über eine Positivliste definiert werden müssten. Das sei ein wichtiger Unterschied zu einer Negativliste, bei der prinzipiell alle Dienstleistungen liberalisiert und lediglich Ausnahmen festgelegt würden. Gerade weil in Europa viele Sensibilitäten existierten, sei der Ansatz einer Positivliste wichtig: So müsse genau überlegt werden, welche Sektoren liberalisiert werden sollen und welche nicht.

Die Europaparlamentarier fordern darüber hinaus eine grundlegende Reform des Investorenschutzes in EU-Handelsabkommen. In der Resolution, die in konsolidierter Form in einigen Tagen veröffentlicht werden soll, verlangen sie ein neues System zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, in dem unabhängige, öffentlich berufene Richter in transparenten Verfahren ihre Urteile fällen. „Wenn es ein Instrument geben soll, dann ein unabhängiger Schiedsgerichtshof, mit unabhängigen Richtern und einem Revisionsmechanismus“, betonte Lange – mit klar definierter rechtlicher Grundlage. Über diese Frage werde man weiterhin diskutieren, vermutet er, „aber die Ausrichtung ist meiner Ansicht nach ganz glasklar“.

Die nun vorliegende Resolution ist aus Sicht des Ausschuss-Vorsitzenden „der Anfang vom Ende der intransparenten Schiedsstellen“. Vom gesamten Europäischen Parlament erwarte er nun Unterstützung in dieser Frage, fordert er in einer Mitteilung. Auch die EU-Kommission könne die klare Ansage nicht ignorieren. Zudem verweist er darauf, dass ein künftiges TTIP-Abkommen – wie jedes andere EU-Handelsabkommen – nicht ohne die Zustimmung des Parlaments in Kraft treten könne. Daher sei die Resolution ein wichtiges Signal an die Verhandlungsführer auf beiden Seiten des Atlantiks. Das gesamte Plenum des EU-Parlaments wird voraussichtlich Anfang Juni über die Resolution entscheiden.


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

TTIP-Resolution als Wegweiser für die EU-Kommission

Keine Liberalisierung per se

Vorgaben für EU-Kommission

TTIP-Resolution im zweiten Anlauf

Handelsausschuss berät erneut

Extrarunde für TTIP-Resolution

Entstehung des Freihandels und seine Bedeutung für TTIP

Angriff auf das Fremdbesitzverbot – reloaded?

Geheime Papiere veröffentlicht

TTIP könnte Gesundheitsvorsorge einschränken

Regierung bleibt bei TTIP schwammig – Auswirkungen auf deutsches Gesundheitswesen unklar

Nichts Genaues weiß man nicht

Einigkeit zu längeren Fristen für Medizinprodukte

Engpässe vermeiden

Antragsberatung „Grundlagen der Berufsausübung“

Woher und wohin mit Daten?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.