Tarifvertrag

Notdienst-Mindestlohn auch in Nordrhein

20.05.2015, 08:40 Uhr

Auch im Kammerbezirk Nordrhein gilt für den Notdienst nun tariflich der Mindestlohn. (Foto: ABDA)

Auch im Kammerbezirk Nordrhein gilt für den Notdienst nun tariflich der Mindestlohn. (Foto: ABDA)


Berlin – Apothekenangestellte im Kammerbezirk Nordrhein erhalten für die Ableistung des zehnstündigen Notdienstes von 22 Uhr bis 8 Uhr nun ebenfalls eine tarifliche Vergütung von 85 Euro oder einen Freizeitausgleich von 5,5 Stunden. Die Apothekengewerkschaft ADEXA und die Arbeitgebervertretung TGL Nordrhein haben sich auf eine entsprechende Erhöhung der Notdienstvergütung geeinigt. Sie soll rückwirkend zum 1. Mai 2015 gelten.

Damit wird auch in Nordrhein vier Monate nach dem übrigen Bundesgebiet – mit Ausnahme von Sachsen – die tarifliche Vergütung des Nachtnotdienstes angehoben. Für Approbierte, Apothekerassistenten und Pharmazie-Ingenieure des Kammerbezirks gelten nun die gleichen Bedingungen wie in fast allen anderen Kammerbezirken. Ob der Nachtnotdienst finanziell oder mit Freizeit ausgeglichen wird, entscheidet gemäß Tarifvertrag der Arbeitgeber, teilte die Apothekengewerkschaft Adexa am Dienstagabend mit. In der zweiten Jahreshälfte verhandeln Adexa und TGL Nordrhein nun über einen neuen Gehaltstarifvertrag für 2016.

„Wir sind froh, dass wir diese Einigung mit der TGL relativ zügig nach dem Abschluss mit dem ADA erzielen konnten“, erläutert ADEXAs Zweite Vorsitzende, Tanja Kratt. Obwohl die Tarifverträge nicht gekündigt worden seien, sei man sich einig gewesen, dass Handlungsbedarf bestand. Denn die Leistung der Mitarbeiter in Nordrhein sei nicht weniger wert als im Rest des Landes. Dies gelte offenbar aber noch immer nicht für Sachsen. Von dort seien die Signale für eine Rückkehr in den Tarifverband noch immer sehr spärlich – was aus Sicht der Leiterin der Adexa-Tarifkommission bei den gegenwärtigen Klagen um Apothekernachwuchs „überhaupt nicht nachzuvollziehen“ ist.


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